Fußgänger hält Radfahrer fest... Nötigung?

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)
Fußgänger hält Radfahrer fest... Nötigung?

Hallo,

darf ein handelsüblicher Fußgänger auf Gehweg bzw. Fußgängerzone einen Radfahrer nach dem "Jedermannsrecht" einfach so am Arm packen, aggressiv festhalten und zwingen abzusteigen oder ist das schon Nötigung?

Anmerkung: Dabei war der Radfahrer mit weniger als Schrittgeschwindigkeit unterwegs weil er 1h zuvor einen Schlüssel verloren hatte und auf der Suche nch diesem war ;) Drum konnte der Rentner auch seine "gute Tat" vollbringen und den Rowdie festhalten ;)

Interessiert mich nur prinzipiell...

Danke

/SN

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(498 Beiträge, 180x hilfreich)

Da das Radfahren auf dem Fussweg keine Straftat darstellt, greift der § 127 Abs. 1 StPO nicht. Zumal dieser vom Zweck her, auch nur auf Feststellung der Identität bzw. Heranführung der Polizei abstellt.
Da dies (gem. Ihrem Threat) nicht das Ziel des Rentner war, sondern er nur den Radfahrer zum Absteigen zwingen wollte, gehe ich davon aus, das er sich auf Notrechte (§ 34 StGB ) berufen hätte. Nach meiner Meinung wäre auch dies zu verneinen, da hier keine konkrete Gefahr vorlag, die der Rentner hätte abwehren können. Somit wäre eine Nötigung nach § 240 StGB gegeben.

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Also: Zurückfesthalten und den Rentner an die Polizei übergeben :)

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

also handelsübliche fußgänger nehmen sich schon was raus ;o)

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#4
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(498 Beiträge, 180x hilfreich)

Es war eben kein Sondermodell!

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