Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbefehl - wie kommt dieser Betrag zustande?

27. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sperling
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbefehl - wie kommt dieser Betrag zustande?

Hallo Leute!

ich hatte meinem Sohn (13) gezeigt, wie man auf freiem Gelände mit dem Auto fährt. Er war am Steuer und wir sind ein paar Meter gefahren, ich saß auf dem Beifahrersitz.
In dem Moment als wir losfuhren stoppte uns ein Streifenwagen. Ein paar Wochen später habe ich einen Strafbefehl, in Höhe von 600€, bekommen. Meine Frage zielt darauf, wie dieser Betrag zustande kommt( wo kann ich dies nachlesen)? "...vorsätzliches Anordnen oder Zulassen des Fahrers ohne Fahrerlaubnis gemäß §21 Abs.1 Nr. 2 StVG ..."
ich habe versucht im Bußgeldkatalog nach meinem Fall zu suchen, war aber erfolglos!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Wenn es sich um ein Bußgeld gehandelt hätte, dann hättest Du auch einen Bußgeldbescheid erhalten.

Wie Du schon selbst schreibst, hast Du aber einen Strafbefehl erhalten. Es handelt sich nämlich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Mit 600€ und ohne Führerscheinentzug bist Du daher noch glimpflich davon gekommen.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nachzulesen in § 21 StVG

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sperling
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Leute!

eure Antworten haben nicht das Problem gelöst, aber gute Erfahrung habe ich doch.

Gruß

Sperling

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