Hallo zusammen,
mir wurde heute ein Bußgeldbescheid zugestellt, der einige Fehler aufweisst. Könntet Ihr mir vielleicht helfen, ob sich hier ein Einspruch lohnt?
Es geht um einen einfachen Rotlichtverstoß.
1. Das Ausstellungsdatum meines Führerscheins ist falsch wiedergegeben und es ist nur Klasse B angegeben, ich habe aber C1 zwei Jahre später erworben.
2. Die Fahrtichtung ist falsch. Es steht FR Fliegenbusch. Diese Straße gibt es nicht, es gibt nur "Am Fliegenbusch" und "Fliegenbuschweg".
Gruß und Danke vorweg
Kai
Fehlerhafte Fahrtrichtung im Bußgeldbescheid
3. Februar 2011
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Frage vom 3. Februar 2011 | 21:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Fahrtrichtung im Bußgeldbescheid
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2011 | 22:31
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo Kai,
das sind ganz sicher heilbare Mängel. Wenn du Einspruch einlegst, kommt ein korrigierter Bescheid, sonst ändert sich nichts.
Und der Führerschein hat nichts mit dem Verstoß zu tun, selbst ohne Fahrerlaubnis dürftest du ja nicht bei rot fahren.
MfG Stefan
#2
Antwort vom 4. Februar 2011 | 06:27
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Bei Grün allerdings auch nicht. SCNR
selbst ohne Fahrerlaubnis dürftest du ja nicht bei rot fahren.
In der Sache ist Stefan zuzustimmen.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2011 | 06:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Euch erstmal...
Schade, hatte gehofft dass ich vielleicht irgendwie um die Zahlung rum komme
Und jetzt?
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