Eingeschränktes Halteverbot

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.02.2016 08:52:02
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Eingeschränktes Halteverbot

[color=black]Hallo, wir bräuchten mal einen Rat.

Wir wohnen in einem Reihenhaus in einer Sackgasse mit eingeschränktem Halteverbot.

Auf der einen Seite der Straße befinden sich die zu den Häusern jeweiligen Garagen/Parkplätze.

Aufgrund eines Nachbarn, der mehr Autos besitzt als er Parkmöglichkeiten hat, steht die Straße nun immer mit seinen Autos voll.
Wir als Nachbarn ärgern uns darüber, denn anscheinend wurde das Gespräch, nicht ernst genommen, es wird jetzt extra noch vor den Hauseingängen zugeparkt.

Einige meiner Nachbarn sind gehbehindert und kommen so gar nicht mehr am Bürgersteig vorbei, da die Autos ja den gesamten Bürgersteig einnehmen. Das von uns bezahlte Kehrauto für die Straße konnte auch schon etlich Male nicht durchkommen und so ist die Straße mittlerweile auch versaut. Krankenwagen o.a. würde auch nicht mehr durchkommen.
Desweiteren ärgert es mich persönlich durch mein Fenster nur noch Autos zu sehen und von den Personen beim Parken schön begafft zu werden... denn es war für uns auch ein Mitgrund beim Kauf, dass man durch das eingeschränkte Halteverbot eine schöne Aussicht aufs Grüne hat und keine Autos sehen muss.

Das Ordnungsamt kommt hier gar nicht vorbei, da es hier vor Einzug des Nachbarn auch nichts zu tun gab.

Können wir gegen dieses Massenparken irgendetwas tun?
An wen könnte ich mich wenden? Am besten kostenfrei für mich? Sollte ich Fotos machen als Beweis, falls ja mit Kennzeichen, oder darf ich das nicht?


Danke fürs Lesen...[/color]

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
An wen könnte ich mich wenden?
An das Ordnungsamt, in schlimmen Fällen (etwa wie hier aufgrund der fehlenden Notfallzufahrt) auch an die Polizei.

quote:
Am besten kostenfrei für mich?
Ja, das ist für dich völlig kostenlos (für den Nachbarn natürlich nicht, aber so soll es ja sein:-).

quote:
Sollte ich Fotos machen als Beweis, falls ja mit Kennzeichen, oder darf ich das nicht?
Das darfst du uneingeschränkt. Du könntest beispielsweise eine art Tagebuch führen und das dann einmal wöchentlich bei der Behörde einreichen.

MfG Stefan

PS: Wie immer bei Nachbarschaftsstreitereien solltet ihr euch gut überlegen, ob es das wert ist. Irgendetwas macht ihr vielleicht auch mal falsch, und dann kommen die Gegenanzeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn der neue Nachbar da parkt, dann kommen gehbehinderte Personen nicht mehr vorbei, und wenn die Hausbesitzer selbst vor ihren Häusern parken, kommen besagtre Personen vorbei? Woran liegt das?

Ob man es schön findet, wenn Autos vor dem eigenen Haus findet, findet glaube ich in der StVO keine Berücksichtigung; solange da kein Privatparkplatz ist, darf dort auch der Nachbar parken. Ich hab' auch mal in einer Gegend gewohnt, wo man schon mal eine Viertelstunde einen Parkplatz suchen mußte, da konnte man auch nix gegen die ganzen anderen Autobesitzer machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.02.2016 08:52:02
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

[color=black]Verstehe nicht ganz den Sinn deiner Aussage?
Es geht mir nicht um Parkplatz suchen, denn ich habe einen Privatparkplatz - keine 5m vom Haus entfernt, genau wie auch der besagte Nachbar, der aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen lieber die Staße/Bürgersteig nutzt...

