Fahrverbot (wird aufrecht erhalten)

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Heaggy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot (wird aufrecht erhalten)

Hallo,habe da eine dringende Nachfrage. :(

Erst einmal "Ein frohes und gesundes neues Jahr"
:) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :)
Aufgrund einiger Dummheiten in den Jahren 2003 und/oder 04´
wurden mir Auflagen(Geldstrafen) erteilt,sowie in der letzten Verurteilung,ein 3 monatiges Fahrverbot.

Da einiges nach ca.4 Monaten NOCH nicht bezahlt wurde,hat man berechtigter Weise eine GESAMMTSTRAFE gebildet.In diesem Schreiben steht als letzter Satz:

"Das Fahrverbot wird aufrecht erhalten"

Da ich damals ein Fahrverbot von 3Monaten hatte und die Gesammtstrafen-bildung Anfang September gültig wurde,gehe ich davon aus das DIESES Fahrverbot dann wohl spätestens jetzt seine
Gültigkeit verliert.
Aus einigen anderen Informations-Quellen erfuhr ich das ein Fahrverbot wohl generell höchstens 3Monate beträgt.
Wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Auch wenn jemand Erfahrungen damit gemacht hat
-SCHREIBT- SCHREIBT-SCHREIBT-
MfG Heaggy alias Heiko ;)

-- Editiert von Heaggy am 03.01.2006 16:39:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

das ein Fahrverbot wohl generell höchstens 3Monate beträgt

Nö, das kann auch 1 Jahr betragen, alles schon gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo als Neuling im Board erst mal ein Gruß an alle und nachträglich ein frohes neues Jahr. :) :)

@Heaggy
Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein FV gegen Dich verhängt wurde, wird Dir eine Frist von vier Monaten nach Rechtskraft des Bussgeldbescheides eingeräumt, in der Du das FV antreten kannst. Diese Frist ist bei Dir abgelaufen und du mußt den FS jetzt abgeben.

Das FV wird erst mit dem Tag wirksam, an dem Dein FS bei der Behörde eingegangen ist, die den Bussgeldbescheid auch ausgestellt hat. Also schleunigst den FS, am besten per Einschreiben mit Rückschein, an diese Behörde schicken. Sonst droht Ungemach wie die polizeiliche Sicherstellung des FS.

@ Mareike
Meinst Du Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis? Meines Wissens sind 3 Monate die Obergrenze für ein FV. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, kann es schon bis zu einem Jahr dauern, bis eine neue FE beantragt werden kann.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da ich damals ein Fahrverbot von 3Monaten hatte und die Gesammtstrafenbildung Anfang September gültig wurde,gehe ich davon aus das DIESES Fahrverbot dann wohl spätestens jetzt seine Gültigkeit verliert.
Wie darf man denn diese Frage verstehen?

Das Fahrverbot endet dann, wenn Du Deinen Führerschein zurück erhalten hast. Solltest Du den Führerschein noch gar nicht abgegeben haben, dann hat die 3-Monatsfrist noch gar nicht begonnen.

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