Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Zeuge )

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb426213-49
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Zeuge )

Hallo,
es ist folgendes Passiert. Ein Guter Freund von mir fährt immer in die Arbeit. Er Arbeitet an einer Bar und Fährt immer um 6-7 Uhr Morgens wieder heim. An einem Samstag auf Sonntag ist er in einer Verkehrskontrolle geraten. Da er seinen Führerschein abgegeben hat und er keinen Besitzt hat er Ohne mein Wissen meine Daten ( Name, Vorname, Geb & Adresse ) bei der Polizei Angegeben. Zudem hat er auch gesagt, dass ich einen EU-Führerschein Besitze. ( Ich Besitze wirklich einen, Fahre aber damit nicht in Deutschland. ).
Nachdem die Polizei die Daten aufgeschrieben hat, haben sie Ihn ein Zettel Verpasst mit der Aufforderung seinen Führerschein vorzuzeigen. Er dürfte auch weiterfahren. Sonntags um 10 Uhr hat dann die Polizei bei mir Geklingelt. Die 2. Netten Beamten wollten mich sehen. Mein Vater macht die Tür auf, die Beamten sagen dann das sie mich gestern Angeblich Kontrolliert haben und bitten mich Runter. Ich komme Runter, sehe die 2 Beamten und die eine Beamtin meint dann.. " Sind sind ja nicht der Herr, den ich gestern Kontrolliert habe.." Ich hatte wirklich keine Ahnung um was es geht und dann sind sie ohne etwas noch zu sagen gefahren. Ich wollte wissen, um was es geht.. Leider sind sie schnell wieder Gefahren.
Am Mittwoch dann hat mich die Beamtin Angerufen ( Privat ) Und hat mir gesagt, dass ich eine Aussage als ZEUGE machen muss. Am Telefon hatte sie auch gesagt, dass sie denkt das ich da ein Finger im Spiel habe und ich ihm das Erlaubt habe, dass er meine Daten bei einer Verkehrskontrolle weitergeben darf. Ihre denkweiße ist -> Mein Freund wird Kontrolliert - bekommt ein Zettel, ich fahre zum P.Revier und zeige mein Führerschein dann vor. Sowas ist noch nie Passiert, wird auch nie Passieren!
Wie dem auch sei, war ich dann nachdem sie gesagt hat das ich eine AUSSAGE bei der Polize machen muss in der Dienststelle.
Sie hat mir fragen gestellt wie z.B. Ob ich davon wusste, dass er das macht & Ob ich einen EU-Führerschein besitze. Ob ich Fahre oder nicht, hat sie mich nicht gefragt.
Der Kollege von mir war auch beim Anwalt, und hat auch gesagt das er ohne mein Wissen meine Personalien weitergegeben hat - Die Polizistin hat auch mehrmals gefragt, ob ich mit Ihm an dem Tag Telefoniert - Wann ich Ihn gesehen habe.
Ich denke mal, dass sie Denkt das der Kollege das öfters gemacht hat, und ich dann mein Führerschein immer Vorgezeigt habe - die haben das doch eig. alles dokumentiert so ein Fall war noch nie, dass würde ich Pers. auch nie erlauben.
Warscheinlich werden sie unsere TEL abhören.

Meine Frage, was kann da noch alles auf mich zukommen? Gericht? Aussage obwohl er alles gestanden hat?
Können die mich für eine Aussage Zwingen? Muss ich als Zeuge bei der Polizei Aussagen?
Haben die das Recht, mich zu Beschuldigen? Obwohl ich nicht Gefahren bin & von der Sache etwas wusste??

Danke im Voraus für eure Hilfe..

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17 Antworten
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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Es wurden doch alle Fragen beantwortet.
Als Zeuge müssen sie aussagen, als Beschuldigter können sie schweigen.

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von teador):
Ein Verfahren, in dem Sie als Zeuge oder als Beschuldigter auftreten. Ja. Ja. Ja. Jain. Ja. Ja. Ja.

Sehe ich auch so. Zum Jain: https://www.jasperprigge.de/vorladung-als-zeuge-das-ist-zu-beachten/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Ich denke mal, dass sie Denkt das der Kollege das öfters gemacht hat, und ich dann mein Führerschein immer Vorgezeigt habe


Es kann sein, dass die Polizistin das gedacht hat. Es kommt aber nicht darauf an, was die Polizistin gedacht hat, sondern nur darauf, was sie beweisen kann.

