Fahrzeug abgeschleppt

22. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug abgeschleppt

Hallo liebe User,

neulich wollte ich morgens mein Auto aufschliessen und stelle fest, dass es auf der anderen Seite der Strasse steht. Genau auf einem Parkplatz gegenüber von dem, wo ich das Auto abend geparkt habe. Meine einzige Erklärung war, dass das Fahrzeug nachts dorthin gerollt sein musste. War ja nur 5 Meter vom alten Standort entfernt.
Jetzt bekomme ich heute eine Rechnung von einem Abschleppdienst über 300€. Ich nehme an, dass das Fahrzeug nachts auf die Strasse gerollt ist, der Abschleppdienst kam und es 5 Meter weiter gerollt hat. Es war nicht mal eine Benachrichtigung an der Windschutzscheibe zu finden.

Meine Frage, wie kann ich gegen diese Rechnung vorgehen?
Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten?

-- Editiert von Fragensteller_1 am 22.05.2007 14:35:39

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Du musst die Rechnung bezahlen. Wenn das Auto auf die Strasse gerollt ist, war es ja wohl eindeutig im weg und mußte entfernt werden.

Hierbei muß die Polizei/Ordnungsbehörde im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das mildeste Mittel wählen. Das fahrzeug umzusetzen und aus dem Gefahrenbereich zu schaffen ist aber das mildeste mittel. Wäre das fahrzeug trotz parkplatz abgeschlepopt und gelagert worden, so hätte man sich wehren können, aber das bloße Umsetzen ist nicht zu beanstanden.

Die Rechtsprechung hat auch bereits entschieden, daß nicht gefordert werden muß, daß der Fahrezughalter erst ermittelt werden muß.

Daher sollte die Rechnung bezahlt werden.

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#2
 Von 
Fragensteller_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Meine Annahme war nur, dass das Fahrzeug gerollt sein muss. Jedenfalls wird das Fahrzeug seit drei Jahren an derselben Stelle geparkt und es ist noch nie irgendwohin gerollt. Ich nehme an, ein Scherzbold hat das Fahrzeug auf die Strasse gerollt.
Naja, muss ich hallt zahlen. Allerdings finde ich 300 Euro dafür doch ein wenig zu hoch...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Man kann ein Auto nicht so einfach wegrollen, ausser der Halter verhält sich ausserordentlich dämlich und verantwortungslos indem er den Gang rausnimmt und die Handbremse NICHT anzieht.

Nimm's als Lehrgeld!

Abdul

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo Fragensteller,

hier sehe ich es wie Abdul. Sie koennen ja versuchen, das Fahrzeug -nachdem sie so wie immer geparkt haben- mal spasseshalber 'wegzurollen'.
Das wird nur gehen, wenn die Handbremse geloest und der Gang nicht eingelegt ist. Wieso sollt mensch aber so parken?

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stan_Marsh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

@Abdul und Agenor
mir ist auch schon mal ähnliches paasiert. Nach 1 1/2 h hat sich bei mir die Handbremse gelößt am Hang. Auch wenn etwas absolut abwägig anhört, sollte man dran denken das man auch schon Pferde vor Apotheken hat speien sehen.

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