Hallo,
Ich hab mal wieder ein paar fragen.
Also mein Führerschein wurde mir entzogen 2009 ,weil ich nicht zum Aufbauseminar gegangen bin,
In der zwischenzeit 2011, wurde ich wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt .
Warum stehen die Urteile in der Führerscheinakte ,ist nicht im Straßenverkehr passiert !
Bei Antrag auf Neuerteilung,darf die Führerscheinstelle,die Urteile anfordern ? Auch Urteilsbegründung etc. (steht viel privates,muss nicht jeder wissen )? Was ist mit Datenschutz ?
Danke
-- Editier von Heckett88 am 15.07.2015 03:06
-- Editier von Heckett88 am 15.07.2015 03:08
Führerschein Drogen Akte
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
In der Führerscheinakte ,steht das Vergehen sowie Aktenzeichen.
Kriegt die Führerscheinstelle das komplette Urteil, oder etwas ähnliches ?
Hab ich das Recht ,dass Urteil selber bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen,wenn ich es nicht mehr besitze ?
Danke
-- Editiert von Heckett88 am 15.07.2015 12:00
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Kriegt die Führerscheinstelle das komplette Urteil, oder etwas ähnliches ?
Wenn sie will: Ja
Ob sie das will: kann man nicht vorhersehen
Zitat:Hab ich das Recht ,dass Urteil selber bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen,wenn ich es nicht mehr besitze ?
Ja.
Nehmen wir an,dass Aktenzeichen steht nicht mehr im Verkehrszentralregister,aber in der Führerscheinakte ,darf es dann verwendet werden ?
Wie beantrage ich ein Urteil,dass schon über 4 Jahre alt ist ,und mit welcher Begründung ?
Danke
Zitat:Nehmen wir an,dass Aktenzeichen steht nicht mehr im Verkehrszentralregister,aber in der Führerscheinakte ,darf es dann verwendet werden ?
Ja.
Zitat:Wie beantrage ich ein Urteil,dass schon über 4 Jahre alt ist ,und mit welcher Begründung ?
Man geht zum Gericht von dem das Urteil stammt, weist sich aus, sagt, dass man eine Kopie seines eigenen Urteils haben möchte. Das Aktenzeichen kennt man ja noch hoffentlich.
Es gilt doch die Tilgung ,nach 5 Jahren ?
Die Frist beträgt 5 Jahre für Verurteilungen ohne FS-Sperrfrist und 10 Jahre für Verurteilungen mit FS-Sperrfrist. §29(1) StVG
.
Da die Verurteilungen für Taten außerhalb des Straßenverkehrs waren, dürfte es keine FS-Sperrfrist gegeben haben.
Jetzt kommt's: Die 5 Jahre beginnen nicht mit der Verurteilung, sondern
Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3
des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde §29(5) StVG
Wenn der FS 2009 entzogen wurde, hat die 5-Jahres-Frist erst 2014 begonnen (5 Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung).
Können Sie mir bitte helfen,wie ich bei der Staatsanwaltschaft ,dass Urteil beantragen kann ?
Wie muss es formuliert werden ?
Vielen Dank
Das müssen Sie nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern beim Gericht beantragen.
Da braucht man aber nichts großartig formulieren:
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=105199&vbmid=0
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=EDRPE6lnbDa36zhgszgE7Pl3.zufi2_1?action=showdetail&modul=VB&id=309991!0
http://www.foreno.de/sonstige-berufsbezogene-themen-f10/wie-kann-ich-eine-kopie-des-urteils-anfordern-t14694.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
26 Antworten