Führerschein trotz BTMG?

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
BananaJoeJoe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein trotz BTMG?

Guten Tag,
Vor gut einem Montat wurden meine Freunde und ich von Polizisten Druchsucht.

Die Polizisten haben bei mir eine "Cannabis-Zigarette" gefunden und mich mit genommen

Allerdings war diese Kontrolle rechtswidrig denn ich habe die Durchsuchung Verweigert doch der Polizist hat trozdem nach meiner Tasche gegriffen

Die "Cannabis-Zigarette" hatte 0,3-0,4 Cannbis enthalten

Meine Frage ist:

-Ist es Möglich einen Führerschein noch zu machen
-Ab was für einer Zeit kann man seinen BTM Eintrag Löschen
-Hätte es zu der Anzeige kommen dürfen da die Durchsuchung ja Gegen meinen Willen war.

Ps. Die Post der Polizei dies bezüglich ist noch nicht da.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von BananaJoeJoe):
Die Polizisten haben bei mir eine "Cannabis-Zigarette" gefunden und mich mit genommen
Ja das tun sie in solchen Fällen.


Zitat (von BananaJoeJoe):
Allerdings war diese Kontrolle rechtswidrig denn ich habe die Durchsuchung Verweigert doch der Polizist hat trozdem nach meiner Tasche gegriffen
Die Polizei darf selbstverständlich auch bei Weigerung durchsuchen und ggf. unmittelbaren Zwang anwenden. Das kommt auf die Details der jeweiligen Situation an, aber es finden sich praktisch immer Gründe um eine Durchsuchung zu rechtfertigen. Interessanterweise haben sie dann ja sogar was gefunden, d.h. der Anfangsverdacht war berechtigt.


Zitat (von BananaJoeJoe):
-Ist es Möglich einen Führerschein noch zu machen
Das kommt auf Ihre Einlassung bei der Polizei an. Habe Sie Konsumangaben gemacht ("ist für den Eigenbedarf", "rauche ich hin und wieder", ...)?


Zitat (von BananaJoeJoe):
Ab was für einer Zeit kann man seinen BTM Eintrag Löschen
Den kann man gar nicht selbst löschen, sondern der wird von Amt wegen gelöscht. Das kann 5 bis 10 Jahre dauern.


Zitat (von BananaJoeJoe):
Hätte es zu der Anzeige kommen dürfen da die Durchsuchung ja Gegen meinen Willen war.
Klar, wie oben geschrieben kann die Polizei unter vielerlei Bedingungen zwangsweise durchsuchen. Sonst könnte ja auch jeder potentielle Ladendieb oder Einbrecher einfach die Durchsuchung verweigern und wäre fein raus.

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Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von BananaJoeJoe):
-Ist es Möglich einen Führerschein noch zu machen


Das ist immer möglich, die Frage ist halt, ob Ihnen dieser auch ausgehändigt wird, bzw. ob Sie überhaupt zur Prüfung zugelassen werden.
Das werden Sie aber erst erfahren, wenn Sie entweder den Führerschein machen (Gefahr, dass Sie diesen nicht bekommen), oder vorab bei der zuständigen Verkehrsbehörde anfragen (Gefahr, dass diese bis zu Ihrer Anfrage gar nichts davon wusste).

Zitat (von BananaJoeJoe):
Die "Cannabis-Zigarette" hatte 0,3-0,4 Cannbis enthalten


Bei solch "geringen" Mengen kann es sein, dass die Verkehrsbehörde nicht informiert wird, ist aber je nach Region unterschiedlich.
Die Bayern z.B. fahren da seit geraumer Zeit eine recht harte Linie.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von BananaJoeJoe):
Allerdings war diese Kontrolle rechtswidrig denn ich habe die Durchsuchung Verweigert
Das ist eine etwas skurrile Einstellung. Es gab hier einen Anfangsverdacht der sich bestätigt hat. Selbstverständlich darf der Polizist dann deine Tasche(n) durchsuchen. Genau dazu werden diese von unserem Gesetzgeber ermächtigt. Wie kommst du zu der Annahme, das sei rechtswidrig?

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist immer möglich, die Frage ist halt, ob Ihnen dieser auch ausgehändigt wird, bzw. ob Sie überhaupt zur Prüfung zugelassen werden.
Erkenne den Widerspruch. Wenn man nicht zur Prüfung zugelassen wird, dann kann man den Führerschein ja wohl nicht machen. Die andere genannte Option gibt es nicht.

Zitat (von spatenklopper):
Bei solch "geringen" Mengen kann es sein, dass die Verkehrsbehörde nicht informiert wird
Das kann zwar vieleicht sein, aber es darf nicht sein. Die Polizei ist zur Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet.

Zitat (von spatenklopper):
Die Bayern z.B. fahren da seit geraumer Zeit eine recht harte Linie.
Och, in Sachen Drogen und Fahrerlaubnisrecht ist Bayern eigentlich vergleichsweise liberal. Die o.e. Verpflichtung zur Meldung gilt aber bundesweit, und somit auch im Freistaat Bayern.

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