Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Chancen?

4. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)
Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Chancen?

Hallo Forum,

ich habe diesen Einspruch wahrheitsgemäß, aber teilweise vielleicht scharf kritisierend verfasst und frage nach Eurer Meinung, wie Ihr meine Chancen auf Erfolg einschätzt.

"
Sehr geehrter Herr XXX,

gegen Ihren Bußgeldbescheid vom xx.xx.xxxx lege ich hiermit Einspruch ein.

Begründung:
Meinen Einspruch möchte ich damit begründen, dass ich beim Rückwärtsfahren sehr wohl die mir obliegende besondere Vorsicht beachtet habe. Ich habe geblinkt und vor und während des Rückwärtsfahrens habe ich mich vergewissert, dass ich andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen nicht gefährde oder gar schädige, indem ich mich sorgfältig umgeschaut habe. Direkt hinter mir befand sich ein parkendes Auto, vor dem ich mich einreihte. Ich setzte also dabei um einen Meter zurück.
Der Unfall kam nicht durch das Rückwärtsfahren zustande.

Aus dem Beweisfoto im Anhang geht hervor, dass die andere Unfallbeteiligte mit ihrem PKW von der mittleren Fahrspur aus seitlich in meinen PKW fuhr, sodass man hierbei davon ausgehen muss, dass sie unvorsichtig bzw. grob fahrlässig gehandelt hat. Ich hielt bereits auf der rechten Spur und reihte mich vor den anderen, parkenden Autos ein. Der Unfall ereignete sich unmittelbar danach. Die Unfallverursacherin gab auch zu, dass sie dachte, ich würde weiter geradeaus fahren. Später machte sie mir den Vorwurf, ich dürfe dort nicht parken, was ich aber auch nicht tat. Dennoch ergibt ihr Argument keinen Sinn, da ich keinen Grund sehe, dass sie mir seitlich reinfährt, nur weil ich dort hielt. Offensichtlich war sie unvorsichtig und „durcheinander".
Aus dem Bild geht ebenso hervor, dass der Unfall nicht durch mein Rückwärtsfahren verursacht sein kann, da sich der Schaden an meinem PKW sonst im Fahrzeugheck befinden würde. Tatsächlich ereignete sich der Unfall nach dem Rückwärtsfahren, sonst wäre der Zusammenstoß an der hinteren Ecke meines PKWs oder sogar am Fahrzeugheck. Man würde auch Schleifspuren erkennen, sollte ich beim Rückwärtsfahren an dem PKW der Unfallverursacherin entlang geschliffen bzw. in ihren PKW „reingefahren" sein.
Die Unfallverursacherin wusste nicht einmal, dass ich zuvor einen Meter rückwärtsfuhr. Außerdem blinkte sie nicht.
Sie hat scheinbar nicht gesehen, dass ich auf der rechten Spur hielt. Ich bin nicht verantwortlich dafür, dass die Unfallverursacherin unachtsam die Spur wechselt.
Trotz meiner besonderen Vorsicht hätte ich den Unfall somit nicht verhindern können, da meine Vorsicht bei der der anderen aufhört.
Die Rückwärtsfahrt hatte ich vor dem Unfall bereits beendet. Die Unfallverursacherin ging davon aus, dass ich zuerst weiterfahren, später dann dort parken wollte. Ihre Aussage ist unglaubwürdig. Ich erzählte dann den Unfallhergang aus meiner Sicht und argumentierte, dass ich dort nicht parkte, sondern zuvor rückwärts gefahren bin, um für einen anderen PKW aufgrund der Enge auf dem anliegenden Parkhof Platz zu schaffen, sodass dieser vom Parkplatz der Deutschen Post herausfahren konnte. Meine Ehrlichkeit nutzte sie später bei der polizeilichen Vernehmung aus und änderte ihre Version vom Unfallgeschehen mehrmals.

Der Polizeioberkommissar X ist kein Zeuge, da er nicht vor Ort war und somit nicht bestätigen kann, dass ich die mir obliegende besondere Vorsicht beim Rückwärtsfahren außer Acht gelassen haben soll. Es fand keine Sachverhaltsprüfung statt und ein Gutachten liegt ebenso nicht vor.

