Ich habe mir überlegt meinen Motorradscheid im Ausland zu machen.
Muss keine mpu machen und habe C1E und A1.
Gilt mit der neuen Richtlinie noch der Aufenthalt von 180 Tagen im entsprechenden Land?
Oder kann ich ihn einfach machen und habe dann 2 Führerscheine?
Muß ihn ja nicht unbedingt umschreiben lassen.
-----------------
""
edit: wie sieht die Rechtslage da im Moment aus?(ändert sich ja leider auch immer schnell)
-- Editiert am 19.08.2009 15:00
Eu Motorrad Führerschein im Ausland machen
19. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2009 | 14:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eu Motorrad Führerschein im Ausland machen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. August 2009 | 02:26
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Ja. Es sind allerdings 185 Tage.
Gilt mit der neuen Richtlinie noch der Aufenthalt von 180 Tagen im entsprechenden Land?
quote:Nein. Du darfst nur einen Führerschein besitzen.
Oder kann ich ihn einfach machen und habe dann 2 Führerscheine?
quote:Doch. In diesem Fall müsstest Du Deinen deutschen Führerschein abgeben und würdest einen neuen ausländischen Führerschein erhalten in dem alle Klassen eingetragen würden.
Muß ihn ja nicht unbedingt umschreiben lassen.
-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Und jetzt?
Schon
268.231
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten