Fahrer und Halter betrunken

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jean67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrer und Halter betrunken

Hallo, nehmen wir mal an, mal war mit seiner Freundin auf einer Hochzeit und sie meinte zu dem Zeitpunkt noch fahren zu können - leider sieht die Polizei das kurz vor der Haustür etwas anders und misst bei der Fahrerin 1,08 Promille.

Weiß jemand wie die Strafen nun aussehen werden?

Laut Google müsste das für die Fahrerin 1 Monat Fahrverbot heißen und 250 Euro an den Staat.

Aber was kommt denn auf den Fahrzeughalter zu, der auf dem Beifahrersitz hockte?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo Jean,

für die Fahrerin kann es neben 1 Monat Fahrverbot und 250 € auch den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe bedeuten. Das hängt davon ab, ob sie in eine normale Verkehrskontrolle geraten ist oder Ausfallerscheinungen gezeigt hat.

Bei letzterem reichen schon 0,3 ‰ für den Entzug aus.

Wurde auf der Wache eine Blutprobe genommen oder mußte die Freundin nur in ein größeres stationäres Gerät pusten?
Für eine OWi reicht der große Dräger zur Beweissicherung aus.

Hat man denn dem Beifahrer einen Vorwurf gemacht? Im Regelfall hat der Beifahrer nichts zu befürchten, es sei denn man kann ihm nachweisen, daß er von der Alkoholisierung der Fahrerin wußte und sie ausdrücklich ermuntert hat, sich ans Steuer zu setzen. Da der Beifahrer vermutlich betrunkener als die Fahrerin war, ist genau dieser Nachweis sehr schwer zu führen. Außerdem hat ja die Fahrerin ausdrücklich bestätigt noch fahren zu können. Somit dürfte der Halter nichts zu befürchten haben.

Dennoch sollten beide gegenüber der Polizei keine Angaben zum Tatvorwurf machen und auch eine Vorladung absagen.

Viele Grüße,

barchetta


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