Fahren ohn Fahrerlaubniss

10. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
s8mO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohn Fahrerlaubniss

servus,

folgendes scenario.

ich bin ohne führerschein geblitzt worden, mit dem auto meiner freundin. abzüglich toleranz sind dies 84km/h in der 60km/h zone.
das auto läuft auf die mutter von ihr.
die hat mich bei der polizei angegeben.
ich besitze keinen führerschein, ich habe ihn vor 4 jahren verloren, auch wiederrum zu schnelles fahren unter BTM.
es waren 212km/h in der 100km/h zone.(ich weiß, ein dicker hund, ich war jung und hatte das geld*g*)
so...meine fragen....kann man das irgendwie verschleppen oder einstellen.....und wenn nicht...was kommt auf mich zu?

ich danke schonmal jedem der mir etwas hilft hier....

gruß an alle

-----------------
"thX_danke_gracias....."

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bei derartigem kriminellen Verhalten:
Wie soll hier geholfen werden?
Es wird auf dich und wohl auch auf die Freundin, evtl. sogar auf die Mutter ein gerichtliches Verfahren zukommen.
Sicher wirst du Verständnis dafür haben, dass ein neuer Führerschein in weiter, weiter Ferne ist.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)

Du bekommst das volle Programm, also wahrscheinlich Geldstrafe, Sperre, MPU mit doppelter( BTM, Fahren ohne Fahrerlaubnis) Fragestellung.

Das Ganze wird richtig teuer!!!

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#3
 Von 
s8mO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich sehe das dieses hier wirklich finstere prognosen aufwirft! aber okay, en scheppe arsch gibt en scheppe schiss. ich habe noch immer nicht dieses schreiben ausgefüllt das vom regierungspräsidium gekommen ist. wenn ich das nicht mache läuft diese sache automatisch seinen weg. was soll ich machen? was soll ich ausfüllen? das ich dafür grade stehe ist sowieso klar. was bleibt mir übrig?! aber ikarus...also bitte...das es falsch war keine frage, aber ein kleines kind habe ich nicht verspeist....tztz....derart kriminelles verhalten...pffff

-- Editiert von s8mO am 11.08.2005 10:33:41

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

hmmm neben dem durchaus, wie yeti sagt, kriminellen Verhalten, auch noch fehlende Einsichtigkeit ...

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#5
 Von 
s8mO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso fehlende Einsichtigkeit? keiner ist zu schaden gekommen. das die rechtslage in deutschland kinderschändern mehr spielraum gewährt wie vekehrssündern ist nicht meine entscheidung. ich weiß das ich dafür geradestehen muss! und das werde ich auch tun! kriminell ist erstmal das was der staat als dieses deklariert! den schuh als al capone der strasse anzuziehen ist ein wenig lächerlich. aber....philosophen muss es geben!

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#6
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Kommen wir mal wieder zur Ursprungsfrage zurück!
Was kann man tun...also normalerweise nich viel!
Die Mutter hat sie als Fahrer angegeben, ihr (Blitz-)Foto liegt vor. Somit wäre selbst bei einem jetzigen Leugnen ein "rauskommen" aus der Sache mehr als unwahrscheinlich!
ICH würde versuchen, die Sache so "sauber wie möglich" zu klären - sprich ich würde vor der Polizei aussagen und die Fragenbögen ausgefüllt zurückschicken.
Evtl. können sie damit den Richter zumindest milde stimmen, wenn er das Urteil überdenkt!
Es fehlt eigentlich jetzt noch der User, der schreibt "schalten sie einen Anwalt ein", aber was der jetzt in dem Moment helfen soll, wüsst ich nich.
Falls sie natürlich eine Rechtsschutzversicherung haben, dann sollten sie diese auch nutzen und so einen RA einschalten....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#7
 Von 
s8mO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmmmmmm........also eine Reue-possé anbieten! vielleicht gar nicht so schlecht. da ich nicht nach nicaragua auswandern werde, ziehe ich das in betracht. thx...damit kann ich schon mehr anfangen. have a nice day

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@s8mO: Als Beschuldigter haben Sie natürlich das Recht soviel zu lügen, wie sie wollen, sie brauchen also nicht erwähnen, dass Sie unter BTM-Einfluß (wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe), gefahren sind. Bleibt das Fahren ohne Führerschein (Straftat nach STVG) in Tateinheit mit einer ordnungswidrigen Nichtbeachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Wie sieht denn ihr Vorstrafenregister aus? Läuft gerade eine Bewährungsstrafe gegen Sie? Andernfalls haben Sie vermutlich noch Chancen mit einer Geldstrafe davonzukommen.

-- Editiert von danielB am 15.08.2005 02:13:44

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#9
 Von 
s8mO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nein....meine weste ist sauber! ich habe auch keine schwebenden verfahren. das ist alles was auf mich zukommt. eine geldstrafe wäre aktzeptabel. hmmmmm.....danke für die beratung. greez

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#10
 Von 
Johannes 54
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

Schalten Sie doch einen Anwalt ein! Nein Quatsch, das war nur so für gustl, denn ich lese das auch oft bei anderen aussichtslosen Fällen hier.

Wenn eine hohe Geldstrafe für Dich akzeptabel ist, scheinst Du ja doch einsichtig zu sein - aber vor Gericht würde ich derartige Sprüche wie oben (Kinder Verspeisen - Kinderschänder - Staat deklariert Kriminelle Dinge usw.) sein lassen. Das sind genau die Dinge, die einem Richter zeigen, dass man nichts kapiert hat und nichts einsieht.

Was die Strafsachen angeht - als Wiederholungstäter im Straßenverkehr wird man da nicht ohne Geldstrafe und MPU rauskommen. Aber man kann es begrenzen, indem man ab nun an nichts mehr leugnet und versucht, sich kooperativ zu geben. Die Beweislast ist erdrückend, also einlenken!

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"It´s not about the size of the dog in the fight. It´s the size of the fight in the dog!"

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