Fahrzeug umgesetzt

18. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Supachris
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 8x hilfreich)
Fahrzeug umgesetzt

Guten Tag,

vor meinem Haus befindet sich eine Bus-Spur. Auf dieser darf täglich ab 18 Uhr, sowie am Wochenende ganztags, geparkt werden. Dies ist durch eine entsprechende Beschilderung so kenntlich gemacht.

Aufgrund einer Veranstaltungen wurden Parkverbots-Schilder an jeder zweiten (!) Straßenlaterne befestigt und die "normale" Beschilderung nicht abgeklebt oder ähnliches. Da gestern genau vor einem der vorübergehenden Parkverbotssschilder ein LKW parkte, habe ich dieses nicht gesehen.

Mein Fahrzeug wurde nun umgesetzt. Für mich war jedoch, als ich gestern dort geparkt hatte, nicht ersichtlich, dass temporär ein Parkverbot herrscht, da - wie eingangs geschildert - nur an jeder zweiten Laterne ein Schild aufgehangen wurde und das "normale" Schild nicht abgeklebt war.

Macht es Sinne, hier gegen die Umsetzgebühr Einspruch zu erheben? Falls ja, was müsste ich als "Beweissicherung" tun? Reichen Fotos?

Besten Dank für hilfreiche Einschätzungen.

Chris

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119534 Beiträge, 39735x hilfreich)

Früher gab es mal so einen schönen Spruch "Augen auf im Straßenverkehr", der hat nichts an Gültigkeit verloren.


Wenn ein (temporäres) Parkverbot verhängt wird, dann muss in der Regel nur der Beginn und das Ende gekennzeichnet werden.
Der Parkende muss sich selbst davon überzeugen, das er korrekt parkt, selbst wenn das mit hin und her laufen verbunden ist.

Wenn es dann auch noch wie hier tatsächlich an jeder zweiten Laterne hängt ...



Was man noch prüfen könnte wäre, ob die Beschilderung mindestens 48h vorher aufgestellt wurde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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