Fahrerlaubnis-BTMG

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
t_kowa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerlaubnis-BTMG

Hallo Leute.Habe vor ca. 2j (damals 17,jetzt 19)beim Verkehrsamt versucht meine Fahrerlaubnis zu bekommen, hatte aber ein laufendes Verfahren im Btmg Bereich und mir wurde es abgelehnt. Letzte Woche Mittwoch hatte ich meine Verhandlung, muss 2mal ein Wochenendarrest antreten und meine Frage ist jetzt. Wenn ich zum Verkehrsamt gehe mit dem rechtskräftigen Urteil und den restlichen Sachen? bekomme ich dann meine Fahrerlaubnis oder wovon ist das abhängig?
ich bedank mich schonmal im Voraus :)

-- Editiert von Moderator am 02.03.2016 14:27

-- Thema wurde verschoben am 02.03.2016 14:27

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Von Ihrer Fahreignung, d. h., namentlich vom (nachgewiesenen) Btm-Konsum.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
t_kowa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wird das praktisch gehandhabt?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Praktisch wird geguckt, ob es Nachweise für Drogenkonsum gibt: Positive Tests, eigene Aussagen ("Ich hab nur gedealt, um meinen Eigenkonsum zu finanzieren") etc. Sie haben das Urteil doch da: Was steht denn da zu dem Thema? Handel aus Gewinnsucht? Handel zwecks Finanzierung des Eigenkonsums?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
t_kowa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ne hab ich noch nicht , hatte erst letzte Woche Mittwoch meine Verhandlung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Okay - aber was Sie bei Polizei und Gericht zum Eigenkonsum gesagt haben, sollte Ihnen ja erinnerlich sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
t_kowa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

habe vor Gericht gesagt dass ich zu der Tatzeit noch gekifft habe, ca. 2 Jahre her und seit dem Vorfall nie wieder, also kann das Verkehrsamt da ohne weiteres meine Akten durchschauen?

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Wenn Sie den Konsum zugegeben haben, wird in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde darüber informiert.

Jetzt liegt es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, ob diese Ihnen die Fahrerlaubnis ohne Auflagen erteilt,
einen Nachweis für die Abstinenz fordert, oder sogar eine MPU verlangt wird.
Aufschluss darüber kann Ihnen nur die Behörde geben.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

also kann das Verkehrsamt da ohne weiteres meine Akten durchschauen? Einfacher - es ergeht eine Mistra ("Mitteilung in Strafsachen"), wenn Anhaltspunkte vorliegen, daß Ihre Fahreingnung fraglich ist. Ein Kiffen ohne Verkehrsbezug ist aber eigentlich nicht so dramatisch... Irgendwas mit harten Drogen (was auch Speed, XTC usw. einschließt) war nicht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
also kann das Verkehrsamt da ohne weiteres meine Akten durchschauen?

Ja.
Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft macht zwar erstmal "nur" eine Meldung an die Führerscheinstelle (die erwähnte MiStra).
Aber wenn der Kandidat dann tatsächlich einen Führerschein haben will, dann fordert die Führerscheinstelle bei der Staatsanwaltschaft die komplette Akte an und bekommt sie auch.
Alles was Sie der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht gesagt haben weiß nachher auch die Führerscheinstelle.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
t_kowa
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

alles klar, hab bei der Festnahme vor 2j den Konsum(nur graß) zugegeben, aber jetzt vor Gericht gesagt das es das letzte mal war.wenn ich das rechtskräftige urteil habe werden aber die aktuellen infos über mein Konsum vorliegen oder? :) aber danke für die vielen Antworten, da kann ich mich ja erstmal beruhigen.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von t_kowa):
werden aber die aktuellen infos über mein Konsum vorliegen oder?


Sicher.

Es ist nur sehr wahrscheinlich, dass der Führerscheinstelle Ihre Aussage, dass Sie seit 2 Jahren "clean" sind, vollkommen egal ist und einen Nachweiß darüber von Ihnen haben möchte.
Die Behörde wird sich kaum auf die Aussage eines verurteilten Straftäters verlassen, dass er keine Drogen mehr nimmt. ;)
Im Klartext, es kann gut sein, dass Sie zumindest ein - zwei Urinproben, sowie eine Haaranalyse machen lassen müssen, bevor Sie an die Aushändigung / Ausstellung Ihres Führerscheins denken können.

-- Editiert von spatenklopper am 03.03.2016 11:25

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