Eisscholle vom LKW beschädigt PKW

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
charnelfire
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)
Eisscholle vom LKW beschädigt PKW

Hallo zusammen,

Folgendes ist meiner Schwester passiert:

bei der Einfahrt auf eine 3 Spurige BAB befanden sich auf der rechten und mittleren Spur jeweils ein LKW (Überholmanöver). Kurz vor dem Wechsel von der mittleren auf die linke Spur kam eine Eisscholle vom LKW geflogen und krachte auf das Dach des PKW. Der LKW Fahrer hat nichts gemerkt und ist weitergefahren. Sie hat sich das Kennzeichen gemerkt und auf Nachfrage bei der Polizei die Versicherung erfahren. Für eine Anzeige gab es laut Polizei keinen Anlass. Der Schaden wurde bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.
Ein von meiner Schwester eingeschalteter Gutachter stellte einen Schaden in Höhe von ca. 1.000 € fest, das Gutachten wurde der Versicherung übermittelt.

Diese hat schriftlich die Haftung abgelehnt, mit der Begründung "der LKW wäre an diesem Tag nicht bewegt worden".

Kann man irgendwie das Gegenteil beweisen? Die LKWs werden doch automatisch mithilfe von Mautbrücken erfasst und kontrolliert?

Vielen Dank im Voraus!


-- Editiert charnelfire am 29.01.2013 14:09

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Die LKWs werden doch automatisch mithilfe von Mautbrücken erfasst und kontrolliert?
Das stimmt, nur wenn es sich um einen LKW handelte, wo es eine Zugmaschine ist und ein Auflieger, dann gibt es auch unterschiedliche Kennzeichen, Zugmaschine und Hänger sind getrennt angemeldet...

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#2
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Und wenn da eine Strafanzeige wegen Unfallflucht kommt, wird dann nicht automatisch ermittelt? Die Behauptung, der Wagen sei nicht bewegt worden ist ja wohl eine reine Schutzbehauptung. In den Unterlagen der Spedition wird sich doch etwas finden, womit man belegen kann, ob die Maschine bewegt wurde?

Daß es keinen Grund für eine Anzeige gäbe, ist doch wohl Quark. Wer unbemerkt einen Unfall verursacht und wegfährt, macht sich doch genauso wegen Unfallfluchts strafbar.

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Haben LKW's nicht zwingend einen Fahretnschreiben wegen den Lenkzeiten, und/oder ein Fahrtenbuch, das händig ausgefüllt wird?

Fahrerflucht kommt ja nur in Betracht, wenn der LKW Fahrer das bemerkt hätte ....

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#4
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Hier ist 'ne Seite mit Informationen zu Dachlawinen:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/es-f-liegt-was-in-der-luft-wenn-eisbrocken-dachlawinen-und-rollsplitt-auf-pkws-fiegen

Und hier eine zu Unfallflucht:

http://www.cd-anwaltskanzlei.de/component/content/article/4-fachbeitraege/239-unfallflucht-goldene-regeln-fuer-beschuldigte.html

Da der Fahrer jetzt auch noch rückwirkend behauptet, er sei gar nicht gefahren, liegt doch ein klares Indiz für vorsätzliche Unfallflucht vor. Ich hab' den Eindruck, mit so einer faulen Ausrede (Wagen wurde nicht bewegt) reitet der sich erst so richtig rein. :)

Alles natürlich unter der Annahme, daß die notierte Nummer stimmt.

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#5
 Von 
charnelfire
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Mag ja alles sein, aber wie will man beweisen, dass er gefahren ist? Denn allein darum geht es. Zeugen gibt es, außer die Geschädigte, nicht. Es gibt keine Film- bzw Fotoaufnahmen. So wie ich es befürchte, ist die einzige Möglickeit festzustellen, wann welcher Auflieger bewegt wurde, die Einsicht in das Fahrtenbuch. Das gewährt aber keiner einfach so, sondern nur mit dem Anwalt. Da hindert sie dann aber auch keiner daran, vorher das Fahrtenbuch einfach umzuschreiben.

Von Unfallflucht kann man nur sprechen, wenn nachweisbar ist, dass der LKW Fahrer den Unfall bemerkt hat und dann weggefahren ist. Wie will man es bewerkstelligen, wenn LKWs so manchen PKW wegpusten, ohne es zu bemerken. So eine Eisscholle kann wirklich leicht übersehen werden...

Ein Unfall ist m.M. nach nicht verursacht worden... Deshalb wurde auch bei der Polizei die Anzeige nicht aufgenommen.

