Hallo,
hätte mal eine Frage:
Ich bin mit einem Mofa gefahren und wurde von der Polizei angehalten.
Alkoholwert lag bei "echten" 1,02 Promille - wie der Polizist mir sagte eine OWI.
Nun mache ich gerade meinen Autoführerschein und wollte deshalb fragen was da auf mich zukommen kann?!
Vielen Dank im voraus.
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Fahren unter Alkoholeinfluss auf Mofa - mache gerade Autoführerschein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
500€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Kann es sein,das die FS-Stelle Ihre Entscheidung zur Erteilung der Fahrerlaubnis ändert?
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Nicht so lange Dir keine Straftat vorgeworfen wird, was Deiner Beschreibung nach auch nicht der Fall ist.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Guten Abend!
Meinen Eintrag habe ich schoneinmal auch in dem Forum unter "Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit" abgelegt.
Ich wurde gestern angehalten weil ich in den bereits fast hellen Morgenstunden angehalten worden bin und 1,3 Promille gepustet wurde. Auf der Wache wurde dann noch Blut abgenommen, etc... Meine Frage, ich bin noch in der verlängerten Probezeit weil ich schon ein Aufbauseminar machen musste weil ich öfter zu schnell gefahren bin. Was hat mich jetzt zu erwarten???
Wäre über jede Hilfe froh, Danke
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Die BAK kannst Du in ca. 10 Tagen bei der Polizei erfragen. Sollte es bei ungefähr 1,3‰ bleiben erwarten Dich eine Geldstrafe in Höhe von ca. 30 Tagessätzen, oder Sozialstunden bei Anwendung des Jugendstrafrechts und der Entzug der Fahrerlaubnis für ca. 10 Monate.
Die Probezeit ruht während der Zeit ohne Fahrerlaubnis und beginnt nach Neuerteilung erneut zu Laufen. Dann gilt aber eine verschärfte Probezeit. Das heißt, dass jeder weitere A- (oder 2 B-) Verstoß zur MPU führen werden.
Sollte die BAK einen Wert von mindestens 1,6‰ erreichen wäre vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis das Bestehen einer MPU erforderlich.
Sollte die BAK einen Wert von weniger als 1,1‰ ergeben läge "nur" eine OWi vor. Folgen wie oben genannt. Zusätzlich gibt es dann noch eine Verwarnung von der FEB mit dem Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abbauen zu können.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Hallo Freudenfeuer!
Erstmal bedanke ich mich für deine Hilfestellung. Ich habe hier im Forum schon viel gelesen. Erinnerst du dich an den Fall " Claire " ?? Sie hatte auch 1,3 Promille und hat den Fühererschein für 1Jahr abgeben müssen mit Geldstrafe. Allerdings hatte sie keine Vorstrafen. Ich ja schon. Deshalb ja auch das Aufbausemiar und die verlängerte Probezeit um 2Jahre. Spielt das keine Rolle bei der Entscheidung des Entzuges der Fahrerlaubnis?? Ist die Strafe nicht evtl höher durch diesen Punkt ( 1 ) den ich in Flensburg habe? Also sprich das Sie mir deshalb eine MPU aufdrückenm könnten oder der Entzug der Fahrerlaubnis länger als 1Jahr wäre???
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Hallo Freudenfeuer!
Kenne mich hier nicht aus, habe aber jetzt einen eigenen Theard aufgemacht!
" Alkohol am Steuer nach Aufbausemiar "
Ích schreibe ab nun auch nur noch dort weiter.
Danke
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Ja, ich erinnere mich an den Thread von Claire123. Ein sehr langer und ausführlicher Thread in dem so ziemlich alles steht was es zum Thema Alkohol im Straßenverkehr zu sagen gibt.
Wenn Du unter 1,6‰ bleiben solltest ist eine MPU unwahrscheinlich. Um die Wahrscheinlichkeit einer MPU-Auflage in Deinem Fall einigermaßen sicher einschätzen zu können müsstest Du Deine Sünden mal genauer auflisten. Also was wann passiert ist und wann jeweils rechtskräftig geworden.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Ich habe in meinem Tread wetergeschrieben. Aber Claire hatte keine Vorstrafen, deshalb kann ich mich mit dem geschriebenen nicht identifizieren...
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