Fahren ohne Führerschein - Führerschein machen

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
jens0007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahren ohne Führerschein - Führerschein machen

Hallo,

ich habe dummerweiße einmal ein 34PS Motorrad ohne Führerschein gefahren und dabei einen Unfall gehabt. Jetzt habe ich ein Strafbefehl bekommen, dort steht:

quote:
Durch die Tat ist die Verhängung eines Fahrverbots geboten. + Geldstrafe

--

Mir wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.



Zu Info: Habe schon die Klasse B und habe mein Führerschein schon abgegeben.

Jetzt habe ich bzw. auch noch vor dem Unfall, angefangen Führerschein Klasse A (beschränkt) zu machen. Wie sieht es jetzt eigentlich aus? - Darf ich mein Führerschein jetzt in diesen 3 Monaten machen aber bekomme Führerschein erst nach diesen 3 Monaten oder kann ich die Prüfungen (theorie und praktische) erst nach den 3 Monaten machen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.


LG
Jens

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-- Editiert am 17.09.2009 16:58

-- Editiert am 17.09.2009 16:59

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Diese Frage wird innerhalb der einzelnen Bundesländer unterschiedlich gehandhabt. Eine allgemeinverbindliche Antwort gibt es daher nicht.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jens0007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Weiß jemand wie es in Niedersachsen aussieht?

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1x Hilfreiche Antwort

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