Hallo, ich bin 16 Jahre alt und habe unter Alkoholeinfluss ein Verkehrsschild aus dem Boden gezogen. Die Polizei kam zufällig vorbei, sah das Schild auf dem Boden liegen und nahm die Personalien auf. Was habe ich nun als Minderjähriger zu erwarten? Meines Wissens nach, hat es sich um ein Stoppschild gehandelt, somit habe ich den Straßenverkehr für andere ziemlich gefährdet... Glücklicherweise wurde morgens sofort ein neues Schild aufgestellt. Ich hoffe mir kann jemand etwas dazu sagen.
-----------------
""
Entfernen von Verkehrsschild
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Nun ja, was kann Dir passieren? 16 jährige sind sehr wohl für ihr Handeln rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Minderjährigkeit ist kein Freifahrtsschein.
Du musst bedenken, die Arbeitszeit der Polizei, oder der Arbeiter, die ein Neues Schild aufstellen mussten, ist auch nicht gratis.
WENN, dann evtl. Sozialstunden.
-----------------
""
Danke für Deine Antwort. Das es kein Freifahrtschein ist, ist mir sehr wohl bewusst. Das Schild stand gleich am Morgen wieder (ein neues).
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Die Polizei kam zufällig vorbei, sah das Schild auf dem Boden liegen und nahm die Personalien auf.
Und wie kamen die darauf, das DU das Schild umgelegt hast? Zeugen oder von dir zugegeben?
Sofern du nicht vorbelastet bist, werden es wohl Sozialstunden sein.
Etwas härter dürfte dich der Schadensersatz für das neue Schild inkl. Aufstellung treffen, das liegt deutlich im 3stelligen Bereich.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Es wurde gesehen und ich habe es auch am nächsten Tag zugegeben. Der Preis für das Schild scheint also meine größtes Problem zu sein...
-----------------
""
Ich war heute bei der Straßenmeisterei und habe eine Rechnung von 409,80 € bekommen. Verfahren wird vielleicht eingestellt, weil die Straßenmeisterei ihr Geld bekommt und es mein erstes vergehen war. Auf der Rechnung steht, ich kann das auch über die Haftpflicht regeln. Hat jemand eine Ahnung, ob das funktioniert? Der Herr von der Meisterei hat es ja sicherlich nicht umsonst auf die Rechnung geschrieben. Kann mich an die tat nicht erinnern und warum ich es getan habe weiß ich auch nicht.
-----------------
""
Wenn Sie den wahren Sachverhalt schildern, wird die Versicherung sicher NICHT zahlen (Vorsatz).
-----------------
""
Hallo 1Danny6,
quote:Das schreibt er bestimmt immer auf die Rechnungen (vermutlich war es sogar maschinell), denn meist gehen Schilder durch Unfälle o.ä. zu Bruch, und das zahlt dann die KFZ-Haftpflicht.
Der Herr von der Meisterei hat es ja sicherlich nicht umsonst auf die Rechnung geschrieben.
Wenn du deiner Privathaftpflicht (hast du überhaupt eine solche?) jetzt ein Märchen auftischst, wäre das schon ein hohes Risiko.
Beispielsweise könnte sich ein Rechtspfleger o.ä. bei der Straßenmeisterei erkundigen, ob wenigstens der Schaden beglichen wurde (zwecks Einstellung des Verfahrens gegen dich). Wenn er dann als Antwort erhält "Ja, Versicherung hat gezahlt", hast du wohl gleich das nächste Strafverfahren an der Backe.
Oder die Versicherung könnte bei der Straßenmeisterei nachfragen und dann von dort an das Gericht verwiesen werden.
MfG Stefan
quote:
Auf der Rechnung steht, ich kann das auch über die Haftpflicht regeln. Hat jemand eine Ahnung, ob das funktioniert?
Ja, die Versicherung. Aber bei der Wahrheit bleiben!
In der Regel leisten Versicherungen bei mutwilligen Beschädigungen nicht.
Aber ich möchte nicht aussliesen, das es durchaus Versicherungen geben mag welche hier eintreten.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Bei der Wahrheit werde ich sowieso bleiben, da ich keine Lust habe auf weiteren Ärger. Ich werde einen Termin bei der Versicherung machen und dort nachfragen. Mit einer Teilzahlung wäre ich auch schon mehr als zufrieden.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
26 Antworten