Guten Tag,
ich habe folgendes Problem, letztes Jahr im September wurde meine Schwager mit dem Wagen meiner Schwester geblitzt. Den Anhörbogen bekamen meine 2 Brüder und Ich. Nachdem die Frist abgelaufen war, bekam mein älterer Bruder ein Bußgeldbescheid den er fristgerecht widersprach. Dann war ich dran, ich widersprach ebenfalls. Im April bekam ich die Vorladung beim Gericht. Das war gestern (15.6).
Da ich nichts zu befürchten habe ging ich hin und trotz des klaren Unterschied beim Bild, meinte der Richter, das eine Ähnlichkeit da wäre
und da die fristen verjährt sind sollte ich ihm den Fahrer nennen.
Dieses Tat ich dann auch, jetzt sagte der Richter, solle ich ihm ein Foto schicken, wo mein Schwager und ich drauf sind. Das Verfahren würde dann eingestellt. Doch jetzt das Problem, ich würde keinen Verdienstausfall usw. bekommen, dieses ginge bei einem Bußgeldverfahren nicht. Könnt ihr mir was dazu sagen, bzw. wie ich hier weiter vorgehen sollte?
Gruß
Otto Marx
Falschen Fahrer ermittelt, kein Verdienstausfall?
16. Juni 2018
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Frage vom 16. Juni 2018 | 13:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschen Fahrer ermittelt, kein Verdienstausfall?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2018 | 15:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Könnt ihr mir was dazu sagen, bzw. wie ich hier weiter vorgehen sollte?
Unter Lebenserfahrung verbuchen.
Anspruch auf Ersatz der Kosten besteht nicht.
Hoffentlich ging es wenigsten um ein hohes Bußgeld, so dass es sich gelohnt hat, den Verdienstausfall in Kauf zu nehmen um dem Schwager das Bußgeld zu ersparen.
-- Editiert von hh am 16.06.2018 15:51
#2
Antwort vom 17. Juni 2018 | 10:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Es gibt kein "weiteres vorgehen". Der Drops ist gelutscht.ZitatKönnt ihr mir was dazu sagen, bzw. wie ich hier weiter vorgehen sollte? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2018 | 11:41
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
an deiner Stelle würde ich den Verdienstausfall vom eigentlichen Schuldigen einfordern, immerhin hast du ihm ja auch diesen Gefallen gemacht...
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