Hallo liebe Experten, bin für jeden Rat dankbar. Folgende Situation: Ich radele geradeaus auf einem Radweg mit geschätzt etwas 20 km/h, überhole Passanten und Dreiradfahrende Kinder auf dem Fußweg rechts von mir. Direkt vor der Einfahrt zu einer privaten Tg bemerke ich plötzlich ein von der links liegenden Straße einbiegendes KFZ, das auf den Radweg zufährt. Um eine drohende Kollision zu verhindern, versuche ich zu bremsen und springe schließlich ab, es kommt zu einem schmerzhaften Sturz, aber nicht zum Zusammenstoß. Aufgrund der Verkehrssituation habe ich sowohl das Weiterfahren auf dem Radweg (drohender Zusammenstoß), als auch das Ausweichen nach rechts Richtung Fußgängerweg (Passanten, spielende Kinder) für zu gefährlich gehalten. War zunächst froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist und habe auf Polizei verzichtet. Wollte nur nachhause. Verletzungen: 'Unfallschock', Gehirrnerschütterung, tiefe Wunde am Knie , Knochenprellung am Unterschenkel. Meine Frage: Wie ist die Rechtslage ? Fahrerin des FFZ sagt, sie sei noch vor dem Radweg zum Stehen gekommen und ich solle froh sein, dass ich mit dem Schrecken davongekommen wäre. Als Ausgleich bietet sie aufgrund der Betriebsgefahr des KFZ eine Einmalzahlung von € 110,- an, die ich abgelehnt habe. Danke für die Antworten !
Fahrradunfall/Einfahrt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatMeine Frage: Wie ist die Rechtslage ? :
Die ist der Schilderung nach schlicht "Pech gehabt".
Nur weil man in Panik eine Fehlentscheidung trifft, wird der Autofahrer nicht zahlen müssen.
Was genau hat Dich denn zu so einer Vollbremsung veranlasst?
Dass ein Autofahrer von einer Straße in eine Einfahrt einbiegen möchte und dann vor dem Radweg anhält um den Radfahrer durchzulassen, ist ja eigentlich eine normale Verkehrssituation. Wenn der Radfahrer mit so einer Situation überfordert ist, dann ist das nicht die Schuld des Autofahrers.
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Hallo,
mit 20 km/h sehe ich - auf einem gemischten Rad-/Fußweg - eine nicht angepasste Geschwindigkeit.
Du musst dich an die Geschwindigkeit der Fußgänger insbesondere anpassen solange du sie überholst, voll Tempo vorbei geht nicht. Dabei gehe ich von VZ 241 aus, VZ 240 wäre noch schlimmer.
Warum gerade 110 Euro?Zitat:Als Ausgleich bietet sie aufgrund der Betriebsgefahr des KFZ eine Einmalzahlung von € 110,- an, die ich abgelehnt habe.
Aber offenbar sieht sich die Fahrerin in der Schuld, daher würde ich um etwas mehr bitten, mehr ist imho nicht drin. Was für Schäden hast du denn (am Fahrrad, und die kaputte Hose)?
Bezüglich der Arztkosten musst du deine Krankenversicherung über den Unfall informieren, vielleicht wird da dann für die Autofahrerin bzw. ihre Versicherung noch was nachkommen; bringt dir aber nichts.
Stefan
Zitatmit 20 km/h sehe ich - auf einem gemischten Rad-/Fußweg - eine nicht angepasste Geschwindigkeit. :
Es war kein gemeinschaftlicher Rad- / Fußweg.
Hallo,
Aus der ersten Beschreibung ist ziemlich klar zu erkennen, dass es ein VZ 241-Weg sein muss.Zitat:Es war kein gemeinschaftlicher Rad- / Fußweg.
Und da sehe ich eine Pflicht die Geschwindigkeit anzupassen, wenn an Fußgängern vorbeigefahren wird. Und zwar insbesondere wenn es zu einem Unfall mit Fußgängern oder - wie hier - auch wegen der Fußgänger kommt.
