Fahrerflucht-Parkendes Auto-Führerscheinendzug?

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
lisa86123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht-Parkendes Auto-Führerscheinendzug?

Vor einigen Monaten, habe ich beim Rückwärtsfahren, in der Eile ein hinter mir parkendes Fahrzeug gerammt.
Ich bin ausgestiegen und habe nachgeschaut welcher Schaden endstanden ist. Zu meiner Überraschung fand ich weder an meinem Fahrzeug noch an dem fremden Fahrzeug kein Schaden.
Meine Anhängerkupplung traf den Reifen (nicht die Felge)wodurch der Aufprall aufgefanden wurde.

Froh über dieses Geschehen (Kupplung-Reifen-und kein ersichtlicher Schaden)lief ich also zu dem Zeugen der dieses in ca. 30 Meter Entfernung mitbekam, und schilderte diesem, das kein Schaden entstanden war.

Mit reinen Gewissen fuhr ich also weg um mein Termin noch zu bekommen.

Einige Tage später bekam ich Post von der Polizei mit Vorladung wegen Fahrerflucht. Bei der Polizei machte ich meine Aussage, und erfuhr das doch ein Schaden entstanden ist. Der nette Beamte zeigte mir den Kostenvoranschlag von 1000 Euro und gab mir die Adresse des Geschädigtem.

Ich bin dann zum Geschädigtem hingefahren und habe mir den Schaden angeschaut. Es war tatsächlich eine 1,5 cm x 1,5 cm Schrame an der Schürze zu erkennen (die ich in der Dämerung)nicht gesehen habe.Die Schramme ist mit einem Lackstift schnell zu beseitigen und wie gesagt, bei mir ist nix.Ich entschuldigte mich bei dem Geschädigtem und versuchte diesem klar zu machen, das es keine Absicht gewesen ist und das ich für den Schaden aufkommen würde. Dieser jedoch lies nicht mit sich reden und reagierte sehr feindlich.

Ich rief also meine Versicherung an, und schilderte was passiert ist.

Jetzt habe ich eine Anklageschrift vom Gericht bekommen in der Strafsache: wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort(- Sprich= Fahrerflucht). In der Anklageschrift steht :"durch die Tat hat die Angeschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen" Der Schaden beläuft sich in der Anklageschrift auf 2790,45 Euro .

Als Zeuge sind geladen der Zeuge mit dem ich sprach und der geschädigte Fahrzeughalter.

Mir kommt es vor, als wenn Zeuge und Fahrzeughalter sich kennen und einfach nur abkassieren möchten.

Fakt ist, ich bin in das Fahrzeug gefahren, habe kein Schaden festgestellt und bin deswegen weggefahren.

Womit habe ich zu rechnen? Ist es Ratsam sich ein Rechtsanwalt zu besorgen? Wird mir jetzt der Führerschein für immer entzogen?

Dieser Satz: "durch die Tat hat der Angeschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen" hört sich so an, als wenn bereits ein Urteil gesprochen wurde und die Verhandlung nur noch durchgezogen werden muss. Was kann man machen?

Bin sehr dankbar um jede Hilfe





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-- Editiert lisa86123 am 27.09.2012 18:29

-- Editiert lisa86123 am 27.09.2012 18:30

-- Editiert lisa86123 am 27.09.2012 18:31

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Die Schramme ist mit einem Lackstift schnell zu beseitigen
Mit Sicherheit nicht, Ausbessern mit Lackstiften ist nichts anderes als rumpfuschen, denn man sieht IMMER, dass mit einem Lackstift gearbeitet wurde. Ordentlich kann man das nur bei einem richtigen Lackierer machen lassen und das kostet dan gleich mal mehrere Hundert Euro. Die genannte SUmme ist also nicht utopisch, sondern ehr im normaleren Rahmen anzusiedeln.

EInen ANwalt zu Rate ziehen wäre sicherlich sinnvoll, denn ds was da auf dich zukommt ist nicht ohne...

