Fahrverbot - 18 Monate Sperre - kann man trotzdem zur Fahrschule?

25. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot - 18 Monate Sperre - kann man trotzdem zur Fahrschule?

Hallo zusammen ich habe eine frage:
Ich bin im Sommer letzten Jahres ohne Gültige Fahrerlaubnis erwischtworden und zu 18mon sperre verdonnert worden. Meine frage nun, gibt es die möglichkeit das ich ende diesen jahres meinen Führerschein bei einer Fahrschule machen kann und diesen dann erst nach der Sperrzeit bekomme? Wie gesagt mir geht es nur darum ihn machen zu können.
Danke jetzt schonmal

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Fahrerlaubnis kann frühestens 3 Monate vor Sperrfristende beantragt werden. Ob die FEB bereits vor Ablauf der Sperrfrist auch den Prüfungsauftrag erteilt sollte mit der Behörde abgeklärt werden. Einfach mal bei der FEB anrufen oder vorbeischauen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Fahrstunden kannst Du machen, wann Du möchtest. Ob und wann Du die Prüfung ablegen kannst, weiß ich jedoch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm aber verfallen Fahrstunden nicht irgendwann?? Und was ist FEB??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

FEB = Fahrerlaubnisbehörde. Häufig auch als FSST = Führerscheinstelle bezeichnet.

Fahrstunden verfallen nicht. Allerdings ist es sinnvoll die Fahrausbildung möglichst kompakt zu halten, weil man sonst mehr Fahrstunden für die Prüfungsreife benötigt.

edit: 18 Monate sind schon sehr lange. Bist Du Widerholungstäter?
Hast Du sonst noch was auf dem Kerbholz?
Was genau ist passiert?

-- Editiert von Freudenfeuer am 26.05.2008 19:35:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein kein wiederholungstäter. Hatte vorher nur mal ein Verfahren wegen Körperverletzung was aber schon Jahre zurück liegt.
Ich bin mit 1,24 Promille vor einen Baum gefahren. Das war alles.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dann war es aber eben nicht nur Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern auch noch eine Trunkenheitsfahrt. Da kommen die 18 Monate schon hin.

Wann war die Körperverletzung?
Wie ist das Verfahren ausgegangen?

Würde mich nicht wundern wenn da eine MPU auf Dich zukommen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen