Fahrlässige Körperverletzung im VU StGB § 229

16. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zerpmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrlässige Körperverletzung im VU StGB § 229

Guten Tag,

ich bin 26 Jahre alt Verheiratet und habe 1 Sohn.

Ich hatte vor paar Tagen einen Unfall mit Totalschaden wobei ich Schuld hatte.

Ich war als Linksabbieger unterwegs und wollte links abbiegen wobei ich morgens um 06:30 Uhr bei Regen das mir entgegen kommende Auto nicht bzw übersehen haben muss. Ich kann es mir leider bis heute nicht erklären wir das passiert ist. Beide Autos Totalschaden mir und den 3 Personen in den anderen Auto geht es gut. Ich habe mir nur den Finger 2 mal gebrochen und die anderen hatten schmerzen in der Brust vom Gurt.

Habe heute Post bekommen von der Polizei mache mir nun große sorgen weil ich nicht weiß was auf mich zukommen kann. Habe schon versucht mit den 3 Geschädigten Kontakt aufzunehmen wobei es mir erst bei 1 Person gelungen ist. Habe mich mehrmals bei ihr entschuldigt Sie ist mir auch nicht mehr sauer.

Nun habe ich Angst das ich seitens der Staatsanwaltschaft eine sehr hohe Geldstrafe bekomme bzw. mir evt der Führerschein entzogen wird. Ich habe seit 2002 den Führerschein und habe keine Punkte in Flensburg. Fahre jeden Tag 120 km zur Arbeit (hin und Rückweg) natürlich habe ich Angst das auf mich Finanzielle Strafen draufzukommen die ich mir nicht leisten können. Da ich mit meiner Frau zusammen ca 2600 Euro Netto haben und unser 1Jähriger Sohn muss ja auch leben können. Habe halt sehr sehr viel Angst das ich in den Wirtschaftlichen Ruin getrieben werde. Bzw. weiß ich nicht was auf mich noch alles zukommt. Hat wer da schon Erfahrungen?

MFG

Zerpi


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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn die Schmerzen durch den Gurt die einzigen Verletzungen sind stehen die Chancen auf Einstellung des Verfahrens recht gut.

In diesem Fall würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgeben. Der Unfall würde dann nach Bkat 40 geahndet werden, wobei aufgrund der Sachbeschädigung das Regelbußgeld von 70€ gemäß Tabelle 4 auf 85€ angehoben wird. Hinzu kommen noch 2 Punkte und 23,50€ Gebühren und Auslagen.

Die Kontaktaufnahme mit den Geschädigten ist übrigens eine gute Idee. Eine Entschuldigung kommt immer gut an und minimiert das Risiko eines Strafantrags seitens der Geschädigten.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Zerpmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist aber wenn Sie meine Entschuldigung nicht annehmen? Was könnte im Schlimsten Fall auf mich zukommen?

Ich brauche meinen Führerschein jeden Tag damit ich arbeiten kann. Ich kann nicht mal meinen 'Sohn aus der Kinderkrippe abholen.



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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Was ist aber wenn Sie meine Entschuldigung nicht annehmen? Was könnte im Schlimsten Fall auf mich zukommen?
Dann könnten sie Strafantrag stellen. Wie das aber mit Anträgen so ist können sie auch abgelehnt werden. Sollten die Verletzungen tatsächlich nur geringfügig sein ist eine Strafverfolgung unwahrscheinlich. Selbst wenn Strafantrag gestellt würde wäre es sehr unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen würde.

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#4
 Von 
Zerpmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

also muss ich nun keine Angst haben das ich in den Wirtschaftlichen Ruin wegen meinen Unfall getrieben werde?

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Versprechen kann ich Dir nichts. Aber ich kann mir anhand Deiner Sachverhaltsschilderung nicht vorstellen dass es zu einem Strafbefehl / Verurteilung wegen fahrlässiger KV kommen wird.

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#6
 Von 
Zerpmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank erstmal für die Worte.

Habe gerade einee weitere Person der geschädigten erreicht ihr geht es auch gut sie hat schmerzen on der brust aber sie hat sich gefreut das ich mich gemeldet habe.

Ich hoffe für mich das ich meinen Führerschein behalten darf da ich ihn brauche um zur arbeit zu kommen.

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Dein Führerschein nicht gefährdet ist.

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