Der Zeuge X ist unglaubwürdig. Dies begründe ich damit, dass ich diesen Zeugen der Polizei sogar selbst ernannt hatte, da er mir unmittelbar nach dem Unfall versicherte, dass die Unfallverursacherin in meinen Wagen fuhr, aber er den genauen Vorgang nicht beobachtet habe und sich deshalb enthalten wollen würde. Der Zeuge verschwand eine Zeit lang nach dem Unfall. Bei der späteren polizeilichen Unfallaufnahme vor Ort habe ich von diesem Zeugen berichtet und bei seinem Wiedererscheinen habe ich die Polizei selbst auf ihn hingewiesen. Unterdessen unterhielt sich der besagte Zeuge mit der Unfallverursacherin, die sich offensichtlich gut verstanden. Er machte mir auch vor dem Eintreffen der Polizeistreife deutlich, dass ich mich nicht über den Unfall aufregen sollte, da sie „nur eine hübsche Frau sei". Ich hätte den Unfall mit ihr auch anders aushandeln können und deutete auf Sex hin, damit die „Sache gegessen ist". Seinen genauen, sexistischen Wortlaut möchte ich doch lieber für mich behalten. Der Zeuge sagte der Polizei zunächst auch, dass er sich aus der Angelegenheit heraushalten wollen würde, aber wurde von der Polizei und der Unfallverursacherin zur Aussage überredet. Ich hätte doch niemals diesen Zeugen benannt, wenn dieser plötzlich gegen mich aussagen würde, obwohl er mir unmittelbar nach dem Unfall sagte, dass seiner Meinung nach die Unfallgegnerin schuldig sei.
Bei seiner Aussage handelt es sich allenfalls um eine Gefälligkeitsaussage zu Gunsten der Unfallverursacherin.
Von seiner Position aus kann er den Unfall nicht genau beobachtet haben, da er von seinen Arbeitskollegen umgeben war. Er sagte selbst, dass er zuerst nur den „Knall" wahrnahm, weil er sich zuvor unterhielt, sodass er das Rückwärtsfahren nicht wahrnehmen konnte, wovon er auch erst durch die Unfallverursacherin Kenntnis nahm.

Ich würde gerne wissen, warum ich zu der Randgruppe gehöre, die nach einem Unfall einen Bußgeldbescheid bekommen. Im letzten Jahr ist jemand rückwärts in mein Auto gefahren, gab dies auch zu, aber erhielt bis heute keinen Bußgeldbescheid. Ebenso habe ich mich in meinem Umfeld umgehört und Verwunderung erlebt, weil ich scheinbar der einzige, vermeintliche Unfallverursacher bin, dem dies widerfährt.

Selbst wenn mein längst abgeschlossenes Rückwärtsfahren mit ursächlich für den Unfall gewesen wäre, stellt sich die Frage, warum die Unfallbeteiligte nicht sah, dass ich rückwärtsfuhr und warum sie vor ihrem Spurwechsel nicht gebremst hat, weil sie mich bei aufmerksamer Fahrweise hätte sehen müssen und hätte somit niemals ihre Spur verlassen und ihren PKW nach rechts ziehen dürfen. Während des Rückwärtsfahrens habe ich hinter mir keine mögliche Gefahr gesehen und wie bereits beschrieben, längst diesen Vorgang beendet, anschließend mich nach vorne gedreht, um den Motor auszuschalten, was ich auch tat, ehe es dann erst zum Unfall kam. Es müssen also einige Sekunden zwischen dem Rückwärtsfahren und dem Unfall vergangen sein.
Trotz meiner besonderen Vorsicht habe ich keinen Einfluss darauf, wer von der mittleren Spur aus unvorsichtig, unaufmerksam und nichtblinkend die Spur wechselt.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Unfallverursacherin ihre besondere Vorsicht beim Spurwechsel außer Acht gelassen hat. Sie sollte einen Bußgeldbescheid bekommen.


Mit freundlichen Grüßen


xxx


Anlagen: Fotos
"



-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Puh, ein langer, wenig sagender, teilweise widersprüchlicher, inhaltlich teilweise falscher und vor allem schwer verständlicher Text. Ganz ehrlich: Ich könnte es keinem Sachbearbeiter einer Bußgeldstelle verdenken, wenn er das Lesen nach wenigen Sätzen einstellt, letzteres mit dem Verfahren aber nicht macht und an die Staatsanwaltschaft, und somit letztlich an das Amtsgericht abgeben würde.

Es gibt so Sprichworte wie "weniger ist mehr" oder "Qualität statt Quantität". Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist die Berücksichtigung dieser Sprichwörter durchaus nicht fehl am Platz.

Auch wenn der Polizist den Unfallhergang nicht beobachtet hat, so hat er den Unfall aufgenommen, Fotos gemacht und Aussagen aufgenommen. Natürlich ist er damit ein Zeuge, der ggf. auch als solcher vor Gericht befragt würde. Diese Zeugeneigenschaft des Polizisten kannst Du nicht wegreden.

