Hallo,
bei mir wurden fälschlicherweise 10 ng thc im blut fetsgestellt, was allerdings nicht sein kann, da ich mit Cannabis nichts zu tun habe. Da ich selber im medizinischen Forschungbereich arbeite und weiss, dass im Labor auch mal was schief geht, will ich auf jeden Fall rechtlich gegen die Anhörung bzw. die Strafe (500 eur, 4 punkte und 1 monat fahrverbot) vorgehen. Langt es wenn ich beim Äußerungbogen "Nein" bei "Wird der Verstoß zugegeben?" ankreuze und eine kurze Begündung angebe!? Oder muss ich gleich einen Anwalt einschalten, vielleicht hat von euch ja schon jemand ähnliche Erfahrungen oder mal was gehört!?
Gruß aus dem Polizeistaat Nummer 1: Bayern!
Alex
Drogenkontrolle-Fehlerhaftes Laborergebnis!?
23. März 2012
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Frage vom 23. März 2012 | 16:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenkontrolle-Fehlerhaftes Laborergebnis!?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. März 2012 | 16:26
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 9x hilfreich)
Einspruch, 2ten Test verlangen...zur Not Fingernägel oder Haarprobe..
klingt aber schon skurril......
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#3
Antwort vom 25. März 2012 | 16:57
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 184x hilfreich)
quote:
Langt es wenn ich beim Äußerungbogen "Nein" bei "Wird der Verstoß zugegeben?" ankreuze und eine kurze BegÜndung angebe!?
Die Frage ist, wofür es langen soll. Keinesfalls wird irgendwie von Amts wegen die Blutprobe automatisch nochmals getestet, nur weil der Verstoß in der Anhörung nicht zugegeben wurde. Ob man dies im sich nach BB-Erlass und Einspruch ggf. anschließenden gerichtlichen Verfahren erreicht hängt davon ab, wie große Zweifel man beim Gericht an den übermittelten Werten wecken kann. Immerhin sind die entsprechenden Labore zertifiziert und nehmen an Ringversuchen teil, so dass falsche Messwerte eigentlich ausgeschlossen sind. Habe derartiges auch in der Praxis noch nicht erlebt.
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