Fahrerflucht - Was kann ich tun, damit die Verurteilung nicht im Führungszeugnis erscheint?

9. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Falz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht - Was kann ich tun, damit die Verurteilung nicht im Führungszeugnis erscheint?

Ich habe ein Auto leicht berührt an einer Kreuzung und es selber nicht gemerkt. Am folgenden Tag wurde mir durch meinen Vater gesagt, dass gegen mich eine Anzeige wegen Unfallflucht vorliege.
Das Auto gehört meinem Vater. Ich habe mich unverzüglich zur nächsten Polizeidienststelle begeben. Jetzt wurde ich zu 15 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt ohne das ich zu einer Anhörung geladen wurde. Mein Einkommen beträgt 500 Euro. Was kann ich tun, damit diese Verurteilung später nicht in meinem polizeilichen Führungszeugnis erscheint?Widerspruch einlegen-hat das Erfolgschancen?Ich bin bisher nicht vorbestraft und habe auch keine Punkte in Flensburg und außerdem war ich zur "Tat" erst 21 jahre alt.

Mfg
Matthias

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Jetzt wurde ich zu 15 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt ohne das ich zu einer Anhörung geladen wurde.

Also ein Strafbefehl.

Mein Einkommen beträgt 500 Euro.

Das kommt ja in etwa hin (30 Tagessätze = 1 Monatsgehalt = 600 EUR).

Was kann ich tun, damit diese Verurteilung später nicht in meinem polizeilichen Führungszeugnis erscheint?

Ins Führungszeugnis kommen, soweit mir bekannt, nur Verurteilungen oberhalb 90 Tagessätzen.

Widerspruch einlegen-hat das Erfolgschancen?

Das kann man so nicht einschätzen.

Die Strafe an sich (halbes Monatsgehalt) ist wohl im milderen Bereich - Sie müßten dann schon einschätzen, ob Sie Chancen sehen, evtl. freigesprochen zu werden, weil man Ihnen das "nicht gemerkt" glaubt.
Das hängt dann stark an den exakten Umständen und kann per Ferndiagnose kaum eingeschätzt werden.

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