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#6
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

> Von Unfallflucht kann man nur sprechen, wenn nachweisbar ist,
> dass der LKW Fahrer den Unfall bemerkt hat und dann
> weggefahren ist.

Hm, Ihr demolierter Wagen und Ihre Zeugenaussage müßten für einen Anfangsverdacht doch ausreichen, und die Ermittlungsbehörden werden dann hoffentlich auch ermitteln und sich nicht mit "ich war's aber nicht" zufrieden geben. ;) Wenn im Strafverfahren nachgewiesen werden kann, daß daß der Wagen eben _doch_ bewegt wurde, liegt ja auch der Verdacht nahe, daß eben doch vorsätzlich geflohen wurde. Jedenfalls haben Sie dann den Nachweis, den Sie brauchen.

> Ein Unfall ist m.M. nach nicht verursacht worden...

Und wodurch wurde der Wagen dann beschädigt? War das normale Alterung?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Hm, Ihr demolierter Wagen und Ihre Zeugenaussage müßten für einen Anfangsverdacht doch ausreichen, und die Ermittlungsbehörden werden dann hoffentlich auch ermitteln und sich nicht mit "ich war's aber nicht" zufrieden geben.


Welcher Anfangsverdacht? Woraus entnimmst Du, dass der LKW-Fahrer den Unfall bemerkt haben müsste? Wenn es für diese Frage nicht den geringsten Anhaltspunkt gibt, dann gibt es keinen Anfangsverdacht und somit auch keine Ermittlungen.

quote:
Wenn im Strafverfahren nachgewiesen werden kann, daß daß der Wagen eben _doch_ bewegt wurde, liegt ja auch der Verdacht nahe, daß eben doch vorsätzlich geflohen wurde.


Wenn nachgewiesen werden kann, dass der LKW doch bewegt wurde, dann zeigt das nur, dass sich der Halter um die Begleichung des Schadens drücken will. Ein Hinweis oder auch nur ein Anfangsverdacht für Unfallflucht ist das jedoch nicht.

quote:
Ein Unfall ist m.M. nach nicht verursacht worden...


Selbstverständlich ist hier ein Unfall verursacht worden. Der Unfall ist auch schuldhaft vom LKW-Fahrer verursacht worden, da dieser die Ladung (Eis auf der Plane) nicht gesichert hat.

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#8
 Von 
charnelfire
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich hätte es jetzt als Sachbeschädigung bezeichnet, es wundert mich dann, warum die Polizei die Anzeige nicht aufnehmen wollte?

Wie auch immer, es geht einzig und allein darum um die Möglichkeit nachzuweisen, ob ein Fahrzeug bewegt wurde oder nicht.
Wer da letztendlich lügt - Fahrer, Spediteur, Versicherung oder alle zusammen ist eigentlich egal, denn irgendjemand tut es auf jeden Fall, was nachzuweisen gilt.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Polizei versucht oft eine Anzeige abzuwimmeln - teils in der Annahme "wird sich schon zwischen den Beteiligten klären lassen".
Jede Polizeidienststelle ist aber verpflichtet auf Verlangen eine Anzeige aufzunehmen! Man muss nur hartnäckig bleiben, nach Dienstnr. der Beamten bzw. nach dem Dienststellenleiter fragen :grins:
Hier liegt jedenfalls eine Straßenverkehrsgefährdung vor, denn was wäre passiert bei Einschlag in die Windschutzscheibe?
Ein sofortiger Anruf auf der 110 kann bessere Erfolge bringen, denn da wird der Anruf mitgeschnitten. Ist jetzt leider zu spät.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ich hätte es jetzt als Sachbeschädigung bezeichnet, es wundert mich dann, warum die Polizei die Anzeige nicht aufnehmen wollte?


Wo soll denn da der Vorsatz sein? Oder denkst du an bedingten Vorsatz wegen "hätte man mit rechnen müssen"?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charnelfire
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Was hat Vorsatz damit zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

> Was hat Vorsatz damit zu tun?

Daß fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist.

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#13
 Von 
charnelfire
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Du sprichst jetzt vom StGB und nicht von zivilrechtlichen Ansprüchen, mir geht es, wie bereits mehrmals erwähnt, nicht um Strafverfolgung.

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#14
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Dann hat die Polizei erst recht nichts damit zu tun. Polizei und Staatsanwaltschaft sind nur für Strafverfolgung zuständig.
Zivilrechtlich muss deine Schwester selber handeln, sprich Klage gegen die Spedition erheben.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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