Hallo hier kurz mein Fall
Ich habe 1993 durch Alkohol meinen Führerschein entzogen bekommen, habe dann im November 2011 eine MPU gemacht und diese war negativ.
Ich habe mich im vergangen Jahr au der Führerscheinstelle erkundigt und die sagten mir ich sollte doch noch ein Jahr warten ,(weil 95% bei der mpu durchfallen würden)da ich dann 2011 den Führerschein so wiederbekäme durch die 10 Jahresfrist.
Heute war ich dann wieder da um den Antrag zu stellen,da sagte der gute Sachbearbeiter nee sie müssen 15 Jahre warten.
Habe mich jetzt mal versucht mich schlau zu machen und meine die 15 Jahre wären nach Führerscheinentzug und die 10 jahre nach versagtem Antrag.
Habe dann darauf nochmals auf der Zulassung angerufen aber ist leider ein verbohrter Sachbearbeiter der direkt pampig wurde und keinem eine richtige Auskunft gibt.
Meine Frage kennt sich einer aus damit ?Oder wo kann man die Gesetzeslage nachlesen ?
Ich habe ein sauberes Führungszeugnis und bin nirgens negativ aufgefallen.
Ich danke euch im voraus für eure Hilfe.
Mfg
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Führerschein ohne MPU
23. August 2011
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Frage vom 23. August 2011 | 11:41
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 2x hilfreich)
Führerschein ohne MPU
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#1
Antwort vom 23. August 2011 | 12:09
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Das weißt Du jetzt schon? Wann war es denn nun, und was ist damals aus dem Antrag auf Neuerteilung geworden? Hast Du ihn zurück gezogen, oder wurde Dir die Fahrerlaubnis versagt?
habe dann im November 2011 eine MPU gemacht und diese war negativ.
quote:Weder noch. Die Verjährungsfrist betrifft jede beschwerende Entscheidung (Entzug der Fahrerlaubnis oder freiwillige Abgabe, Verhängung einer Sperrfrist oder Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis). Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Diese 10 Jahre beginnen aber erst mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, spätestens jedoch 5 Jahre nach der beschwerenden Entscheidung, zu Laufen.
Habe mich jetzt mal versucht mich schlau zu machen und meine die 15 Jahre wären nach Führerscheinentzug und die 10 jahre nach versagtem Antrag.
Somit ergibt sich, sofern Dir die Fahrerlaubnis seiner Zeit nicht versagt wurde: 1996 Entziehung der Fahrerlaubnis + 15 Jahre = 2011 Neuerteilung ohne MPU. Wurde Dir jedoch die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt, begannen die 15 Jahre mit Versagung der Fahrerlaubnis erneut zu Laufen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 23. August 2011 | 14:01
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 2x hilfreich)
Hm verstehe das nicht Der Führerschein wurde 1993 entzogen plus 15 Jahre wäre 2008.MPU war 2001 war negativ .also 10 jahre her . versteh gar nichts mehr !!!
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#3
Antwort vom 23. August 2011 | 14:32
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Stimmt. Da habe ich mich vertan und bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Fahrerlaubnis 1996 entzogen wurde.
Hm verstehe das nicht Der Führerschein wurde 1993 entzogen plus 15 Jahre wäre 2008.
quote:Wenn daraufhin anno 2001 die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wurde, wäre eine Neuerteilung ohne MPU 15 Jahre später, also 2016 möglich.
MPU war 2001 war negativ .also 10 jahre her . versteh gar nichts mehr !!!
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