Hallo, ich bin in März 2015 geblitz worden, 21 zu schnell, außerhalb geschl. Ortschaft. 1 Punk bekommen, das erste.
In Oktober 2015 über rot gefahren <1 sek. Also noch 1 punkt. In August 2016 hat es mich wieder erwischt : 24 zu schnell auf der Autobahn, diesmal soll ich erhöhtes Bussgeld zahlen , ist das in Ordnung ? Das erste Verstoß liegt länger als 1 Jahr zurück, in dem Schreiben wird es auch mit einem Fahrverbot gedroht falls ich noch mal erwischt werde.
-- Editier von sobik77 am 09.10.2016 19:05
-- Editier von sobik77 am 09.10.2016 19:06
Erhöhtes Bussgeld rechtens?
9. Oktober 2016
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Frage vom 9. Oktober 2016 | 19:04
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 23x hilfreich)
Erhöhtes Bussgeld rechtens?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2016 | 20:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119617 Beiträge, 39751x hilfreich)
Zitatist das in Ordnung ? :
Ja, ist vollkommen in Ordnung.
Steigert die Nachhaltigkeit des Lerneffektes, die meisten Autofahrer lernen am besten über den Geldbeutel oder über Fahrverbote.
ZitatErhöhtes Bussgeld rechtens? :
Steht da so was drin wie "Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfaßt ist/sind."?
ZitatDas erste Verstoß liegt länger als 1 Jahr zurück, :
Der zweite aber nicht, der war im Oktober.
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