Erhöhtes Bussgeld rechtens?

9. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
sobik77
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 23x hilfreich)
Erhöhtes Bussgeld rechtens?

Hallo, ich bin in März 2015 geblitz worden, 21 zu schnell, außerhalb geschl. Ortschaft. 1 Punk bekommen, das erste.
In Oktober 2015 über rot gefahren <1 sek. Also noch 1 punkt. In August 2016 hat es mich wieder erwischt : 24 zu schnell auf der Autobahn, diesmal soll ich erhöhtes Bussgeld zahlen , ist das in Ordnung ? Das erste Verstoß liegt länger als 1 Jahr zurück, in dem Schreiben wird es auch mit einem Fahrverbot gedroht falls ich noch mal erwischt werde.

-- Editier von sobik77 am 09.10.2016 19:05

-- Editier von sobik77 am 09.10.2016 19:06

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von sobik77):
ist das in Ordnung ?

Ja, ist vollkommen in Ordnung.
Steigert die Nachhaltigkeit des Lerneffektes, die meisten Autofahrer lernen am besten über den Geldbeutel oder über Fahrverbote.



Zitat (von sobik77):
Erhöhtes Bussgeld rechtens?

Steht da so was drin wie "Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfaßt ist/sind."?



Zitat (von sobik77):
Das erste Verstoß liegt länger als 1 Jahr zurück,

Der zweite aber nicht, der war im Oktober.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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