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Zu meiner Überraschung fand ich weder an meinem Fahrzeug noch an dem fremden Fahrzeug kein Schaden

"zu ihrer Überraschung"? Also hatten Sie zum Zeitpunkt der Kollision mit einem eher bedeutenden Schaden gerechnet?

quote:
Fakt ist, ich bin in das Fahrzeug gefahren, habe kein Schaden festgestellt und bin deswegen weggefahren.

Das ist nicht "Fakt", sondern Ihre Einlassung. Was "Fakt" ist, entscheidet das Gericht. Und nicht selten weicht das Gericht von der Einlassung des Angeklagten ab.

Ich würde hier mal schleunigst einen guten Verteidiger beauftragen. An Kosten sollten Sie einen niedrigen vierstelligen Betrag einplanen.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Das klingt mir tatsächlich nach einer fiesen Masche der Gegenpartei. Wenn man sich nach dem Zusammenstoß mit dem Geschädigten unterhält und über die Sache spricht, kann man nicht von einer Unfallflucht sprechen. Mich würde ja interessieren, wie Sie nach dieser Konversation verblieben sind bzw. was derjenige zu Ihnen gesagt hat, was in dieser Hinsicht nun geschehen soll.

Wenn man beim Einparken / Ausparken ein fremdes Auto berührt, fährt man in der Regel nicht sonderlich schnell und ich kann mir daher auch nicht vorstellen, dass der Schaden derart groß ausgefallen sein soll. Rund 2800 € für einen Parkunfall ist tatsächlich utopisch und klingt nach reiner Geldmacherei.

Unbedingt einen Anwalt konsultieren, damit diese Verbrecher nicht auch noch Ihren Willen durchsetzen können. Außerdem sollte ein unabhängiges Gutachten erstellt werden. Dieses wird mit Sicherheit wesentlich niedriger ausfallen.

Grüße
iustitia45

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Wenn man sich nach dem Zusammenstoß mit dem Geschädigten unterhält und über die Sache spricht, kann man nicht von einer Unfallflucht sprechen
Wenn dem so gewesen wäre, hättest du recht, aber sie hat ja nicht mit dem Fahrzeughalter gesprochen, sondern einem Zeugen, also nicht dem Fahrzeughalter.

Wenn die chadenshöhe angezweifelt wird, kann das ohne weiteres durch einen Gutachter ermittelt werden...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)


@lisa86123

Zitat:
Zu meiner Überraschung fand ich weder an meinem Fahrzeug noch an dem fremden Fahrzeug kein Schaden.
Meine Anhängerkupplung traf den Reifen (nicht die Felge)wodurch der Aufprall aufgefanden wurde.

Zu deiner Überraschung, das bedeutet doch, dass du doch recht heftig gegen das andere Fahrzeug gefahren bist. Auch wenn nichts zu sehen war, besteht bei so einem Reinquetschen der Anhängerkupplung in die Reifenflanke die Gefahr, dass die Karkasse des Reifen beschädigt wurde, was also einen sicherheitskritischen Defekt darstellen würde.

Also das ist ja noch schlimmer als sichtbarer Schaden, weil, wenn der Reifen tatsächlich durch die Angerkupplung vorgeschädigt wurde, der Reifen bei schneller Fahrt platzen könnte und es somit zu einen schweren Unfall hätte kommen könnte. Für diesen wärst du verantwortlich!

Wenn deinem Unfallgegner noch nicht bekannt ist, dass du den Reifen geschädigt haben könntest, so solltest du ihm dies umgehend mitteilen.

Zitat:
Mir kommt es vor, als wenn Zeuge und Fahrzeughalter sich kennen und einfach nur abkassieren möchten.

Hat der Zeuge sich denn das Auto, das du angefahren hast, auch angeschaut? Deinen Erzählung nach nicht. Wenn die beiden sich kennen, ist es doch logisch, dass der Zeuge zum Fahrzeughalter gegangen ist und gesagt hat: „Du, da ist einer gegen dein Auto gefahren, schaue mal ob ein Schaden vorhanden ist." Klar, dass sich der Zeuge in diesem Fall auch deine Autonummer gemerkt hat.