Grundlage ist StVO $1.
Stefan
VZ241 ist aber kein gemischter, sondern ein getrennter Rad/Gehweg. Und 20KM/h ist natürlich auch nicht unangepasst "schnell".
ZitatAus der ersten Beschreibung ist ziemlich klar zu erkennen, dass es ein VZ 241-Weg sein muss. :
Richtig.
VZ 240 wäre der Gemeinsame und das ist nicht der Beschreibung zu entnehmen.
Zitat:Direkt vor der Einfahrt zu einer privaten Tg bemerke ich plötzlich ein von der links liegenden Straße einbiegendes KFZ, das auf den Radweg zufährt.
Die Schilderung lässt so natürlich beliebig viel Spielraum für Interpretationen... Täglich fahren 1000 PKWs irgendwo auf eine Einfahrt zu ohne das es zu eine Kollision kommt. Hier kam es ja auch zu keiner Kollision.
Warum du jetzt hier vom Fahrrad gehüpft bist lässt sich m.M. nach nicht so richtig erkennen.
Hallo,
OK, meine Wortwahl war da wohl nicht besonders gut, ich hatte aber die VZs direkt erwähnt und daher war klar wovon ich rede.Zitat:VZ 240 wäre der Gemeinsame und das ist nicht der Beschreibung zu entnehmen.
Worauf ich hinauswollte war, dass durch VZ 241 die Bereiche nicht 100%ig getrennt ist (entgegen einem Radweg abseits des Gehweges, mit irgendetwas dazwischen).
Wenn man nun auf so einem VZ-241-Weg an Fußgängern vorbeifährt, dann muss man die Geschwindigkeit anpassen, es ist immer damit zu rechnen, dass ein Fußgänger übertritt.
Doch, auf einem solchen Weg in direkter Nähe zu Fußgängern ist das womöglich zu schnell. Und bei einem Unfall (bzw. Sturz wie hier) entfällt das "womöglich". StVO $1.Zitat:Und 20KM/h ist natürlich auch nicht unangepasst "schnell".
Stefan
ZitatWenn man nun auf so einem VZ-241-Weg an Fußgängern vorbeifährt, dann muss man die Geschwindigkeit anpassen, es ist immer damit zu rechnen, dass ein Fußgänger übertritt. :
Das "Problem" hier waren doch gar nicht die Fußgänger, die rechts neben dem Radweg auf dem Gehweg liefen.
Die Ursache vermute ich darin, dass der TE sich auf den "Verkehr" rechts auf dem Gehweg konzentriert hat (spielende Kinder, Dreirad, diverse Passanten... alle registriert) und dabei den Verkehr links von sich aus den Augen verloren hat.
Wenn dann plötzlich ein PKW (welcher den TE offensichtlich gesehen hat) vor einem auftaucht....., schlicht eine Überreaktion des TE auf einen vermuteten Unfall mit dem PKW von links.
Hallo,
Doch, und schreibst du ja sogar in deinem nächsten Absatz.Zitat:Das "Problem" hier waren doch gar nicht die Fußgänger, die rechts neben dem Radweg auf dem Gehweg liefen.
Wenn man zu schnell ist um sich auf alles wichtige zu konzentrieren, dann ist man halt zu schnell. Ergo hatte er an dieser Stelle langsamer fahren müssen.
Richtig. Aber ich möchte die Reaktion ansich nicht kritisieren, im Zweifel sollte man - speziell als Radfahrer - immer damit rechnen, dass andere einen Übersehen (und damit meine ich sowohl die Radfahrer selber als auch den Radweg). Und wenn man mit sowas rechnet (nennt sich vorausschauendes Fahren), dann muss die Geschwindigkeit so gewählt werden, dass man gefahrlos anhalten oder mindestens gefahrlos ausweichen kann.Zitat:schlicht eine Überreaktion des TE auf einen vermuteten Unfall mit dem PKW von links.
Stefan
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