Zitat:
Warscheinlich werden sie unsere TEL abhören.


Quatsch, das dürfen die wegen so einer Sache nicht.

Zitat:
Meine Frage, was kann da noch alles auf mich zukommen? Gericht? Aussage obwohl er alles gestanden hat?


Eine Zeugenaussage vor Gericht ist denkbar, aber wahrscheinlich kommt es zu einem Strafbefehl gegen Deinen Freund, d.h. es gibt gar kein Gerichtsverfahren.

Zitat:
Können die mich für eine Aussage Zwingen? Muss ich als Zeuge bei der Polizei Aussagen?


Als Zeuge bist Du zu einer Aussage verpflichtet, als Beschuldigter jedoch nicht.

Zitat:
Haben die das Recht, mich zu Beschuldigen? Obwohl ich nicht Gefahren bin & von der Sache etwas wusste??


Natürlich darf die Polizei durch geschickte Fragen versuchen herauszufinden, ob Du von der Sache etwas wusstest.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Als Zeuge bist Du zu einer Aussage verpflichtet, als Beschuldigter jedoch nicht. Dies also tunlichst im Vorfeld abklären - es sieht ja ganz so aus, als wären Sie Beschuldigter (Beihilfe zum FoF). Da können Sie natürlich die Aussage verweigern. Freilich wäre Ihre Aussage ja entlastend - also daß es KEINE Absprache zwischen Ihnen beiden gab. Daher habe ich gewisse Zweifel, ob es ernsthaft Sinn macht, dies nicht anzugeben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
fb426213-49
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Als Zeuge bist Du zu einer Aussage verpflichtet, als Beschuldigter jedoch nicht. Dies also tunlichst im Vorfeld abklären - es sieht ja ganz so aus, als wären Sie Beschuldigter (Beihilfe zum FoF). Da können Sie natürlich die Aussage verweigern. Freilich wäre Ihre Aussage ja entlastend - also daß es KEINE Absprache zwischen Ihnen beiden gab. Daher habe ich gewisse Zweifel, ob es ernsthaft Sinn macht, dies nicht anzugeben...


Merkwürdig.. also könnte ich von irgendein Freund den Namen, Adresse usw. angeben und damit durchkommen.. falls nicht wäre er auch dran oder wie? So ist das Gesetz?
Wie gesagt, ich wusste davon nichts! Boa, wie mich das aufregt Wahnsinn...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
also könnte ich von irgendein Freund den Namen, Adresse usw. angeben und damit durchkommen


Wie kommst Du jetzt darauf?

Zitat:
falls nicht wäre er auch dran oder wie? So ist das Gesetz?


Der Freund wäre nur dran, wenn er davon wusste, sonst nicht.

Zitat:
Wie gesagt, ich wusste davon nichts!


Dann passiert Dir auch nichts.

Dass die Polizistin misstrauisch ist und genau wissen will, ob Du doch etwas davon wusstest, das ist ihr Job. Sie ist ja nun gerade von Deinem Freund total verarscht worden und da soll sie jetzt denken, dass Du der liebe nette Junge bist und Dir gleich alles glauben? Darum fragt sie so penetrant. Wenn Du aber wirklich nichts wusstest, dann passiert nichts. Hauptsache Dein Freund hat nicht irgendwie erzählt, dass Ihr das immer so macht.