Den anderen Zeugen hast Du selbst der Polizei vorgestellt, weil Du seine Aussage erwünscht hast. Es ist unglaubwürdig jetzt zu sagen, ich wollte das der zeuge vernommen wird obwohl von vornherein klar war das er nichts beobachtet haben kann. Seine etwaigen sexistischen Äußerungen zuvor sind in diesem Zusammenhang eher belanglos.

Was für Dich und Deine These spricht ist das Foto. Die Konstellation der Fahrzeuge, und insbesondere die Stellung der Räder am Auto Deiner Unfallgegnerin unterstützen Deine Behauptung. Dies könnte evtl. auch durch das Schadensbild an den Fahrzeugen, welches aus dem Foto aber leider nicht hervorgeht, weiter unterstützt werden. Auf diese Tatsachen hast Du Dich in Deinem Einspruch kaum bezogen. Statt dessen sinnloses Blah Blah.

Meine Kristallkugel sagt mir, dass dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Es liegt dann an Dir den Einspruch zurück zu ziehen, oder Deinen Standpunkt dem Richter deutlich besser darzulegen. Bei Letzterem könnte auch ein Anwalt hilfreich sein. Aber einen Anwalt zum Nulltarif gibt es nicht, und ob am Ende Du oder die Staatskasse für den Anwalt aufkommen muss vermag ich nicht vorherzusagen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber der Text ist mir auch viel zu lang, ich habe ihn daher nur überflogen. Warum kannst du das nicht in ein paar Sätzen zusammenfassen?

Aufgefallen ist mir jedoch, dass du nicht einmal den Unfall richtig beschreibst, sondern vor allem irgendwelche Vermutungen anstellst (über Unfallgegner, Polizei, Zeuge etc.).
Das Foto ist wenigstens nicht schlecht, es fehlt aber ein weniger detailiertes Foto, auf dem auch die Umgebung zu sehen ist. Und warum ist keine Skizze dabei, damit kann man sich zahlreiche Erklärungen sparen.

Den Blödsinn mit der Randgruppe solltest du unbedingt weglassen, das ist erstens nicht richtig, und zweitens kommt das gar nicht gut an.

Dem Einwand von Freudenfeuer , dass der Zeuge gerade deshalb glaubwürdig ist, weil du ihn benannt hast, schließe ich mich übrigens voll an.
Und die sexistischen Äußerungen würde ich lieber nicht mehr ansprechen (auch weil es für den Unfallhergang absolut unwichtig ist). Was ist, wenn er diese Aussage bestreitet? Dann stehst du womöglich ziemlich dumm da und dir wird sogar vorgeworfen, diese Aussagen erfunden zu haben, um den Zeugen zu diskreditieren.

Abschließend meine Einschätzung zum Unfall (noch ziemlich unsicher, da zahlreiche Infos fehlen, s.o.): Ich vermute, das der Unfallgegner Vorfahrt hatte und du noch dazu rückwärts gefahren bist. Und wenn es dann zum Unfall kommt, bist du ziemlich sicher Schuld. Du müsstest nun schon ein grobes Fehlverhalten des anderen nachweisen (etwas eine deutlich zu hohe Geschwindigkeit, Fahren ohne Licht etc.), um schuldlos zu bleiben.
Und ob der andere nun eine Mitschuld bekommt, spielt für das Bußgeld gegen dich auch keine Rolle.

Wie haben eigentlich die Versicherungen den Fall beurteilt?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
...anschließend mich nach vorne gedreht, um den Motor auszuschalten, was ich auch tat,...

quote:
... machte sie mir den Vorwurf, ich dürfe dort nicht parken, was ich aber auch nicht tat.

Dann war Ihr Auto defekt? Haben Sie in diesem Fall Die Warnblinker betätigt?


quote:
...sondern zuvor rückwärts gefahren bin, um für einen anderen PKW aufgrund der Enge auf dem anliegenden Parkhof Platz zu schaffen, sodass dieser vom Parkplatz der Deutschen Post herausfahren konnte.