Ungeschickter hättest du gar nicht verhalten können.

Grundsätzlich muss ich auch sagen, dass es ein Unding ist, wenn jemand ein anderes Auto beschädigt und dann einfach wegfährt. Auch an meinem Fahrzeug ist eine kleine Delle und der Verursacher hat sich aus dem Staub gemacht. Daher finde ich es auch gerechtfertigt, wenn so was bestraft wird.

Auch von mir die Empfehlung einen Anwalt einzuschalten, denn das Ganze kann für dich üble Konsequenzen haben, siehe auch diesen Thread.


@iustitia45
Zitat:
Wenn man sich nach dem Zusammenstoß mit dem Geschädigten unterhält und über die Sache spricht, kann man nicht von einer Unfallflucht sprechen.

Der Geschädigte muss dem Geschädigten nach einem Unfall die die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeugs ermöglichen. Das hat die TE wohl kaum gemacht, denn der Zeuge war nicht der Geschädigte. Dass der Geschädigte und der Zeuge sich kennen, ist dem Zufall geschuldet. Nur diesem Zufall ist es zu verdanken, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Glück für den Geschädigten und Pech für die TE.

Zitat:
Rund 2800 € für einen Parkunfall ist tatsächlich utopisch und klingt nach reiner Geldmacherei.

Dem Geschädigten steht ein Komplettlackierung des gesamten Kotflügels oder des Seitenteil (wenn nicht gar ein neuer Kotflügel inklusive Lackierung) und zwei neue Reifen zu (Reifen müssen Achsenweise ersetzt werden). Das ist nicht billig. Warum soll sich der Geschädigte entgegenkommend zeigen und sich auf eine Smart-Reparatur einlassen, wenn die TE sich nicht von selbst bei ihm gemeldet hat?

Wie lesen-denken-handeln geschrieben hat, kann die TE oder ihre Versicherung die Schadenshöhe durch einen Gutachter klären lassen.


Gruß

Uwe


-- Editiert Uwe Mettmann am 27.09.2012 21:38

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ach, der Zeuge war der Gesprächspartner. Dann verhält sich das Ganze natürlich etwas anders. Haben Sie dem Zeugen denn Ihre Adresse genannt? Es hätte natürlich unverzüglich die Polizei informiert werden müssen, besonders weil der Halter des anderen PKW nicht anwesend war. Dieser hatte immerhin nicht die Chance, beurteilen zu können, ob dort tatsächlich kein Schaden vorhanden ist.

Sofern sie dem Zeugen Ihre Adresse gegeben haben, behaupte ich, haben Sie zumindest die Möglichkeit gegeben, dass sich der Geschädigte bei Ihnen melden kann, sofern etwas nicht stimmen sollte. Meiner Vermutung nach ist der Zeuge ein Bekannter des Geschädigten und daher hätte dieser die Information an den Geschädigten weitergeben können. Eine "Unfallflucht" wäre in diesem Fall daher auch nicht wirklich treffend. Natürlich ist das nicht der eigentliche Weg, aber auf diese Weise bekäme man die "Unfallflucht" vielleicht etwas in den Hintergrund gerückt. Klar ist, dass eine unverzügliche Meldung bei der Polizei hätte erfolgen müssen.

-- Editiert iustitia45 am 27.09.2012 21:37

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Sofern sie dem Zeugen Ihre Adresse gegeben haben, behaupte ich, haben Sie zumindest die Möglichkeit gegeben, dass sich der Geschädigte bei Ihnen melden kann. [...]Eine "Unfallflucht" wäre in diesem Fall daher auch nicht wirklich treffend.

Das ist, kurz gesagt, Nonsens.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13730 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

erstmal zur Schadenshöhe: Das kommt mir auch etwas viel vor (für knapp 3.000 Euro bekommt man ein ganzes Auto lackiert), aber wir wissen ja nicht genau, was nun alles noch zusätzlich kaputt ist. Zudem sind in dem Betrag eventuell auch schon weitere Kosten wie Gutachten, Nutzungsausfall, Anwalt etc. enthalten.

quote:
Womit habe ich zu rechnen?
Wahrscheinlich mit einer Strafe (grobe Schätzung: 30-50 Tagessätze), und - wenn du Glück hast - nur ein dreimonatiges Fahrverbot. Außerdem musst du deiner Versicherung den Schaden ersetzen, sie wird dich in Regress nehmen.
[alles ohne Gewähr, gerade beim Strafmass gibt es große Unterschiede und es kommt besonders auf den Einzelfall an]

Hier mal ein Blog zum Thema Strafmass bei Fahrerflucht: http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-was-habe-ich-als-strafe-zu-erwarten/

quote:
Ist es Ratsam sich ein Rechtsanwalt zu besorgen?
Das kann man im Voraus nie sagen. Möglich wäre, dass auch ein Anwalt nichts mehr ändern kann, dann wäre es herausgeschmissenes Geld. Man weiß es aber nicht.

quote:
Wird mir jetzt der Führerschein für immer entzogen?
Nein, für immer sicher nicht. Ich könnte mir aber schon den Entzug vorstellen, dann mit einer Sperrfrist von 6-12 Monaten. Danach müsstest du dann eine neue Fahrerlaubnis machen, mit Prüfung etc.
Wenn du deinen Führerschein zwingend beruflich benötigst, könnte man (bzw. ein Anwalt) u.U. verhandeln (mehr Strafe gegen weniger Zeit).
Noch nebenbei: Eine MPU wird imho sicher nicht angeordnet.

quote:
Dieser Satz: "durch die Tat hat der Angeschuldigte sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen" hört sich so an, als wenn bereits ein Urteil gesprochen wurde und die Verhandlung nur noch durchgezogen werden muss
Nein, das ist nur der Tatvorwurf, und daran ist das Gericht natürlich nicht gebunden.

@iustitia45:
quote:
Meiner Vermutung nach ist der Zeuge ein Bekannter des Geschädigten und daher hätte dieser die Information an den Geschädigten weitergeben können.
Erstens ist das nur deine Vermutung, zweitens selbst wenn es so wäre, so muss er gar nichts weitergeben, der Unfallfahrer hat den Geschädigten direkt zu informieren, nicht über Stille Post oder sonst wie, und drittens hat die TE hier doch auch dem Zeugen keine Personalien übergeben (das vermute ich jetzt mal, es hört sich wenigstens so an), also würde das in keinem Fall reichen.
Die TE wußte ja gar nicht, dass Zeuge und Geschädigter sich kennen, damit erübrigt sich alles andere.

quote:
Klar ist, dass eine unverzügliche Meldung bei der Polizei hätte erfolgen müssen.
Auch das ist falsch, die Polizei muss niemals hinzugezogen werden, man kann auch einfach auf den Unfallgegner warten (und wenn es Stunden dauert, trotzdem OK).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich verweisen mal auf meinen Beitrag:
http://www.123recht.net/article.asp?a=105174

Ihnen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie dürfen statistisch gesehen mit gut 80%-iger Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung ausgehen. Falls Sie das nicht wollen, werden Sie einen Anwalt brauchen. Ihre bisherigen Handlungen haben die Anklage nicht verhindert und Sie haben es einem Verteidiger vermutlich auch schwer gemacht, für Sie ein gutes Ergebnis zu erreichen. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass Sie sich in der Hauptverhandlung selbst helfen können.

Sie haben statistisch gesehen eine 20%-Chance. Es bleibt Ihnen überlassen, ob und wie Sie die nutzen wollen.


Sehe gerade, dass reckoner auf einen Beitrag von mir verlinkt hat. Danke!

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-- Editiert am 28.09.2012 11:16

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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