Ja, ich komme an den Autos vorbei, in dem ich mich seitlich vorbeiquetsche und nein jemand mit Rollstuhl oder Gehhilfe oder Kinderwagen kommt dort nicht mehr vorbei, da es ein schmalerer Bürgersteig/Straße ist, deswegen auch das eingeschränkte Halteverbot.

Desweiteren parkt dort nur besagter Nachbar, es sind KEINE Parkplätze - es ist ein Bürgersteig. Der Nachbar hat selber 4 Stellplätze, ist aber anscheinend nicht in der Lage einzuparken. Alle seine Stellplätze sind frei und er parkt trotzdem seine ganzen Autos auf dem Bürgersteig?! Und ein Zeitgewinn hat er damit auch nicht, denn seine Privatstellplätze sind näher an seinem Haus. Für mich ist es reine Faulheit oder einfach Absicht.

Die anderen Nachbarn parken dort, so wie es sich gehört, nur zum Be- und Entladen - ansonsten hat jeder Nachbar eigene Privatstellplätze.

Bei einer Nachbarin kam der Krankenwagen nicht durch, fändest du das mit einem Schlaganfall witzig? Das sind wertvolle Minuten in denen es um Leben und Tod geht. Es geht mir hier nicht um Kleinigkeiten.

Außerdem habe ich mich gestern noch selber (dank Stefan) beim Ordnungsamt informiert.

Und nein man darf dort nicht einfach so parken.

Ich darf nun mit Beweisbildern, Kennzeichen,Hinweis auf den Autobesitzer und Zeugen ( meine Nachbarn und Ich), Tatzeit/Ort den Nachbar beim Ordnungsamt melden. Und das werde ich auch tun.

Somit kann das Thema dann auch als erledigt angesehen werden...

Danke
[/color]

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wegen Parken auf dem Gehsteig würde ich mal die Polizei fragen. Wenn die grad gut gelaunt sind, kommen die eventuell. Das kann sogar ein Grund zum Abschleppen sein.

-----------------
"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

quote:
denn ich habe einen Privatparkplatz

Aha, diese Information ist neu.

quote:
genau wie auch der besagte Nachbar, der aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen lieber die Staße/Bürgersteig nutzt...

Unerfindlich? Sie haben doch selbst geschrieben, er hätte mehr Autos als Parkplätze.

quote:
Desweiteren parkt dort [der] Nachbar, es sind KEINE Parkplätze - es ist ein Bürgersteig.

Auch diese Information ist neu. Oben war es noch die Straße _oder_ der Bürgersteig; das ist jedenfalls die Bedeutung von "Straße/Bürgersteig" in der deutschen Sprache. Sie meinten aber anscheinend "halb auf dem Bürgersteig"?

quote:
Alle seine Stellplätze sind frei und er parkt trotzdem seine ganzen Autos auf dem Bürgersteig?!

Auch diese Information ist neu. Oben hatten Sie noch behauptet "eines Nachbarn, der mehr Autos besitzt als er Parkmöglichkeiten hat".

quote:
Bei einer Nachbarin kam der Krankenwagen nicht durch, fändest du das mit einem Schlaganfall witzig? Das sind wertvolle Minuten in denen es um Leben und Tod geht. Es geht mir hier nicht um Kleinigkeiten.

Oben hieß es noch "Krankenwagen o.a. würde auch nicht mehr durchkommen", und nun ist aus dem theoretischen Krankenwagen schon ein realer geworden. Denken Sie sich das eigentlich nach Belieben aus? ;)

Wenn der da verkehrsregelwidrig parkt, ist ja alles klar. Nach Ihrem ersten Beitrag war ich davon ausgegangen, daß Parken nur auf der den Häusern abgewandten Seite untersagt ist, und die Parkplätze sich vor den Häusern auf der Straße befinden. Bei uns in der Gegend ist es nämlich ein Sakrileg, neben den Grundstücken der Nachbarn zu parken, obwohl das natürlich erlaubt ist. :)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.