Fahren ohne Führerschein (HILFE!!!)

20. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Laurenz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahren ohne Führerschein (HILFE!!!)

Ich bin durch die stadt gefahren mit meinem Roller (49 ccm 50 kMh), hab auch alle Papiere dabeigehabt (es waren auch alle gültig; der roller war nicht getunet). Ich fahr also ganz normal und ohne aufzufallen (normale Geschwindigkeit; immer nur bei grün gefahren; immer brav Schulterblick...) und plötzlich zieht links von mir ein silber grünes Polizeiauto vorbei mit kelle aus dem Fenster vorbei...
um eine lange Geschichte kurz zu machen... ich hab nur nen Mofaführerschein, bin aber Roller gefahren. Der schlüssel wurde eingezogen und die Anzeige kommt per Post. Im Endefekt, hab ich ja nichts schlimmes gemacht, bin halt nur 50 statt 25 gefahren... das is aba leider fahren ohne Fahrerlaubnis...

ich hab den Roller halt noch nich so lang, und bin noch dabei die billigste Drosslung zu suchen, die ich finden kann...
(ich hatte auch schon vor diesem vorfall vorgehabt, das ding drosseln zu lassen, aba das interressiert ja keinen...)

werd ich jetzt wirklich gesperrt für den Autoführerschein???
Was kommt auf mich zu???
darf ich hoffen, das die Klage fallen gelassen wird?

PS: bisher hab ich mir noch nichts zuschulden kommen lassen, bin unschuldig wie ein neugeborenes Kind... (17 Jahre)

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

... ich hab' jetzt richtig Mitleid.

Man, Du hast doch selbst gewußt, dass Du das Ding nicht fahren durftest - da hilft Dir auch ein ordentlicher Schulterblick nicht weiter.

Aber als Ersttäter wirst Du wohl kein Sperre bekommen.
Hier im Gerichtsbezirk Bamberg bekommt man dafür 10 bis 20 Tagessätze Geldstrafe - da Du noch Jugendlicher bist, wird es sicher eine Verhandlung geben - vielleicht musst Du auch Sozialstunden leisten, wenn Du noch nix verdienst.
Eine Garantie ist das natürlich nicht - kommt auf Dein Auftreten vor Gericht an, ob es nicht doch ne Sperre gibt - die Mitleidstour hilft Dir da aber nicht.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laurenz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

thx 4 schnelle antwort,

mitleid wollt ich auch nicht erregen, und ich weiß auch das das schei** war.

ich wollt nur klarmachen (thema schulterblick) das ich keinen fahrfehler begangen hab.

wie sollte ich denn vor gericht auftreten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ACID80
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 15x hilfreich)

Am Besten als Reumütig und Einsichtig.

Keine Ausreden oder dumme Sprüche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen