Ich habe mein Führerschein 1996 gemacht. Damals dürfte man damit auch mit Anhänger fahren.
Nachdem ich 3 Vergehen in der Probezeit hatte, wurde ich zum MPU geschickt, was ich beim ersten Mal nicht bestanden habe.
Da ich nicht genug Geld hatte, habe ich ein wenig abgewartet. Sind schnell ein paar Jahre vergangen und ich musste auch die Prüfung neu machen.
Als ich 2002 mein Führerschein wieder bekommen habe, da gab es ja schon die neuen Gesetze.
Für Anhänger musste man den mehrtägigen „Erste Hilfe Kurs" machen. Ich hab aber damals nur den einfachen gehabt, und jetzt habe ich kein Anhänger im Führerschein eingetragen.
Kann ich jetzt nach den ganzen Jahren einfach bei der Führerscheinstelle vorbeifahren und verlangen dass was mit zusteht? (Selbstverständlich nachdem ich den mehrtägigen „erste Hilfe Kurs" gemacht habe)
Führerschein , kein Anhänger eingetragen.
28. März 2016
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Frage vom 28. März 2016 | 10:55
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 47x hilfreich)
Führerschein , kein Anhänger eingetragen.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. März 2016 | 13:45
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatDie entsprechenden Klassen müssten jetzt also neu erworben werden. :
Eben *thumbsup*
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#3
Antwort vom 29. März 2016 | 15:11
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Von was für einem Land reden wir denn hier? Ich habe 2004 meinen Führerschein B und BE für Anhänger gemacht. Das mit dem Erste - Hilfe Kurs ist Blödsinn. Was man machen muss sind ein paar zusätzliche Fahrstunden und eine Prüfung mit Anhänger. Der Erste Hilfe Kurs ist der Gleiche. Den macht man nicht extra.
Wenn die Prüfung 2002 gemacht wurde, dann zählen auch die Vorgaben für 2002 und diese sehen nun mal eine extra Prüfung für Anhänger vor. Wenn Sie diesen Führerschein jetzt erwerben wollen, dann müssen Sie dieses natürlich nach den jetzt geltenden Kriterien tun.
Und jetzt?
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