Hallo, ich wurde am 18.04. Bei ner kontrolle wurde mir durch urin und blut ein positiver Test mit THC nachgewiesen. Es kam nun der Brief des LR nachgewiesen wurden 1,3 ng/ml THC, ca 0,4 ng/ml 11- OH-THC und 4,9 ng/ml THC-COOH. Die hatten nix bei mir gefunden. 2007 erwischten sie mich mit 0,06 ng TCH wurde fallengelaßen aber im Brief mit erwähnt. Ich werde ihn am 22.05 freiwillig abgeben. Mir ist bewusst das ich da nix mehr deixeln kann und ne chance habe drum rum zu kommen... Ich bin weiblich 29 Jahre und ein Bodenständiges Leben mit Job und Partner. Meine Fragen nun:
1. Kann ich jetzt schon den Antrag abgeben für wieder erhalt des FS .
2. Wann muss ich mich zur MpU anmelden?
3. REichen die Urinkontrollen vom Hausarzt oder muss ich das im Gesundheitsamt machen?
4.In welchen Abständen muss ich die Tests durchführen ? Und ab wann?
5. Mit was muss ich sonsz noch rechnen?
Danke schon mal im Vorraus für die hilfe
Führerschein entzug durch TCH
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Kann ich jetzt schon den Antrag abgeben für wieder erhalt des FS . Klar, können Sie. Der wird dann umgehend abgelehnt werden, weswegen das völlig sinnfrei ist. Sinn macht der Antrag, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung erfüllen - und das wird noch lange dauern.
REichen die Urinkontrollen vom Hausarzt oder muss ich das im Gesundheitsamt machen? Weder noch - siehe hier: http://www.tuev-nord.de/de/psychologie-medizin-mpu/abstinenznachweis-1897.htm
Ab wann kann ich dann meine Abstineznachweise beginnen bei den werten . Bräuchte ich da 12 monate zum nachweisen oder reichen 6. Mit was für ner Geldstrafe muss ich rechnen?
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Wie lang wäre die Sperre ? Kann ich die Tests schon beginnen während der Sperre?
-- Editiert von Sie29w am 16.05.2015 08:18
Wie lang wäre die Sperre ? Es gibt keine Sperre. Ihnen fehlt die Fahreignung - das ist etwas anderes. Und die fehlt Ihnen, bis Sie durch MPU und Drogenscreenings bewiesen haben, daß sie nicht mehr fehlt.
Mit was für ner Geldstrafe muss ich rechnen? 500 Euro plus Laborkosten (sind nochmal so 200 Euro).
ZitatWie lang wäre die Sperre ? Kann ich die Tests schon beginnen während der Sperre? :
-- Editiert von Sie29w am 16.05.2015 08:18
Es kann eine Sperrfrist ausgeschrieben werden, bevor man die MPU beantragen darf. Und die kann ganz unterschiedlich lange sein, aber mindestens 9 Monate. Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher, also korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Sie liegen falsch - eine Sperre folgt auf Straftaten, nicht auf Ordnungswidrigkeiten. By the way beträgt das Mindestmaß der Sperre 6 Monate.
ZitatSie liegen falsch - eine Sperre folgt auf Straftaten, nicht auf Ordnungswidrigkeiten. By the way beträgt das Mindestmaß der Sperre 6 Monate. :
Alles klar, dann scheint es in diesem Fall schlichtweg keine Sperre zu geben
aber gildet es nich als straftat wenn man so viel konsum nachgewiesen hat obwohl man direkt bei der kontrolle nichts gefunden hat?
Nein. Es gilt als Ordnungswidrigkeit.
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