Fahren ohne Fahrerlaubnis / Führerschein

1. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
maceraci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis / Führerschein

ich möchte mich kurz Befassen

ich habe vor ca.10 Jahren den Lappen wegen Alkohol geschichte abgegeben
Aktuell bei der Urlaubrückfahrt von (Bulgarien) mit dem Auto den meine Frau gefahren hat, konnte Sie kurz vor Deutschland in Österreich konnte Sie wegen verbrennungen (Sonnenbrand/Schwellungen) am beine nicht mehr Fahren, um bis nach Nächstgelegene Krankenhaus zu kommen mußte ich Fahren, was passiert, binn auf der Autobahn 20kmh zu schnel gefahren ok. Geblitzt und von der ***** verfolgt Angehalten, 50,00€ Strafe bezaht, Führerschein KEINE die Überprüfen stellen fest kein Führerschein, Die sagten Sie bekommen Anzeige!!! ok Frau am Steuer haben wir weitergefahren bis kurz nach Deutsche grenze eine Krankenhaus gefunden.

mit 4Stunden Behandlung ist Sie sehr Schmerzhaft nach hause gefahren, insgesamt 2500 km mit kind und kegel heil Angekommen
jetzt vor kurzem haben wir eine schreiben von Österreiche Behörde bekommen, darin steht meine Frau hätte mich den Fahrzeug Fahrenlassen, was Sie nicht darf 250€ Busgeld

ok. Frage wie geht es weiter? soll ich den Busgeld zahlen oder innerhalb 2Wochen Wiederspruch einlegen? was bekommen die Deutsche Behörden mit? und was?

ich möchte mich jetzt schon für Ihre Antworten/Ratschläge/Tips Bedanken
mfg
maceraci


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-- Editiert von Moderator am 01.10.2014 21:21

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Frage wie geht es weiter?


Falls keine Zahlung Ihrerseits erfolgt, erfolgt die Zwangsvollstreckung (kein Problem).

quote:
soll ich den Busgeld zahlen


Würde ich an Ihrer Stelle machen!


quote:
oder innerhalb 2Wochen Wiederspruch einlegen?


Mit welcher Begründung? Vergessen Sie es!


quote:
was bekommen die Deutsche Behörden mit? und was?


Dem Rechtshilfeabkommen kann ich keine gegenseitige Meldung entnehmen.

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Tja, wenn Sie den Behörden in Ö die Geschichte so mitteilen, könnten die schon auf die Idee kommen, das den dt. Behörden mitzuteilen - Sie sind ja auch in D gefahren und da ist das eine Straftat und nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit ("Verwaltungsübertretung") wie in Ö. Und eine solche "Selbstanzeige" könnten die dann auch weiterleiten, auch wenn sie das vermutlich nicht müssen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maceraci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Danke für eure Beiträge

hi Goldgräber ich habe nicht in D Gefahren sondern in Ö Gefahren, Geblitzt ,verfolgt,Angehalten,50,00€ Bußgeld,Alk Test,(kein Alk)

lg
maceraci

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

darin steht meine Frau hätte mich den Fahrzeug Fahrenlassen, was Sie nicht darf 250€ Busgeld Dann folgt ja vermutlich auch noch die Strafe für Sie selbst wegen "Fahrens ohne Lenkberechtigung": Das wird teurer - gemäß § 37(3) des Führerscheingesetzes kostet das mindestens 363 Euro. Eigentlich würde es gemäß Absatz 4 desselben § sogar 726 Euro kosten, weil ja die "Lenkberechtigung" entzogen wurde, aber das wissen die Behörden in Ö ja nicht - oder das haben Sie das denen womöglich erzählt?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 03.10.2014 13:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maceraci
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ok.ich glaube die sache hat sich erledigt
aktuell
für frau weil sie mich fahren ließ 250€ und für mich weil ich ohne lappen gefahren binn 368€ Überwiesen
was könnte noch kommen? etwa Lebenlänglich!!!

nochmals vielen Danke für eure Beiträge

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

was könnte noch kommen? etwa Lebenlänglich!!! Falls die Frage ernst gemeint war: Nein, da wird wohl nichts mehr kommen. Zu Ihrem und Ihrer Frau Glück werden in Flensburg keine Punkte für Delikte im Ausland eingetragen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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