Fahrerflucht in Probezeit

22. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Messi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrerflucht in Probezeit

Hallo zusammen....ich habe riesen Bockmist gebaut.
Also...ich habe bereits ein Aufbauseminar hinter mir wegen eines rechts-vor-links verstosses und der Führerschein war schon 12 Monate weg wegen einer Trunkenheitsfahrt. Ich bin also immer noch in der Probezeit da die ja verlängert wurde.
Nun habe ich vor 2 Tagen beim Ausparken die Tür eines anderen Autos beschädigt und habe voll die Panik bekommen und bin abgehauen.
Natürlich hat abends die Polizei vor der Tür gestanden.
Was erwartet mich bzw. wie lange is mein Führerschein weg oder bekomme ich ihn überhaupt nochmal???
Noch etwas: würde in meinem fall die Rechtsschutzversicherung für den Anwalt zahlen???

-- Editiert von Messi am 22.12.2008 10:27

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Letzte Frage zuerst: Die Rechtsschutzversicherung wird nicht zahlen, weil sie bei Vorsatz von der Leistung befreit ist. Unfallflucht ist, von gaaaaanz seltenen Ausnahmen abgesehen immer eine vorsätzlich begangene Straftat.

Zum Strafmaß:
Das Strafmaß für Unfallflucht ist von der Höhe des entstandenen Fremdschadens abhängig. Eine realistische Einschätzung der Strafe ist mir aus der Ferne daher nicht möglich. Deshalb nenne ich nur mal die ganz grobe Spanne: Geldstrafe in Höhe von 10-40 Tagessätzen (TS), wobei 1 TS 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Weiterhin 7 Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis ist denkbar aber nicht obligatorisch.

Zur Probezeit:
Wenn ich das richtig verstanden habe dann hattest Du bereits 2 A-Verstöße während der Probezeit:
1.) Vorfahrtverstoß mit der Folge der Verlängerung der Probezeit und der Anordnung eines Aufbauseminars.

2.) Trunkenheitsfahrt mit der Folge des Entzugs der Fahrerlaubnis, Verhängung einer Sperrfrist und dem Hinweis 2 Punkte durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung abbauen zu können.

Dann hast Du jetzt, wenn die Unfallflucht rechtskräftig durch Urteil oder Strafbefehl geahndet werden sollte die 3. Stufe der Probezeitmaßnahmen erreicht. Dies bedeutet den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von 3 Monaten. Da Dir aber bereits die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen worden war wirst Du eine neue Fahrerlaubnis nur dann erhalten wenn Du Deine Fahreignung in Form einer positiven MPU nachgewiesen hast.

Wenn Du Glück hast wird das Verfahren, ggf. gegen Auflagen eingestellt. Dann gäbe es auch keine Probezeitmaßnahmen. Nach Deiner Schilderung halte ich eine Einstellung des Verfahrens aber, auch unter Berücksichtigung Deiner Vorgeschichte, für sehr unwahrscheinlich.

Sollte es, wovon ich ausgehe, zu einer Verurteilung / Strafbefehl kommen wäre das Deine zweite Straftat. Somit erfolgt auch ein Eintrag ins Führungszeugnis. Du bist dann vorbestraft.

Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten für Dich habe.

-- Editiert von Freudenfeuer am 22.12.2008 12:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Messi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Boah krass...
Also der Schaden soll sich um die 1500 euro belaufen.
Verjährt so eine vorstrafe irgendwann??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

Vorstrafen verjähren nicht, sie werden gelöscht - ich nehme an, das meinten Sie. Die Geldstrafe wird, wenn sie in der von Freudenfeuer vermuteten Höhe ausfällt, nach drei Jahren gelöscht. Die Frist beginnt mit dem Datum des Urteils.
Übrigens ist ein Fahrverbot oder FS-Entzug durchaus obligatorisch. Bei der Schadenshöhe könnten Sie mit drei Monaten Fahrverbot davonkommen, wenn Sie Glück haben, ansonsten halt FS-Entzug.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

In Anbetracht der Schadenshöhe ist in der Tat mit einem Fahrverbot oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis im Rahmen des Strafverfahrens zu rechnen. Das ist aber in so fern egal als das die Fahrerlaubnis ohnehin entzogen werden wird da es sich um den dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit handelt.

Die Geldstrafe dürfte sich im Bereich von 30-40 TS bewegen.

In meiner ersten Antwort habe ich leider vergessen die zivilrechtlichen Folgen zu erwähnen. Bei einer Unfallflucht ist die Versicherung von der Leistung befreit. Das heißt, dass die Vollkaskoversicherung nicht zahlen wird, der Eigenschaden also selbst zu tragen ist. Die Haftpflichtversicherung ist zwar zunächst verpflichtet den Fremdschaden zu tragen, wird sich das Geld aber bis zu 2500€ wieder holen. Bei einem Schaden von 1500€ wäre es also die gesamte Schadenssumme die die Versicherung als Regress fordern wird. Sobald die Versicherung in Vorleistung getreten ist wird aber der Vertrag höher gestuft. Das heißt, dass der Schadensfreiheitsrabatt flöten geht obwohl der gesamte Schaden im Zuge des Regress von Dir zu tragen ist. Zur Schadensbegrenzung wäre es daher sinnvoll den Schaden ohne die Versicherung gleich aus eigener Tasche zu tragen.

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