Fahrradweg, abgesenkter Bordstein und Kreuzung

9. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
martinb01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Fahrradweg, abgesenkter Bordstein und Kreuzung

Mir ist kürzlich folgender Paragraph in der StVO aufgefallen:

$10
Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ..., hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

Dazu kommt folgende Beobachtung. Vor allem in Städten verlaufen viele Fahrradwege nicht auf der Fahrbahn sondern separat. Dass heisst, sie gehören zwar zur Straße, nicht aber zur Fahrbahn. Weiterhin werden an Kreuzungen viele Radwege, die nicht auf der Fahrbahn entlang führen, durch abgesenkte Bordsteine über die zu kreuzende Straße geführt.

Gemäß der Sachlage müßte also §10 StVO Anwendung finden. Dann hätten aber zum Beispiel Fahrradfahrer die einer Vorfahrtsstraße folgen keine Vorfahrt mehr gegenüber anderen, z.B. von rechts kommenden Straßen.

Besitzen Fahrradfahrer aber nicht die selbe Vorfahrt auf dem Radweg wie die Straße, die der Radweg begleitet, ist der Radweg nicht mehr straßenbegleitend und damit auch nicht mehr benuztungspflichtig.

Jedoch entspricht dies nicht meiner alltäglichen Beobachtung. Lege ich irgendetwas falsch aus???

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Man sollte §1 der StVO nicht vergessen ...



In übrigen, was genau beobachtest Du denn tagtäglich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
martinb01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte §1 der StVO
nicht vergessen ...

In übrigen, was genau beobachtest Du denn tagtäglich?


Sicher hast du recht mit §1. Aber etwas das so oft vorkommt weil die Fahrradwege meistens so gebaut sind wie oben beschrieben (meine Beobachtung) sollte doch eindeutiger geregelt sein. Weiterhin beobachte ich sehr oft das trotz des abgesenkten Bordsteins in solchen Situationen Fahrradwege Vorrang haben. Erkenntlich zum Beispiel am durchweg markierten Fahrradweg quer über die von rechts kommenden Straße.

Ich frage mich halt wenn es an so einer Stelle zu einem Unfall kommt ob dann der Fahrrad fahrer eine Teilschuld bekommen würde da er ja §10 StVO missachtet hat.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Radfahrer die über einen Abgesenkten Bordstein fahren egal ob Radweg oder nicht, egal ob der Radweg am anderen Ufer weiterführend ist oder nicht, haben keine Vorfahrtsberechtigung.
§10 gilt für alle Verkehrsteilnehmer, wie auch der §1.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das von muran gesagte stimmt - es gilt für den Fall, dass der Radfahrer vorher NICHT auf dem Radweg fuhr.

Wenn der einfach auf demselben Fahrradweg weiterfährt, hat er weder den Fall des "auf die Fahrbahn einfahren" noch dem "vom Fahrbahnrand anfahren".
Damit ist der §10 hier einfach nicht einschlägig, "Die Absicht einzufahren oder anzufahren" liegt nämlich gar nicht vor.

ich hoffe mal, dass muran kein Autofahrer ist...

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
martinb01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von quiddje):

Wenn der einfach auf demselben Fahrradweg weiterfährt, hat er weder den Fall des "auf die Fahrbahn einfahren" noch dem "vom Fahrbahnrand anfahren".
Damit ist der §10 hier einfach nicht einschlägig, "Die Absicht einzufahren oder anzufahren" liegt nämlich gar nicht vor.


Danke, das klingt einleuchtend.

Aber mal weitergedacht. Der Fahrradfahrer fährt nicht gerade aus, sondern biegt zum Beispiel rechts ab. In dem Fall fährt er dann auf die Fahrbahn auf und müsste somit Autofahrern, welche links neben ihm sind und rechts abbiegen wollen die Vorfahrt gewähren?!? Oder hat Paragraph $9 Absatz $3 Vorrang ("Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.")?!?

Ich frage mich warum so etwas nicht eindeutig in der StVO geregelt wird ...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Der Radler biegt also rechts ab.
Wo ist das Problem?
Der Autofahrer will auch rechts abbiegen? Dann wird der Radler beim Abbiegen vor ihm sein (das Fahrzeug links vom Radfahrer ist bei 90°rechts-Kehre hinter ihm) und der Autofahrer hat den vorausfahrenden Radfahrer nicht zu behindern. Ist bereits anderweitig klar geregelt, wozu noch mal? (o.k., weil die Autofahrer zu blöd sind - daran können Gesetze aber auch nichts ändern)
Der Autofahrer will geradeaus oder nach links? Dann kommen die beiden sich gar nicht in die Quere.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen