Fahrbahn wechsel in Ortschaft

8. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vijay
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrbahn wechsel in Ortschaft

Hallo,
ich habe am 8.04.2005 ein Unfall erlitten.

Unfall geschah so:

Ich fuhr auf der linken Fahrstreifen und wollte auf die rechte Fahrstreifen wechseln. Ich habe ganz normal geblinkt schulter blick, hinter mir war keiner da und ich habe nach rechts gebogen. Vor mir war ein Auto und vor dem ein Ampel der Rot war. Ich bin schon auf der Rechte Fahrstreifen drauf in einer leichten schreger lage und nach ca. 10 sec stotze hinter mir ein Golf fahrer drauf.

Ich habe sofort die Polizei angerufen und die Unfall Stelle nicht geräumt. Weil, man sollte ja nie die Unfall Stelle nicht räumen bis die Polizei alles notiert hat?!?!?!?

Nach ca. 30min kamen die Polizisten. Und haben die Golf fahrer und mich angehört und sagte plötzlich, dass ich Schuld wäre. Die haben mich sogar mit einer Busgeld gedroht, wenn ich nicht zu gebe, dass ich Schuld bin.

Ich habe nicht zu gegeben, dass ich schuld bin, weil ich war schon auf der Fahrstreifen und der jenige stotze mich erst nach 10sec hinten drauf.

In dem Unfallmitteilung hat die Polizei hingeschrieben, dass ich schuld wäre. Begründung von denen: Ich hätte die Verkehr gefährdet in dem ich nach Rechts geborgen bin.

Der Golffahrer gab sogar zu, dass er unvorsichtig gefahren ist, aber das war für die Polizisten ****** egal.

Ich bin ein Srilankaner mit einen Deutschen ausweis und der Golffahrer ein Deutscher. Gibt es rassitische Polizisten?

Die Polizisten meinten zu mir, wieso ich die Unfall stelle nicht sofort geräumt hätte.

Was meint ihr, wer schuld ist? Ich oder der Golf Fahrer.

Danke für euere Hilfe.

E-mail: r.ruba@arcor.de

MfG
Vijay

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Zur Situation an sich weiß ich nichts, aber zu der kleinen frage am Rande: Ich bin mir 100%ig sicher, dass es die gibt!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vijay
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch eine Zeugin, die von Ihrer Gastätte aus gesehen hat, dass der Golffahrer drauf gefahren ist nach dem ich gewechselt habe.

Nützt das was?

Gruss
Vijay

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#3
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Eventuell ja, nur nach dem bisher Gesagten, wenn ich das deute, liegt die Schuld leider bei Ihnen, da bei Fahrstreifenwechsel besondere Vorsicht zu wahren ist!!!
Eine gewissen Teilschuld, ich denke um die 20 %, wird man aber dem Golf nicht absprechen können.
Nur, muß dieses greichtlich geklärt werden, also Anwalt suchen und auf den Ersatz des bei Ihnen entstandenen Schadens klagen oder Schreiben der gegnerischen Versicherung abwarten und dann verklagen lassen.
Zu den rassistischen Polizisten, sicher gibt es auch sowas, gibts ja überalls, aber warum denken alle Ausländer immer sofort an Rassismus, wenn mal nicht jeder ihrer Meinung ist??? Schlimm sowas!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von "realeasy"):
[...] wenn ich das deute, liegt die Schuld leider bei Ihnen, da bei Fahrstreifenwechsel besondere Vorsicht zu wahren ist!!! [...]
Hallo,

wenn man sich beim Fahrstreifenwechsel in den Sicherheitsabstand des Fahrers auf der anderen Spur reindrängelt, mag das im Prinzip stimmen.


Zitat (von "Vijay"):
[...] Vor mir war ein Auto und vor dem ein Ampel der Rot war. Ich bin schon auf der Rechte Fahrstreifen drauf in einer leichten schreger lage und nach ca. 10 sec stotze hinter mir ein Golf fahrer drauf. [...]
Die 10 Sekunden zeigen aber, dass der Golf noch weit weg war, von einer Gefährdung durch den Fahrstreifenwechsel kann also nicht die Rede sein.

Außerdem standen die Autos bereits. Da spielt es keine Rolle ob das letzte Auto 10 Sekunden zuvor den Fahrstreifen gewechselt hat oder nicht. Der Golf ist auf ein stehendes Auto aufgefahren.

Ein andere Sache ist es aber das mit den 10 Sekunden zu beweisen und somit ist es natürlich nicht sicher, wem die Schuld zugesprochen wird.

Viele Grüße

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vijay
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke erst mal für eure Antworten.

