Hallo,
ich habe dummerweiße einmal ein 34PS Motorrad ohne Führerschein gefahren und dabei einen Unfall gehabt. Jetzt habe ich ein Strafbefehl bekommen, dort steht:
quote:
Durch die Tat ist die Verhängung eines Fahrverbots geboten. + Geldstrafe
--
Mir wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Zu Info: Habe schon die Klasse B und habe mein Führerschein schon abgegeben.
Jetzt habe ich bzw. auch noch vor dem Unfall, angefangen Führerschein Klasse A (beschränkt) zu machen. Wie sieht es jetzt eigentlich aus? - Darf ich mein Führerschein jetzt in diesen 3 Monaten machen aber bekomme Führerschein erst nach diesen 3 Monaten oder kann ich die Prüfungen (theorie und praktische) erst nach den 3 Monaten machen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
LG
Jens
-----------------
""
-- Editiert am 17.09.2009 16:58
-- Editiert am 17.09.2009 16:59