Führerschein vorhanden, trotzdem anzeige Fahren OHNE Fahrerlaubnis

7. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb421779-57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein vorhanden, trotzdem anzeige Fahren OHNE Fahrerlaubnis

Guten Morgen,

ich bin seit 12/14 in der Schweiz berufstätig und Wohne weiterhin in Deutschland. In der Schweiz habe ich den Status eines Wochenaufenthalter, d.h. ich fahres jedes WE nach Deutschland zurück.
Jetzt habe ich aus Beruflichen Gründen einen LKW FS in der Schweiz machen müssen, was zur folge hatte, das mein Deutscher FS umgeschrieben wurde. Dies hätte ich eh machen müssen, da das Schweizer gesetzt mir es verbietet Beruflich mit einer Ausländischen Fahrerlaubnis zu Fahren, dies dasrf man nur mit dem CH Schein.

Ich wurde seit der Umrschreibung auf den CH Schein, regelmäßig vom Deutschen Zoll bzw. Polizei kontrolliert, es wurde immer Gefragt, warum haben Sie einen Schweizer FS, kurz erklärt, ah ja ok gute weiterfahrt.

Am Samstag fast daheim in Deutschland, Polizeikontrolle, wieso haben Sie einen Schweizer FS, auch die selber erklärung wie immer abgegeben, nein das heisst Sie Fahren ohne Fahrerlaubnis-> hallo??

Ihr CH schein ist hier nicht gültig weil Sie hier Wohnhaft sind, Sie brauchen einen Deutschen FS. Hab den Polizisten das ganze noch mal Ausfühlich erklärt, aber stieß auf Taube Ohren. Jetzt hab ich ne Anzeige wegen §21 Fahren ohne Führerschein bekommen, obwohl ich mich nur an gesetze gehalten habe

Ich koch aktuel vor Wut, da das für mich nur Schikane ist um einen wieder mal ans Bein zu *****n, die Beamten im Grenzraum ham was das angeht ja erfahrung und da klappts.

Was kommt da jetzt auf mich zu und was kann ich tun?

-- Editiert von Moderator am 10.09.2015 14:11

-- Thema wurde verschoben am 10.09.2015 14:11

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat:
Was kommt da jetzt auf mich zu

Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, ersatzlose Einziehung des Fahrzeugs

Als Ersttäter mit weißer Weste kann man mit einer Geldstrafe (1-2 Monatseinkommen) rechnen.



Zitat:
und was kann ich tun?

In Deutschland kein erlaubnispflichtiges Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis mehr führen.



Zitat:
obwohl ich mich nur an gesetze gehalten habe

Nö, hat man ja offensichtlich nicht. In Deutschland gelte halt Deutsche Gesetze.
Zitat:
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Quelle: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=58398#doc21710bodyText6




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb421779-57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin auf Bewährung,

Diese 6 monats regel gilt nicht, da ich nie abgemeldet war in Deutschland

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
und was kann ich tun?

Sie werden nicht umherkommen, sich zwei Führerscheine zuzulegen.
Das sind halt die Probleme, die auch dadurch auftauchen, weil die Schweiz kein EU-Land ist

Mit einem Nicht-EU-Führerschein darf man in D nicht unbeschränkt fahren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat:
Diese 6 monats regel gilt nicht, da ich nie abgemeldet war in Deutschland

Stimmt, Du hättes es sofort machen müssen und keine 6 Monate Karenz-Zeit gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Sie brauchen zwei Führerscheine.
1. einen Schweizerischen um Art. 42 Abs. 3bis Bstb. b gerecht zu werden
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760247/index.html#a42
2. einen Deutschen, da der Schweizer Fürerausweis gemäss §28 FeV nicht in Deutschland gültig ist.

Die 6 Monate Karenzfrist gilt nicht, da nie ein Wohnsitz in der Schweiz begründet wurde.