Also, wie schon erwähnt, habe ich eine Zeugin gefunde, die das bezeugen kann, dass ich schon längst am rechten Fahrstreifen stand, bevor der Golf Fahrer mich von hinten geramt hat. Die Zeugin ist von der Unfall stelle ca. 5m entfert gewesen.

Ich habe ihre Daten aufgenohmen.

Ich habe Heute den 09.04.2005 paar Fussgänger/in gefragt, ob die zufällig den Vorfall gesehen haben. Noch eine Frau hat es auch gesehen, dass ich gerade am rechten Fahrstreifen Ordnungsgemäß stand. Mein Auto war nicht mehr auf dem linken Fahrstreifen, wo der Unfall geschah, hat die gesagt.

Anhand dieser zwei Zeuginen, muss ich doch leicht gewinnen. Weil, was die Polizei geschrieben hat, waren nur Vermutungen, aber was die Zeuginen gesehen haben, war ja direkt und keine Vermutung.

Was meint ihr???

Ich habe seit der Unfall kein schlaff mehr :( !!

Danke für eure antworten im vorraus leute...

E-mail: r.ruba@arcor.de

Gruss
Vijay

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo Vijay,

das mit dem Räumen der Fahrbahn ist nicht so ganz richtig. Bei Blechschäden hat man sehr wohl die Unfallstelle zu räumen, sonst kann man deswegen noch einen reingedrückt bekommen.

Schließlich kann es Stunden dauern, bis sich die Polizei mal vor Ort bequemt und dann hat man evtl. einen Verkehrsstau vom Feinsten verursacht.

Bei den anderen Sachen wäre ich erstmal ganz locker. Wenn sie Zeugen haben, die bestätigen können, dass Sie bereits an der Ampel standen, als der Golf hinten drauf gefahren ist, dürfte das kein Problem sein.

Nur mit dem Vorwurf, die Polizisten seien rassistisch wäre ich mal vorsichtig. Das ist mal eine ziemlich schwere Beleidigung. Die Polizisten gehen nach den Unfallspuren und wenn diese darauf hindeuten, dass Sie Schuld sind, werden sie diesen Verdacht auch äußern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vijay
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kerstin, danke für deine Antwort und ermutigung erst mal.

Ich habe folgende Zeugen/in auswendig machen können.

Also, ich habe vier Zeugen, die Aussagen können, dass mein Auto "Ordnungs gemäß" gerade stand, und nicht wie die Polizei behauptet hat, schreg oder der art stand.

Und zwei Zeugen können Aussagen, wie das ganze passierte. Eine Zeugin hat wäred des Kellnern gesehen und der andere Zeuge hat wärend er die Fussgängerweg etwas gefegt hat gesehen, wie das passierte.

Also, mit dem ganzen Zeugen/in müssten doch aussreichen um das Fall zu gewinnen oder?!?!?!?!

Danke für weitere antworten im vorraus...

E-mail: r.ruba@arcor.de

Gruss
Vijay

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Nunja, vom Prinzip her schon, aber......
normalerweise machen die Polizisten bei der Unfallaufnahme auch Fotos. Wenn Sie sagen, Ihre Zeugen standen alle rechts von Ihrem Auto, können die sich auch getäuscht haben, wie Ihr Auto auf der Straße stand. Kommt darauf an, was die Fotos der Polizei sagen. Ansonsten steht vor Gericht die Aussage der Polizei gegen die der Zeugen, dazu laß ich mich nicht aus, hab ich schon mal gemacht...
Auch die zeitliche Komponente, "..nach ca. 10 sec ist einer drauf gefahren..." beurteilt jeder anders. Von daher ist eine 100%-Aussage -> " Ja, das sieht gut aus!" nicht möglich.
Ich denke, um ein Gerichtsverfahren wird man in dieser Sache nicht herumkommen.
Jedoch haben Sie mit mehreren unabhängigen Zeugen bessere Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vijay
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi realeasy, die polizisten haben keine Fotos und keine Spur abmessungen oder der art erstellt.

Zwei zeugen haben es aus der nähe, sprich ca. 15m aus gesehen und eine ca. 5m aus gesehen, wie das ganze geschah. Ich war eben bei dem Rechtsanwalt und habe ihm alles erzählt, wie ich hier im Forum alles erwähnt habe.

Der Anwalt meinte, ich habe ziemlich gute karten, weil ich zwei Zeugen habe, die es beweisen können, wie alles geschah. Und rest hat nur gesehen nach dem Unfall, wie mein auto stand.

Die Polizisten haben nur reine Vermutungen und keine Fotos.

Also, was meint ihr so, wie meine chancen sind??

Danke für jede Hilfe und Antworten...

