Erteilung Fahrerlaubnis mit Haaranalyse (2004)

21. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
xBUBUx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erteilung Fahrerlaubnis mit Haaranalyse (2004)

Hallo,

2004 wurde mein Freund mit Gras erwischt und war eigentlich gerade dabei seinen Führerschein zu machen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sollte er dann eine Haaranalyse vorher einreichen. Den Führerschein hatte er dann abgebrochen. Seitdem hat er keine Drogen mehr zu sich genommen und würde gerne jetzt wieder den Führerschein abfangen. Wird jetzt immernoch eine Haaranalyse verlangt werden? Diese ist ja nun nicht gerade günstig und ich möchte dies daher gerne vorher wissen, nicht dass wir mit noch mehr Kosten überrascht werden.

Vielen Grüße.
xBUBUx

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Fahreignungszweifel bestehen noch immer. Ob die FEB nur einen Abstinenznachweis z.B. in Form einer Haaranalyse oder gar eine MPU fordert läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Insbesondere deshalb nicht weil Du nicht beschrieben hast was genau damals geschehen ist.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
xBUBUx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Verfahren - Verstoß gegen BtmG wg. 10facher Erwerbung von BTM in geringer Menge - gegen ihn wurde damals mit einer Strafe von 200€ eingestellt.
Wie gesagt zeitgleich wollte er seinen Führerschein machen und die zuständige Behörde hat ihn beim TÜV anmelden wollen. Da er zu dieser Zeit das notwendige Kleingeld nicht hatte, lehnte er dies ab und die Behörde/der Landkreis schrieb, dass sie die Fahrerlaubniserteilung ablehnt gemäß §2 StVG in Verbindung mit §11 FeV. Mittlerweile wohnen wir in einem anderen Bundesland und er hat sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Von daher weiß ich nicht, wie das Ganze zu sehen ist. Wenn ich mnir jetzt die Unterlagen mal anschaue, sehe ich aber, dass damals eine MPU gefordert wurde. Kennt eigentlich jemand die entsprechenden Preise?

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#3
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Mittlerweile wohnen wir in einem anderen Bundesland und er hat sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen

Aber kiffen tut er nach wie vor? Dann kann er den Führerschein vergessen.

quote]Von daher weiß ich nicht, wie das Ganze zu sehen ist.
Ich aber. Der Drogenkonsum ist bei der FEB aktenkundig. Deshalb bestehen Zweifel an der Fahreignung, die durch die Beibringung eines MPU zu beseitigen sind.

In deren Rahmen muss zunächst ein Abstinenznachweis über mindestens 6 Monate erbracht werden, Ihr Freund muss sich also über diesen Zeitraum regelmäßigen und jeweils unangemeldeten Drogensreenings unterziehen. Ggf. ist auch eine Haaranalyse möglich.

Danach erfolgt die Begutachtung durch einen Psychologen. Dieser überprüft (grob gesagt), ob Ihr Freund an sich und seiner Einstellung gearbeitet hat, die Ursachen seines früheren Drogenkonsums erkannt und beseitigt hat und ob sicher damit zu rechnen ist, dass Ihr Freund zukünfitg nicht mehr konsumieren wird.

Um es vorweg zu nehmen: 1/2 Jahr nicht kiffen und ein Lippenbekenntnis beim Psychologen helfen hier nicht.

quote:
Kennt eigentlich jemand die entsprechenden Preise?

Das kann man ergoogeln und sich bei entsprechenden Anbietern informieren, z.B. bei www.pima-mpu.de


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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wurde denn damals der Konsum von BTM nachgewiesen oder eingeräumt?

Eine MPU wegen Drogen kostet 554,54€. Je nach Institut werden u.U. noch 10€ für die Zweitschrift berechnet.

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#5
 Von 
xBUBUx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eingeräumt hat er es und seitdem wir zusammen sind (2005) nimmt er auch keine Drogern mehr. Nagut, wenn wir hier von über 500€ reden müssen wir jetzt eh erstmal noch etwas mehr ansparen :(

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Stand die BTM-Sache denn im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr?

Wurde womöglich regelmäßiger Konsum eingeräumt?

Dann wäre wohl eine MPU angesagt. Ansonsten vielleicht auch nur ein ärztliches Gutachten (Haaranalyse oder Urinscreening).

Am besten wäre es wohl mal Akteneinsicht bei der Fahrerlaubnisbehörde(FEB) zu nehmen und mit dem Sachbearbeiter besprechen welche Maßnahmen zu erwarten sind. Zuvor sollte man zur Terminvereinbarung dort anrufen. Möglicherweise muss sich die FEB die Akte auch erst noch zuschicken lassen.

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