Hallo,
darf ein handelsüblicher Fußgänger auf Gehweg bzw. Fußgängerzone einen Radfahrer nach dem "Jedermannsrecht" einfach so am Arm packen, aggressiv festhalten und zwingen abzusteigen oder ist das schon Nötigung?
Anmerkung: Dabei war der Radfahrer mit weniger als Schrittgeschwindigkeit unterwegs weil er 1h zuvor einen Schlüssel verloren hatte und auf der Suche nch diesem war Drum konnte der Rentner auch seine "gute Tat" vollbringen und den Rowdie festhalten
Interessiert mich nur prinzipiell...
Danke
/SN
Fußgänger hält Radfahrer fest... Nötigung?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Da das Radfahren auf dem Fussweg keine Straftat darstellt, greift der § 127 Abs. 1 StPO
nicht. Zumal dieser vom Zweck her, auch nur auf Feststellung der Identität bzw. Heranführung der Polizei abstellt.
Da dies (gem. Ihrem Threat) nicht das Ziel des Rentner war, sondern er nur den Radfahrer zum Absteigen zwingen wollte, gehe ich davon aus, das er sich auf Notrechte (§ 34 StGB
) berufen hätte. Nach meiner Meinung wäre auch dies zu verneinen, da hier keine konkrete Gefahr vorlag, die der Rentner hätte abwehren können. Somit wäre eine Nötigung nach § 240 StGB
gegeben.
Also: Zurückfesthalten und den Rentner an die Polizei übergeben
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also handelsübliche fußgänger nehmen sich schon was raus ;o)
Es war eben kein Sondermodell!
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