Wegen der falschen Angaben bekommt Dein Freund zusätzlich zur Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auch noch ein Bußgeld wegen den falschen Angaben zu seiner Identität.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb426213-49
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat ja keine Aussage bei der Polizei gemacht. Die Polizei stand ja am Sonntag erst bei mir vor der Türe. Da wusste ich nicht mal um was es geht. Als die mich am Mittwoch Angerufen haben wusste ich um was es geht ( Die Polizei hat mir die Sache erklärt am Telefon ). Er wurde auf der Autobahn aufgehalten. Nachdem er sich nicht Ausweisen konnte, hat er meine Personalien durchgegeben. Die Polizei hat meine Personalien Überprüft - und Ihn dann Weiterfahren lassen. Das war am Sa. Am Sonntag waren sie dann bei mir, nachdem sie mich gesehen haben hat die Beamtin, die Ihn Kontrolliert hat zu mir gesagt das ich nicht der Jenige bin, und mich gefragt - wem sie Kontrolliert hat. Ich habe sie noch gefragt, wenn haben sie den Kontrolliert?
So Fing ja alles an. Am Mittwoch hat sie mich über Tel zu einer Aussage eingeladen. Ich bin natürlich gefahren. Bin dann natürlich auch auf die Fragen eingegangen und habe alles Ehrlich beantwortet. Nachdem meinte sie natürlich auch, dass sie mir glaubt. Als die Polizei bei Ihm war wollten sie sein Handy Anschauen ich denke mal um zu sehen, ob mich Mein Freund überhaupt an dem Tag Kontaktiert hat. Er hat mich ja auch am Sa um 6:00 Uhr Angerufen - Gefragt wo ich bin, und was ich gerade so mache.
Aber das er Kontrolliert wurde, dass hat er mir nicht gesagt. Als die Polize am SO bei mir war und seinen Nachnamen aussprach - Habe ich Ihn gleich danach Angerufen um zu Fragen warum die Polizei bei mir Klingelt und nach seinen Nachnamen fragt.. Er ist leider nicht Ran, darauf hin habe ich die Mutter Angerufen!
Aber(!) - ich frage mich, warum die Polizei denkt dass ich bei sowas mitmachen sollte? Ich meine, ich habe seit ca. 28 Jahren in Deutschland eine Reine Akte. Ich habe noch nie was Falsches gemacht. Autofahren tue ich auch nicht, ich frage mich überhaupt, warum der meine Daten bei der Polizei weiter gibt, obwohl ich in DE noch nie Autogefahren bin?
Zudem wäre natürlich auch meine Frage, warum die Polizei Ihn da Weiterfahren lassen hat?

Danke für die Hilfreichen Antworten von euch bis jetzt :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von fb426213-49):
Er hat ja keine Aussage bei der Polizei gemacht.


Natürlich, auf der Autobahn bei der Kontrolle. ;)

Mit wessen Fahrzeug wurde der "Kollege" eigentlich angehalten?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb426213-49):
Zudem wäre natürlich auch meine Frage, warum die Polizei Ihn da Weiterfahren lassen hat?


Weil seine (falschen) Angaben zu dem Zeitpunkt schlüssig waren, und es keinen Grund gab, ihm die Weiterfahrt zu untersagen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb426213-49
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von fb426213-49):
Er hat ja keine Aussage bei der Polizei gemacht.


Natürlich, auf der Autobahn bei der Kontrolle. ;)

Mit wessen Fahrzeug wurde der "Kollege" eigentlich angehalten?


Jap, soll auf der Autobahn gewesen sein. So die Beamtin nachdem ich sie gefragt habe wie es zu der Kontrolle kam.
Das Auto soll der Mutter gehört haben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
ich frage mich, warum die Polizei denkt dass ich bei sowas mitmachen sollte?


Es ist deren Job, so etwas zu prüfen.

Zitat:
Autofahren tue ich auch nicht, ich frage mich überhaupt, warum der meine Daten bei der Polizei weiter gibt, obwohl ich in DE noch nie Autogefahren bin?


Da fragt sich die Polizei natürlich, warum der Freund Deine Daten so genau kennt.

Zitat:
Nachdem meinte sie natürlich auch, dass sie mir glaubt.


Dann ist doch OK.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ich sehe hier nicht im Ansatz eine Beihilfe. Der Fragesteller war nicht dabei, weder bei der Fahrt noch bei der Kontrolle, ergo hatte er gar keinen Einfluss auf die - falsche - Aussage.
Selbst wenn er vorher oder nachher eingeweiht gewesen wäre (letzteres ist ja offensichtlich der Fall) ist das noch lange keine Beihilfe; niemand muss Straftaten anzeigen (jedenfalls in solchen Fällen nicht).
Eine Straftat sehe ich erst, wenn er den Freund regelrecht angestiftet hätte ("kein Problem, wenn du kontrolliert wirst gibst du einfach meine Daten an"), oder wenn er sich fälschlicherweise bei der Überprüfung als der Fahrer ausgegeben hätte. Das Erste wird sich nur mit Mitwirkung des TS beweisen lassen (die Aussage des Täters ist da nicht viel wert), und das Zweite ist ja erwiesenermaßen nicht erfolgt.

Dass die Staatsmacht hier aber doch sofort eine Beihilfe in den Raum gestellt hat könnte ein Eigentor gewesen sein; ich hätte das jedenfalls sofort als Anlass genommen die Aussage zu verweigern (natürlich mit dem eigentlichen Ziel, den Freund nicht zu verraten).
Ist der Behörde der wirkliche Fahrer eigentlich schon bekannt?

