Fahrer"flucht"

7. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
*blub*
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrer"flucht"

Hallo!

Ich habe am Dienstag unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen und wollte mal fragen, was nun auf mich zukommt.
Also zu der Geschichte: Ich war mit meinem Kaninchen beim Tierarzt, als ich dann ausparkte, habe ich ein Auto angedötscht und bin sofort wieder in meine vorherige Parklücke gefahren, um den Unfall der Polizei zu melden. Die kam dann auch und alles wurde geklärt. Als ich dann das zweite mal ausgeparkt bin, muss ich wohl unter schock (weil ich bis dato noch nie was mit der Polizei zu tun hatte und mich das echt durcheinander gebracht hat) und in der Eile (weil es meinem Kaninchen nach so langer Zeit im warmen Auto nicht so gut ging), ein zweites Auto angedötscht haben, dies habe ich aber absolut nicht mitbekommen und bin nach Hause gefahren, abends stand, dann die Polizei wegen Fahrerflucht vor meiner Tür. An unserem Auto ist so gut wie gar nichts zu sehen, an dem zweiten Auto ist ein Schaden von 500€ entstanden.
Die Frau die ich als erstes angefahren habe, ist bereit für mich auszusagen und zu bestätigen, dass ich wegen dem ersten Unfall noch sehr durcheinander war und dass es extremst blöde von mir gewesen wäre, in dieser Situation absichtlich Fahrerflucht zu begehen, da eine Menge Zeugen da waren.
Nun bin ich noch in der Probezeit und wollte mal nachfragen, was auf mich zukommen könnte, falls man mir nicht glaubt und mich der Fahrerflucht für schuldig bekennt !?

Danke, Christina

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

fange schon mal an zu sparen, das wird nicht billig

aber zeige dich reumüdig und gestehe und arbeite mit,abstreiten wird nichts bringen. Anwaltskosten würdest damit auch sparen.

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Ob es teuer oder billig wird, entscheidet der Staatsanwalt nach Prüfung des Vorgangs...
Nun hast du ja durchaus Argumente für deine Erklärung....
Wenn kaum ein Schaden an deinem Auto zu sehen ist, spricht das vermutlich für deine Variante, dass du nix gemerkt haben willst.
ICH würde zur Sache aussagen und den Vorgang einräumen (zugeben kannst du es ja nicht, da du ja nix bemerkt haben willst)
Es ist ein Vorsatz zur Erfüllung des Unerlaubten Entfernen vom Unfallort erforderlich, aber hier kann man vermutlich fast nie eine objektive Einschätzung treffen - es wird meist nach der Würdigung der Umstände entschieden...
Versuche, den Schaden bereits zu regulieren - und gib das auch in polizeiliche Protokoll; macht immer einen guten Eindruck.
Und dann bist du wohl oder übel

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
wett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo
Ich habe da mal eine frage wenn man Fahrerflucht begangen hat,kommt dann die Polizei zu mir oder bekommt man post von der Polizei?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wett
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo
Ich habe da mal eine frage wenn man Fahrerflucht begangen hat,kommt dann die Polizei zu mir oder bekommt man post von der Polizei?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Kann beides passieren. Meistens macht die Polizei dann aber Hausbesuche.

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#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>dass ich wegen dem ersten Unfall noch sehr durcheinander war und dass es extremst blöde von mir gewesen wäre, in dieser Situation absichtlich Fahrerflucht zu begehen,


Naja, extrem blöde (sorry, aber der Ausdruck war ja von dir) war es wohl schon, in so einer Situation überhaupt loszufahren. Da hätte man wohl besser ein Taxi gerufen, oder die Mama.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
>dass ich wegen dem ersten Unfall noch sehr durcheinander war und dass es extremst blöde von mir gewesen wäre, in dieser Situation absichtlich Fahrerflucht zu begehen,
Dieses Zitat stammt aber aus dem Ursprungsthread aus dem Jahre 2006 und hat nichts mit der aktuellen Frage von Wett zu tun. ;)

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#8
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

uuups sorry. So alte Threads sollten besser automatisch gesperrt werden.

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