Frankreich: Strafe wegen nicht angebrachten Versicherungszertifikats am Mietroller - wer zahlt?

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb499841-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frankreich: Strafe wegen nicht angebrachten Versicherungszertifikats am Mietroller - wer zahlt?

Hallo zusammen,

ich war in Frankreich mit einem Mietroller unterwegs. Als ich wieder zurück in Deutschland war hat mir der Vermieter einen Strafzettel über 35€ wegen "Non Apposition sur le vehicule du certificat D'assurance" weitergeleitet den ich doch bitte zahlen soll. Ich wusste nichtmal dass die Anbringung eines Versicherungszertifikats am Roller Pflicht ist und finde dass der Rollerverleih eigentlich für die Anbringung zuständig ist. Wie ist hier die Rechtslage? Kenne mich leider überhauptnicht aus...

Vielen Dank im Voraus


-- Editiert von fb499841-25 am 17.09.2018 14:52

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

War der Roller explizit für eine Fahrt nach Frankreich gemietet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb499841-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
War der Roller explizit für eine Fahrt nach Frankreich gemietet?


Sorry war etwas ungenau - der Roller wurde IN Frankreich gemietet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb499841-25):
der Roller wurde IN Frankreich gemietet.


DU konntest dieses Zertifikat gar nicht anbringen!
Das fehlende Corpus Delicti ähnelt in seiner Beschaffenheit den Mautplaketten aus Österreich oder der Schweiz,
und die bekommt nur der Versicherungsnehmer.

Zitat (von fb499841-25):
....weitergeleitet den ich doch bitte zahlen soll.


Davon würde ich dankend absehen und gleichzeitig den Verleiher darum bitten, dass er seine Fahrzeuge rechtskonform kennzeichnen möge.

-- Editiert von spatenklopper am 17.09.2018 15:57

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also ich weiss nicht ob ich mich dieser Meinung so anschliessen könnte.

Natürlich sollte der Verleiher sen eFahrzege Rechtskonform kennzeichnen, allerdings hat auch der TE die Pflicht sich VOR Fahrtantrit über die ordnungsgemässe Beschaffent seines Fahrzeugs zu vergewissern, omit sollte der TE auch geschaut haben, ob die obligatorische Kennzeichnung vorhanden ist,dass wäre ebenso auch die Aufgabe des Fahrers gewesen...

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hattest Du das Zertifikat denn (bei der Miete erhalten)? Geht aus dem Vertrag ein Hinweis hervor, dass Du es während der Fahrt am Roller anbringen musst?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Hattest Du das Zertifikat denn (bei der Miete erhalten)? Geht aus dem Vertrag ein Hinweis hervor, dass Du es während der Fahrt am Roller anbringen musst?


Nochmal zur Verdeutlichung, das ist kein Zettel den man hinter die Scheibe legen kann.

Die Dinger sehen so aus ->



Damit hat der Entleiher bei einer Anmietung nichts am Hut, was man ihm maximal vorwerfen könnte, ist die mangelnde Kontrolle, ob das Teil angebracht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Edit:

Was auffällt ist natürlich, dass der Vermieter hier auch das Knöllchen erhalten hat und nicht der Fahrer der angehalten wurde.
Es scheint also in Frankreich gewollt zu sein, dass der Halter des Fahrzeugs hier zahlt, ähnlich der Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen.

0x Hilfreiche Antwort

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