Fahrerflucht? - Ist eine solche Schadenhöhe bei 2-3 km/h überhaupt möglich?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
wambo84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht? - Ist eine solche Schadenhöhe bei 2-3 km/h überhaupt möglich?

Hi zusammen,

folgendes ist mir gestern passiert:

Beim ausparken auf einem Discounterparkplatz habe ich ein Fahrzeug touchiert. Hier ist festzuhalten, dass ich, aufrgrund eines hinter der Parklücke verlaufenden Zebrastreifens, erst angehalten habe, gesehen habe, dass ein Angestellter gewartet hat, und dann losgerollt bin. Die Geschwindigkeit muss minimal gewesen sein, da ich die Kupplung grad mal maximal zur Hälfte kommen lassen konnte bevor ich ein Geräusch hörte. Das Fahrzeug stand auf dem erwähnten Zebrastreifen.

Ich habe unverzüglich angehalten und mit dem Mitarbeiter (Kontaktdaten liegen mir vor) den Wagen untersucht und konnten beide keinen Schaden erkennen. Dies würde er nach Rücksprache auch bezeugen. Da also kein Schaden vorlag bin ich nun gefahren - leider ohne die Polizei zu benachrichtigen.

Diese besuchte mich nun 2 Stunden später wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Begutachtung meines Fahrzeugs hat keinen Schaden ergeben - noch nichtmal einen Kratzer oder ähnliches. Dies wurde auch genauso aufgenommen. Am gegnerischen Fahrzeug soll nun ein Sachschaden von 1500€ entstanden sein.

Abgesehen davon dass ich weiß, dass ich großen Mist gebaut habe nicht kurz die Polizei zu rufen ist nun die Frage, wie sich der Sachverhalt verhält. Der Polizist meinte, dass ich durch den Zeugen Chancen auf eine geringe Geldstrafe hätte, da dieser unabhängig ist und auch keinen Schaden feststellen konnte.

Ist eine solche Schadenhöhe bei 2-3 km/h überhauptmöglich?

Gruß wambo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
ich unterstelle, Sie wären strafrechtlich nicht vorbelastet und auch in der Verkehrssünderkartei negativ. Dann besteht auch die Möglichkeit, dass das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden könnte.

Sind Sie sicher, dass sich die 1500.- € einzig auf den Sachschaden beziehen oder sind daran alle Kosten, beispielsweise Gutachter, Mietwagen, Wertminderung pp. enthalten?
In dem Fall wäre es eine kleine Schadenssumme.
Sie sprechen selbst davon, dass Sie ein Fahrzeug touchiert haben. Handelte es sich um ein hochwertiges Fahrzeug und es waren mehrere Flächen betroffen, die auch noch neu lackiert werden mussten? Die Schadenssumme könnte dann auch schnell das Drei- bis Vierfache betragen.
Es kommt also auf den Einzelfall an. Aus der Geschwingskeitsangabe alleine kann keine Schlussfolgerung auf den Wahrheitsgehalt der Schadenssumme gezogen werden.


Mit freundlichem Gruß

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#2
 Von 
wambo84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo guennei,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin, wie von Ihnen richtig angenommen, vollständig unbelastet in Punkto Verkehrssünderkartei und Vorstrafen. Die 1500€ sind der angegebene Schaden im Polizeiprotokoll der Pressestelle - also keine Gutacherschätzung. Bei dem Wagen handelt es sich um einen Kleinwagen der Marke Kia und aufgrund der Kürze der Berührung kann hier lediglich eine einzelne Stelle betroffen sein.

Leider liegen mir noch keine weitern Unterlagen vor, da ich nach Aussage der Polizei die entsprechenden Unterlagen (Unfallprotokoll etc.) erst anfordern kann, sobald mein Sachbearbeiter bekannt ist und das sei erst wenn ich die Vorladung zur Äußerung erhalten habe.

Mit freundlichem Gruß
wambo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo wambo,
bitte schön, dafür ist das Forum auch da.
Die Schätzung der Polizei über die Höhe des Sachschadens sagt natürlich nichts über die tatsächliche Schadenshöhe aus. Insofern könnte sie sich auch verringern.
Leider sind asiatische Fahrzeuge im Reparaturfall verhältnismäßig teuer.
Wenn Sie das Fahrzeug an einer einzelnen Stelle getroffen haben, an der aber zwei Fahrzeugteile aneinanderreihen (beispielsweise Tür und Kotflügel) müssen zwei Teile repariert und je nach Farbart eine Fahrzeugseite lackiert werden.
Aus dem Unfallbericht der Polizei werden Sie die tatsächliche Schadenshöhe nicht entnehmen können. Ich hoffe, Sie haben den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet, denn nur dort können Sie die tatsächliche Schadenshöhe erfahren.
Ich würde mich an Ihrer Stelle freundlich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und informieren, keinesfalls aber auf eine Diskussion oder Streit einlassen. In der Regel wirkt es sich positiv aus, wenn der Geschädigte in seiner Zeugenanhörung in der entsprechenden Rubrik ankreuzt, dass er an einer Strafverfolgung kein Interesse hat.

Alles Gute

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Strafrechtlich gehe ich davon aus, dass das Verfahren nach § 153 StPO (Straffreiheit wegen geringer Schuld) oder sogar nach § 170 StPO (keine Schuld nachweisbar) eingestellt wird, sofern der genannte Mitarbeiter bezeugt, dass auch er keinen Schaden am anderen Fahrzeug feststellen konnte. Wie bei so einer Sachlage jedoch die Schätzung der Polizei auf 1.500€ lauten kann, leuchtet mir nicht so richtig ein. Mindestens müsste dann doch ein deutlich erkennbarer Schaden vorliegen.

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#5
 Von 
HeyMister!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Tag, ich hatte vor einigen Stunden einen Zusammenprall mit ca. abgebremsten 15kmh gegen ein Auto.Ich hatte panik woltle weg sah aber zeugen und bin da geblieben und hab beim unfallgegener geklingelt niemand öffnete die tür nach 15minuten sind die zeugen gegangen und ich entfernte mich auhc nach kurzer zeit.ich habs keinem gemeldet und eben stand die polizei vor der tür ich habe eine erliche aussage abgegeben. Beim unfallgegener sind weder dellen noch beschädigungen am lack, leichte schleiffspuren die man wegpolieren kann.ich bin seit september 2009(18) autofahrer.womit muss ich rechnen wird die strafanzeige fallen gelassen?
bitte um nächstmögliche antwort.gruss

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