Fahrerflucht Probezeit

21. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
stormi110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrerflucht Probezeit

Hallo liebe Gemeinde.
Ich hoffe jetzt einige ernstgemeinte Tipps zubekommen.
Der folgende Fall ist wie ich ihn gleich beschreibe 1:1 passiert nichts ist erfunden bzw entspriecht nicht der Wahrheit.

Zum Fall:
WIr waren heute unterwegs haben alle ein getrunken (ich ein Bier)
Dann meinte mein bester Freund schnell wohin zu fahren.
Ich hab ihn es probiert auszureden allerdings vergebens.
Sind durch die Stadt gefahren und da es sehr rutschig war ist er einem anderen parkenden Auto hinten rein gefahren.
Hatt sofort Rückwertsgang eingelegt und ist abgehauen.
So dann habe ich ihm den Schlüssel weggenommen und bin selber gefahren.
Wieder zur Unfallstelle haben ca. 5m weiter entfernt geparkt.
Haben uns da mit Freunden getroffen und erzählt.Ca.30 min später kam die Polizei wegen dem Unfall.Haben alles abgestritten bis ich merkte das aufgrund der Zeugenaussagen es keinen Sinn macht weiter zu lügen.
Also bin ich mit dem Polizisten ins Auto gestiegen und habe gesagt ich währe gefahren und habe den Unfall verursacht.
Ja Polizist welcher echt nett war meinte dass nicht jeder so viel Mut hatt das zuzugeben.An beiden Autos waren überhaupt keine Schäden zusehe. Das sagten mir auch die Polizisten.

Sollte vielleicht noch erwähnen das mein Freund seinen Führerschein abgeben musste da er zu viele Punkte hatte.
Das Auto ist auf ihn zugelassen.

Nun meine Frage: Was kommt auf mich zu? Finanziel ist das alles kein Problem er zahlt die Strafe ohne Wiederrede.
Ich brauche allerdings meinen Füherschein wegen Schule etc.
Habe ihn seit einem Jahr und habe soit noch 1 Jahr Probezeit.
Und zu antworten wie : Wieso nimmst du das auf dich?
Dazu sag ich nur das er mir schon so oft aus der Patsche geholfen hatt und ich ihm echt viel zu danken habe.

Bedanke mich schonmal i vorraus für die Mühe.
Mfg Stormi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Wenn man den Sachverhalt so nimmt, wie Sie ihn schildern, ist da durchaus der eine oder andere Straftatbestand ernsthaft zu prüfen.

Entscheidend ist aber, was die Staatsanwaltschaft beweisen kann. Dann könnte es sein, dass keiner eine Strafe (aber ein Bußgeld) bekommt, und nur der Unfall reguliert wird.

Ob das auch ohne Anwalt geht, werden Ihnen die anderen User erklären. Falls Sie doch einen RA brauchen, sollte Ihr Freund auch diesen bezahlen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Sie kriegen ein Verfahren wegen Unfallflucht. Die haben Sie zwar nicht begangen, dafür aber Strafvereitelung und Dulden des Fahrens ohne Führerschein. Nehmen wir mal an, Sie werden wegen Unfallflucht verurteilt - der FS wird wohl nicht entzogen, da es ja offenbar keine größeren Schäden gab. Dafür gibt es eine Geldstrafe, bis zu 3 Monaten Fahrverbot und 7 Punkte. Dazu kommt die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Genau das meinte ich mit: "Wenn man den Sachverhalt so nimmt ..."

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Vielleicht in diesem Zusammenhang mal mein berufsrechtlicher Aspekt:

Man stelle sich vor, der TE geht zu einem Rechtsanwalt und bittet diesen, ihn in dem Strafverfahren zu verteidigen. Er erzählt dem RA die ganze Wahrheit, so dass dieser weiß, dass in Wirklichkeit jemand anderes die Straftat begangen hat, die seinem Mandanten zur Last gelegt wird.

Der TE will aber ausdrücklich die Strafe auf sich nehmen, um seinen Freund zu schützen. Er will jetzt von dem RA, dass dieser für ihn mit der StA einen möglichst "günstigen" Strafbefehl aushandelt.

Gäbe es für den RA hier berufsrechtliche Probleme? Würde sich dieser ggf. an einer Strafvereitelung beteiligen, wenn er darauf hinwirkt, dass gegen seinen Mandanten ein Strafbefehl wegen § 142 StGB erlassen wird?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stormi110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schonmal für euren Rat.
Eins versteh ich nur nicht: War es nicht so das bei geringfühgigen Schaden nicht zwangsweise die Polizei gerufen werden muss sondern es reichen würde die personalien zu hinterlassen?
Und wenn ich davon Ausging das kein Schaden enstand was ja folglich auch der Fall war da die Polizisten nix erkennen konnte spriecht man doch nicht von einer Fahrerflucht oder täusche ich mich da ?
Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
War es nicht so das bei geringfühgigen Schaden nicht zwangsweise die Polizei gerufen werden muss sondern es reichen würde die personalien zu hinterlassen?
Wenn sich der Unfallverursacher und der Geschädigte ohne Polizei einigen und auf Verlangen ihre Personalien angeben geht das auch ohne Polizei. Ein Zettel hinterm Scheibenwischer reicht aber nicht.

quote:
Und wenn ich davon Ausging das kein Schaden enstand was ja folglich auch der Fall war da die Polizisten nix erkennen konnte spriecht man doch nicht von einer Fahrerflucht oder täusche ich mich da ?
Es liegt wohl zumindest ein Anfangsverdacht vor, weshalb die Polizei ein Verfahren einleiten muss. Wenn tatsächlich kein Schaden entstanden sein sollte, was man aber nicht immer mit bloßem Auge sicher erkennen kann, dann gab es auch keinen Unfall und folglich auch keine Unfallflucht. Dann wäre das Verfahren einzustellen. Darüber entscheidet aber nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.

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