Zitat:
Da fragt sich die Polizei natürlich, warum der Freund Deine Daten so genau kennt.
Na weil der Geburtstag absolut keine geheime Information ist. Die kennt beispielsweise der Arbeitgeber, die Versicherung, der Sportverein, der Vermieter u.s.w., und natürlich alle Freunde (sonst verpasst man ja die ganzen Geburtstagspartys :) ). Oft reicht sogar Facebook.
Und Name und Adresse sind natürlich noch viel weniger geheim ...

Stefan


-- Editiert von reckoner am 15.11.2017 12:29

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb426213-49
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

ich sehe hier nicht im Ansatz eine Beihilfe. Der Fragesteller war nicht dabei, weder bei der Fahrt noch bei der Kontrolle, ergo hatte er gar keinen Einfluss auf die - falsche - Aussage.
Selbst wenn er vorher oder nachher eingeweiht gewesen wäre (letzteres ist ja offensichtlich der Fall) ist das noch lange keine Beihilfe; niemand muss Straftaten anzeigen (jedenfalls in solchen Fällen nicht).
Eine Straftat sehe ich erst, wenn er den Freund regelrecht angestiftet hätte ("kein Problem, wenn du kontrolliert wirst gibst du einfach meine Daten an"), oder wenn er sich fälschlicherweise bei der Überprüfung als der Fahrer ausgegeben hätte. Das Erste wird sich nur mit Mitwirkung des TS beweisen lassen (die Aussage des Täters ist da nicht viel wert), und das Zweite ist ja erwiesenermaßen nicht erfolgt.

Dass die Staatsmacht hier aber doch sofort eine Beihilfe in den Raum gestellt hat könnte ein Eigentor gewesen sein; ich hätte das jedenfalls sofort als Anlass genommen die Aussage zu verweigern (natürlich mit dem eigentlichen Ziel, den Freund nicht zu verraten).
Ist der Behörde der wirkliche Fahrer eigentlich schon bekannt?

Zitat:
Da fragt sich die Polizei natürlich, warum der Freund Deine Daten so genau kennt.
Na weil der Geburtstag absolut keine geheime Information ist. Die kennt beispielsweise der Arbeitgeber, die Versicherung, der Sportverein, der Vermieter u.s.w., und natürlich alle Freunde (sonst verpasst man ja die ganzen Geburtstagspartys :) ). Oft reicht sogar Facebook.
Und Name und Adresse sind natürlich noch viel weniger geheim ...

Stefan


-- Editiert von reckoner am 15.11.2017 12:29



Ja den Fahrer ( Ein Freund von mir ) Haben sie am Mittwoch Ausfindig gemacht. Aber davor wusste ich nichts davon.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Da fragt sich die Polizei natürlich, warum der Freund Deine Daten so genau kennt.


Damit meinte ich die Sache mit dem EU-Führerschein und das bei jemandem der nach eigenen Angaben in Deutschland gar nicht mit dem Auto fährt. Ein guter Freund kann das natürlich wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja den Fahrer ( Ein Freund von mir ) Haben sie am Mittwoch Ausfindig gemacht.
Ok, dann bringt es nichts mehr die Aussage zu verweigern.
Es sollte zwar eigentlich auch nicht schaden (darf einem nicht negativ ausgelegt werden), tut es in der Praxis aber doch (warum will der denn nichts sagen? - wahrscheinlich weil er mit drin hängt). Insbesondere die Ermittler könnten solche Schlüsse ziehen und entsprechend weiter suchen.

Zitat:
Damit meinte ich die Sache mit dem EU-Führerschein und das bei jemandem der nach eigenen Angaben in Deutschland gar nicht mit dem Auto fährt.
OK, stimmt, das ist schon ein unbedeutendes Detail (=erzählt man nicht jedem).
Aber wenn jemand aus dem Ausland kommt dann kann man auch einen solchen Führerschein vermuten, insbesondere wenn man dieses Detail braucht (es durfte ja kein deutscher Führerschein sein, den hätten die Beamten vielleicht direkt überprüfen können, Bild und so).
Und natürlich kann das ein Freund auch wissen; ja eigentlich sogar jeder (es ist imho nicht verboten, seinen Führerschein beispielsweise bei Facebook zu veröffentlichen - ist vielleicht dumm, aber eben nicht verboten).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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