Hallo ich habe gestern mal bei meiner Führerscheinstelle angerufen und nach einem Neuantrag meiner Fahrerlaubnis gefragt, da ich eine 3 monatige FE-Sperre vom Gericht bekommen habe. Die Führerscheinstelle sagte mir, das diese selber noch keine Rechtskraft vom Gericht vorliegen haben. Somit könnte ich noch keinen Führerschein neu beantragen, soweit verständlich für mich.
Aber jetzt kommen Zweifel auf. Die Führerscheinstelle sagte mir, das wenn die Führerscheinstelle schriftlich eine Rechtskraft vom Gericht vorliegen haben würden, würde ich automatisch schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt werden. Stimmt das das die Führerscheinstelle automatisch mir einen Brief schickt, wo drin steht das meine Fahrerlaubnis entzogen wurde ?
Zweite Frage wäre die. Ursprünglich wurde mein Führerschein in der Stadt G. ausgestellt. Wohne aber mittlerweile fest mit meinem ersten Wohnsitz in B. Wohin geht dann der entzogene Führerschein ? An die ausstellende Behörde oder an die Behörde wo ich gerade meinen Wohnsitz habe bzw. in die Stadt, wo mein Führerschein entzogen wurde ?
Ich würde mich auf Antworten freuen.
Lieben Gruß
mipegr
Führerscheinentzug - Wohin geht der entzogene Führerschein?
20. November 2008
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Frage vom 20. November 2008 | 12:10
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Führerscheinentzug - Wohin geht der entzogene Führerschein?
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#1
Antwort vom 20. November 2008 | 15:05
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
Mir ist keine Vorschrift bekannt wonach die Führerscheinstelle verpflichtet wäre ein derartiges Schreiben zu versenden.
Der entzogene Führerschein geht weder nach G noch nach B. Der wird vernichtet. Deine Führerscheinakte befindet sich in B oder wird demnächst von G nach B verschickt werden.
Ich würde mal beim Gericht nachfragen warum die Führerscheinstelle noch nicht die notwendigen Unterlagen hat. Es wäre ja schließlich sinnvoll die neue Fahrerlaubnis so bald wie möglich zu beantragen.
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