Ist es aber in der Tat ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur ein Fahren ohne Führerschein? Denn meiner Meinung nach besteht eine Deutsche Fahrerlaubnis, nur der dazugehöhrige Führerschein fehlt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zu obigen: Fragt sich was beim KBA in Flensburg geschehen ist, als sie den Deutschen Führerschein von den Schweizer Behörden,, wie es das ASTRA Kreisschreiben vorsieht http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2013-09-30_2591_d.pdf, zugesandt bekamen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb421779-57
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind nicht 2 Führerscheine
verboten?

Ich hab bei der Führerscheinstelle um einen ausdruck meiner fahrberechtigungen gebeten, etz hab ich so ne schöne liste, wo drauf steht wann ich was in D. gemacht habe und ob mir die fahrberechtigung entzogen wprden ist oder nicht.

Den ch schein hatte ich nach bestandener C Prüfung am 29.8 im briefkasten, somit war das meine 1. Fahrt nach dem erhalt des neuen fs mitn c schein drauf

Sprich ich hatte den schein grad mal 1 woche, bin ich da nicht noch inner umschreibefrist drinnen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zitat:
Guten Morgen,
ich bin seit 12/14 in der Schweiz berufstätig und Wohne weiterhin in Deutschland. In der Schweiz habe ich den Status eines Wochenaufenthalter, d.h. ich fahres jedes WE nach Deutschland zurück.
...
Ihr CH schein ist hier nicht gültig weil Sie hier Wohnhaft sind, Sie brauchen einen Deutschen FS.

Ich sehe genau da das Problem und die Lösung. Sie haben keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland.
Nach § 7 FeV dürfte Ihnen in Deutschland kein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Zitat:
Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber ... gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. ....

Die Vorschrift enthält noch eine Regelung zu dem Fall, dass die persönlichen Bindungen im Inland liegen. Wer sich dann aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Das trifft auf den TS nicht zu, da die Schweiz nicht zu den genannten Ländern gehört. Also gilt allein der Satz 2. Der TS ist in der Woche in der Schweiz und am Wochenende in Deutschland. Damit ist er also gut 135 Tage (WE plus Urlaub) in Deutschland. Das reicht nicht für einen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 FeV.

Im Umkehrschluss muss es dann aber gestattet sein, seine Schweizer-FE in Deutschland zu benutzen, wenn man hier aufgrund des fehlenden Wohnsitzes keine Fahrerlaubnis bekommt.

7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

@ra meinecke.

genau auf den punkt gebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


Es stellt sich aber die Frage, ob es taktisch geschickt ist, zu behaupten, man habe keinen ordentlichen Wohnsitz in D.
Damit riskiert man nämlich in CH den Status als "Wochenaufenthalter".
Letzterer bringt nämlich Steuervorteile in CH gegenüber dauerhaft in CH ansässigen Arbeitnehmern, setzt aber voraus, dass man in D einen Wohnsitz hat.
Die Argumentation, in D müsse der CH-Führerschein anerkannt werden, weil man in CH ansässig ist und in D kein ordentlicher Wohnsitz vorliegt, kann steuer- und sozialversicherungsrechtlich ein teures Eigentor werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Der TS ist ja nicht der erste Wochenaufenthalter aus DE der einen CH Führerschein für gewerbliche Zwecke braucht.
Aber der RA Meinecke hat es ja nach gerechnet nach Deutscher FeV ist kein Deutscher Führerschein nötig.
@Dr.Kabo. Wochenaufenthalter und Wohnsitz nach Steuerrecht hat nichts mit dem Strassenverkehrsrecht gemein. Zwei seperate Baustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Es gibt ein Steuerabkommen mit der Schweiz. Die Regelung dazu klingt wie die Rückkehrregelung in der FeV. Wer also regelmäßig nach Deutschland zurückkehrt, behält hier seinen steuerlichen Wohnsitz, auch wenn er die meiste Zeit im Jahr in der Schweiz ist. Da in der FeV keine Steuerabkommen genannt werden, sollte es tatsächlich unterschiedliche Bewertungen im Steuerrecht und im Fahrerlaubnisrecht geben.

Hier wurde nach dem Strafrecht gefragt und da sollte es doch wohl möglich sein, einen Freispruch oder eine Einstellung zu erreichen.

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen