Hallo Zusammen,
bei einer Fahrerflucht geht es um die Höhe der Schadenssumme.
Der Täter fuhr mit einem Dienstfahrzeug welches ihm nicht gehörte und touchierte dabei einen anderen PKW.
Wird also der Schaden in diesem Fall, am geführten Täter-PKW, zu dem Schaden des Geschädigten addiert?
Die Frage zielt auf den §69 Abs. 2 Nr. 3.
Bei dem Schaden wurde ein Aussenspiegel leicht beschädigt, Abbruch eines Plastikteiles und Schrammen. Kommen zu den Kosten der Reparatur, schätze ich mit Austausch auf ca. 600-750€, noch die Kosten eines evtl. Gutachters hinzu welche für die "Schadenssumme" relevant sind?
Danke Euch
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-- Editiert Mufti1000 am 24.03.2012 01:47
Fremdschaden bei fremden Fahrzeug und Fahrerflucht
24. März 2012
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Frage vom 24. März 2012 | 01:46
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
Fremdschaden bei fremden Fahrzeug und Fahrerflucht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 24. März 2012 | 10:23
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
quote:Wie jetzt, der eigene Schaden? Der muss natürlich - wie immer - selbst getragen werden (oder kaskoversichert sein). Das der Täter nicht der Eigentümer war, ist für den Unfallschaden und die Fahrerflucht unerheblich, er haftet aber zivilrechtlich gegenüber dem Eigentümer.
Wird also der Schaden in diesem Fall, am gefÜhrten Täter-PKW, zu dem Schaden des Geschädigten addiert?
quote:Was soll denn das für ein § sein? StGB? (???)
Die Frage zielt auf den §69 Abs. 2 Nr. 3.
Worum geht es denn überhaupt? Die Begleichung des Schadens, oder das Abwenden der Fahrerflucht (24h-Frist)?
MfG Stefan
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