Laut Gerichtsbeschluss wird mein Führerschein für einen begrenzten Zeitraum eingezogen. Leider ist mir dieser jedoch schon seit einiger Zeit abhanden gekommen; genauer gesagt seit einigen Monaten. Da ich kein Auto besitze hatte ich bis heute nicht veranlasst einen neuen zu beantragen, habe es aber zudem auch versäumt überhaupt ne Anzeige zu erstatten.
Der Staatanwalt hingegen, hatte schon vor endgültiger Beschlussfassung eine einstweilige Anordnung zum provisorischen Entzug meines Führerscheins veranlasst. Die Polizei hatte hierfür sogar einen Durchsuchungsbefehl von Person, Wohung (und Auto :-) erhalten. Da kein Führerschein vorhanden war konnten die den auch nicht einziehen.
Nun meine Frage: (Also zuerstmal eine kleine Vorüberlegung:) Damit der Zeitraum des Entzuges des Fahrerlaubnis beginnt zu zählen, erkenne ich als einziges Mittel, meinen schon vorher abhanden gekommenen (1) jetzt endlich mal als abhanden zu melden. (2) Einen neuen zu beantragen und diesen dann (3)abzugeben. (Jetzt aber die Frage:) A., Kann denn der Zeitraum in welchem ich mich ohne Führerschein befand nicht auch schon dem Entzug angerechnet werden? Als notwendige Bedingung sehe ich hierfür das richtige deklarieren des Abhandenkommens. B., Wie mache ich diese Deklarierung nachträglich?
-- Editiert von michael7228 am 03.01.2009 18:06
Fahrverbot obwohl Führerschein abhanden kam?
3. Januar 2009
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Frage vom 3. Januar 2009 | 17:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot obwohl Führerschein abhanden kam?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2009 | 18:18
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Handelt es sich um ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis?
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Die Fahrerlaubnis kann u.U. auch dann entzogen werden wenn der Führerschein nicht sichergestellt werden kann.
Du wirst nicht umhin kommen den Verlust des Führerscheins an Eides statt zu erklären.
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