Fahrzeug fährt über Fahrbahnmerkierung, fast Unfal

27. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
marcelisback
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrzeug fährt über Fahrbahnmerkierung, fast Unfal

Hallo,

Hatte gerade einen kleinen zwischenfall.
In einer leichten Linkskurve wurde ich fast von einem Fahrzeug vorne Links angefahren, da dieser nicht weit genug gelenkt hat.
Das Fahrzeug ist dan halt auf meiner Spur gekommen, ich musste nach rechts ausweichen.
Das Fahrzeug war dann hinter mir.

Als das Fahrzeug hinter mir war, konnte ich die Ampel erstmal nicht einsehen und habe abgebremst, da ich erstmal bisschen geschockt war und die Ampel nicht genauer gesehen habe.
Das Wetter ist sehr regnerisch zu dem Zeitpunkt gewesen.

Dann hat das Fahrzeug mich überholt, fenster runter gekurbelt und die Person hat damit gedroht mich anzuzeigen, er sei Staatsanwalt, ich sei zudem zu schnell gefahren.

(Das Stimmt ich war wirklich minimal schneller als er selber)

Er war mit seiner Frau unterwegs.
ich war mit meiner Freundin unterwegs, die hat von dem Vorfall erst was gemerkt als ich gehupt habe, da sie nach rechts auf die Landschaft geschaut habe.

Das ist der Sachverhalt dazu habe ich 2 Fragen:

1. Wegen was könnte er mich anzeigen, er ist schließlich auf meiner Fahrbahn gefahren.

2. Kann er mich wegen der angeblich überhöhten Geschwindigkeit anzeigen.


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""

-- Editiert marcelisback am 27.05.2014 17:06

-- Editiert marcelisback am 27.05.2014 17:07

-- Editiert marcelisback am 27.05.2014 17:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Wegen was könnte er mich anzeigen, er ist schließlich auf meiner Fahrbahn gefahren. <hr size=1 noshade>

Eigentlich wegen allem was ihm so einfällt.



quote:<hr size=1 noshade>2. Kann er mich wegen der angeblich überhöhten Geschwindigkeit anzeigen. <hr size=1 noshade>

Ja





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Hinzuzufügen wäre wohl, dass diese Anzeigen ins Leere laufen würden.

1. Aussage gegen Aussage
2. geschätzte Geschwindigkeitsüberschreitungen reichen nur dann für eine OWI, wenn diese durch die Polizei und in verkehrsberuhigten Bereichen mit Schrittgeschwindigkeit festgestellt wurden.

Früher wurden dort dann "pauschal" 15€ fällig, beim Vorwurf einer konkreten Geschwindigkeitsübertretung ist das Schätzen nicht zulässig. (Ausnahme ist dort unser Nachbarland Österreich)


quote:
Dann hat das Fahrzeug mich überholt, fenster runter gekurbelt und die Person hat damit gedroht mich anzuzeigen, er sei Staatsanwalt, ich sei zudem zu schnell gefahren.


Dann lass dir von mir als muslimischer Päpstin sagen, dass dir dort wohl ein ordentlicher Bär aufgebunden worden ist. Das Ziel dich zu verunsichern wurde ja offensichtlich erreicht. ;)

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-- Editiert spatenklopper am 28.05.2014 12:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Aussage gegen Aussage


Das ist ja nun ein Mythos, zumal die Gegenseite gar keinen Grund hat, einen Wildfremden bewußt falsch zu beschuldigen.



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0x Hilfreiche Antwort

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