E-mail: r.ruba@arcor.de

Gruss
Vijay

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Polzisten entscheiden auch nicht, wie so etwas ausgeht. Die Aussage der Polizisten kannst Du in die Kategorie "Freie Meinungsäußerung basierend auf langjähriger Erfahrung" einstufen. Z.T. soll durch solche Aussagen der Polizisten auch nur die Glaubwürdigkeit eines einzelnen Beteiligten getestet werden.

Die Polizisten schreiben jedoch einen Bericht und notieren dort alle Dinge, die ihnen aufgefallen sind. Dieser Bericht geht an die Bußgeldstelle und kann auch von den Versicherungen oder Anwälten angefordert werden.

Die Bußgeldstelle entscheidet dann, ob gegen Dich ein Bußgeld verhängt wird. Solltest Du einen Bußgeldbescheid erhalten, kannst Du dagegen Einspruch einlegen. Mit den beiden Zeugenaussagen dürfte der auch erfolgreich sein. Dass es zu einem Gerichtsverfahren wegen des Bußgeldes kommt, glaube ich nicht. Wenn der Bußgeldstelle die Zeugenaussagen vorliegen, dann wird der Bescheid wahrscheinlich zurückgezogen.

Eine andere Sache ist die Aufteilung des Schadenersatzes zwischen den Versicherungen, bzw. zwischen Dir und dem Auffahrenden. An dieser Stelle kann man sich prächtig streiten. Den Ausgang oder eine Quotelung des Schadens vorherzusagen, traue ich mir nicht zu. Aber auch an dieser Stelle glaube ich, dass Du gute Karten hast.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vijay
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi hh, danke für die ziemlich ausführliche und positive antwort.

Kannst du mir event. sagen, ob die Zeugen/in zum Gericht kommen und aussagen müssen oder müssen die nur schriftlich was einreichen, wie das ganze geschah?

Grad eben war der Gutachter da und hat alles Foto grafiert, ich meine damit die Unfall stelle vom Auto und die felgen, motor, innenraum, auspuff, Fahrzeug brief usw.

Ich dachte nur, dass er die Unfallstelle nur Fotografieren muss. Ich verstehe nicht ganz, wieso er alles foto grafiert hat.

Er meinte, dass er diese Mo. alle fertig macht und mir ein kopie und meinen rechts anwalt das Original schickt.

Oh man, ich mache mich immer sorgen trotz soviele Zeugen, wie es enden wird.

Das prob. ist, dass ich kein Rechtschutz habe.

Aber ich habe mir vorgenohmen, dass ich diese Woche eine Mache.

Von welcher Versicherung ist der Rechtschutz am besten und Preiswertesten?

Ich weiss, das der Rechtschutz bei dieser Fall nicht helfen können.

Danke für eure antworten Freunde....

Gruss
Vijay

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
*Elli*
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, grundsätzlich ist das Verhalten der Polizeibeamten am Unfallort als falsch zu bezeichnen. Sollten sie wirklich behauptet haben, dass du Schuld wärst und du es doch nun endlich zugeben mögest, dann ist das rechtlich voll daneben!! Gerade wenn die Polizeibeamten den Eindruck haben, dass du der Verursacher des Unfalls bist, besitzt du den Status eines Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenrecht. Als solcher solltest du auch belehrt werden d.h., dass man dir von Seiten der Polizei eröffnet, dass du zunächst einmal Betroffener einer Ordnungswidrigkeit bist und es dir damit freisteht, dich zum Unfallhergang zu äußern. D.h., dass du der Polizei gegenüber keine Aussage zu tätigen brauchst. Sei es vor Ort oder bei einer evt. späteren Vorladung.
Glückwunsch zu deinen Zeugen!!Versuch auf alle Fälle zu erreichen, dass ihnen von Seiten der Polizei ein Zeugen-Anhörungsbogen zugesandt wird!!!

-----------------
"Es gibt kein Recht im Unrecht!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vijay
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi *Elli*,
danke für deine Antwort.

Was meinst du mit:

"Versuch auf alle Fälle zu erreichen, dass ihnen von Seiten der Polizei ein Zeugen-Anhörungsbogen zugesandt wird"

????

Wie beantrage ich diese Anhörungsbogen?

Kann das auch meine Rechtsanwalt beantragen, was ich davon ausgehe.

Also die Polizisten wolten mir von anfang an überzeugen das ich schuld wäre und das ich diese 35Euro bezahlen sollte, ansonsten kriege ich Busgeld verfahren usw., also die haben mich der art bedroht, aber ich habe trotzdem nicht zu gegeben! Über meine rechte haben die mich nicht informiert, was du erwähnt hast.

Danke für weitere antwort Freunde...

Gruss
Vijay

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