Führerschein mit 17 - großer Bruder als Begleitperson?

31. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
lukas2288
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein mit 17 - großer Bruder als Begleitperson?

Hallo,

ich habe den Führerschein mit 17 gemacht! In den Auflagen heißt es das nur ich nur in begleitung eines Erziehungsberechtigtem fahren darf, das sind ja im Regelfall die Eltern! Meine Frage ist jetzt kann man die Erziehungsberechtigung z.B. auf meinen großen Bruder der 24 Jahre alt ist übertragen? Also das ich auch mit ihm Fahren könnte?
Schon einmal vielen Dank!
weitere Informationen unter www.begleitetes-fahren.de da kann ich das aber nicht mit dem Übertragen rauslesen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Die "Übertragung" der Erziehungsberechtigung (auf einen etwa Gleichaltrigen) würde der Idee des Modells genau widersprechen.

Und: Erziehungsberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht der Bruder ...

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#2
 Von 
lukas2288
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja is mir schon klar das das dem Modell wiedersprechen würde! Aber kann man die Erziehungsberechtigung übertragen z.B. für Diskobesuche? Unabhängig jetzt von dem Führerschein!

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#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Soweit ich weiß, müssen Eure Eltern das schriftlich machen und Dein Bruder muß diese Erklärung dabei haben. Fürs Autofahren gilt das aber glaube ich nicht.

P.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Führerschein ist ja wegen eines bestimmten Grundes früher gemacht worden. ich habe ihn wg. der Ausbildung mit 17,5 gemacht, durfte dann aber bis 18 nur die Strecke von Zuhause bis in die Arbeit fahren, dafür alleine. Ansonsten kann man ja gleich ab 17 den Schein machen lassen.
Aus welchem Grund ahst Du ihn den mit 17 schon bekommen ?

Gruß

Michael

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#5
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

@lukas2288

bei dem Discobesuch handelt es sich um eine Begleitperson, nicht um einen Erziehungsberechtigten. Bitte nicht verwechseln.

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#6
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

@Michael32

das ist eine neue idee unserer politik, die in niedersachsen erprobt wird.

es soll überprüft werden, ob man 17-jährigen schon das auto fahren erlauben kann, jedoch mit der einschränkung, dass ein erziehungsberechtigter als beifahrer im auto sitzt. das projekt hat 2004 begonnen.

hier noch ein link zur info:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

grüße

ps: ich glaube nicht, dass man die erziehungsberechtigung mal einfach so "übertragen" kann. laut gesetz sind die ellis die erziehungsberechtigten......
was ich noch gelesen habe:

Wer noch keine 18 ist, und trotz des Führerscheins ohne Eltern beim Fahren erwischt wird, zahlt 50 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Außerdem wird dann die Ausnahmegenehmigung bis zum 18. Lebensjahr entzogen.

-- Editiert von Úedipus am 03.02.2005 15:45:22

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

tja dann würde ich sagen hab noch Geduld, darfst sowieso nur bis 0:00 Uhr in der Disco bleiben......

Gruß

Michael

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