Sie hielten also an einer Ausfahrt um einem PKW ganz nobel die Vorfahrt zu gewähren, obwohl er Wartepflichtig war? Setzten dann einen Meter zurück um am rechten Fahrbahnrand zu Parken? Oder wahren es sogar mehrere Meter... dann spricht man von "Geister - Fahrer".
Wie die Vorschreiber schon erwähnten, fehlen hier die wichtigen Details um etwas aussagen zu können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)

Naja. In dem Moment, als ich den Motor ausmachte, passierte der Unfall.
Ich blinkte auch nach rechts, bis ich zum Schlüssel griff.
Ich musste zurücksetzen, da der Jenige sonst nicht rausfahren konnte. Ich wäre sonst auch nicht auf den Hof gekommen. War halt alles ziemlich voll. Hinter mir waren nichts außer parkende Autos. Ich habe mich aufgrund dessen dazu entschieden, dort kurz zu warten. Hört sich blöd an, aber erfahrungsgemäß sind die Parkplätze immer crass voll, wie an dem Abend. Ich wollte ihn rausfahren lassen, damit ich rein kann.
Was aber ja trotzdem nichts zur Sache tut, ob ich da jetzt wirklich geparkt habe, parken wollte oder nicht. Ich stand da bereits. Wäre vielleicht eine andere Ordnungswidrigkeit ohne Unfall gewesen, wäre ich dort stehen geblieben. Über all das konnte ich mir in dem Moment keine Gedanken machen, da der Unfall bereits passierte.

Ich habe weder von meiner noch von ihrer Versicherung eine Antwort bekommen. Es sind drei Monate rum.








-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

quote:
Ganz ehrlich: Ich könnte es keinem Sachbearbeiter einer Bußgeldstelle verdenken, wenn er das Lesen nach wenigen Sätzen einstellt, letzteres mit dem Verfahren aber nicht macht und an die Staatsanwaltschaft, und somit letztlich an das Amtsgericht abgeben würde.


@freudenfeuer, Du sprichst/schreibst mir aus der Seele ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

@tomcraft: ertappt! :grins:

@keine-gerechtigkeit: Deiner Schilderung nach hast Du nicht geparkt, sondern verkehrsbedingt gehalten. Aber warum stellt man den Motor ab, wenn man jemandem die Ausfahrt aus einem Hof ermöglichen will um selbst in die Hofeinfahrt einfahren zu können? Ich bleibe dabei: Dein Text ist, mit Verlaub, ein Zumutung und der Vertretung Deiner Interessen nicht dienlich. Die Fotos stützen aber durchaus Deine These und könnten Dir in Deiner Sache helfen. In Deiner Argumentation musst Du Dich dann aber auf das Wesentliche beschränken und nicht auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen und außerdem Widersprüche vermeiden wenn Du einen Richter von Deiner Auffassung (Unschuld) überzeugen möchtest. Deine hier vorgebrachten Scheinargumente sind dafür allenfalls ein untauglicher Versuch.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

leider sind die Bilder immer noch nicht viel aussagekräftiger. Ich kann nicht einmal erkennen, wo der Unfallort genau war (auf der Straße oder auf einem Seitenstreifen/Parkstreifen).
Und wie schon gesagt, es fehlt eine Skizze.

quote:
In dem Moment, als ich den Motor ausmachte, passierte der Unfall.
Das kann ich auch nicht nachvollziehen, wieso - um Gottes Willen - stellt man den Motor ab?
Aber eigentlich ist das auch egal, ob nun der Motor an oder aus war ändert nichts daran, dass dir niemand anderes reinfahren darf, sprich: mit der Schuldfrage hat das nichts zu tun.

quote:
Ich habe weder von meiner noch von ihrer Versicherung eine Antwort bekommen. Es sind drei Monate rum.
Und warum nicht? Hast du da keinen Druck gemacht? Du willst doch Geld haben, oder etwa nicht?
Du betreibst einen Riesenaufwand für den Einspruch, aber bei der Versicherung hast du nicht mal nachgefragt?
Hast du den Unfall denn wenigstens gemeldet? (bei beiden Versicherungen!)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich spekuliere mal wild drauf los:

TE will zur Post und hat vor, mit seinem PKW nach rechts auf den Hof der Post zu fahren. Er ordnet sich rechts ein, er blinkt rechts und sieht, dass ein anderes Fahrzeug heraus auf die Straße fahren will. TE überlegt sich, dass der Hof eh viel zu voll ist und dass er nur kurz ein Stück rückwärts fahren muss, um dort zu warten.

Die Unfallgegnerin will zur Post und sieht, dass aus der Hofausfahrt ein PKW herausfährt und dass der TE vor der Einfahrt steht und nach rechts blinkt. Sie will hinter den TE auf den Hof der Post fahren. Also will sie sich hinter dem TE einordnen.

Es kommt zum Unfall.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Au ja, was für eine super Vorlage. :kotz:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen