Defekte Ampel auf Dauerrot überfahren - Von Polizei angehalten

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
rabbysack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Ampel auf Dauerrot überfahren - Von Polizei angehalten

Hallo,

vorgestern Nacht stand ich mal wieder an der Ampel des Schreckens. Sie hat einen Defekt, der ausschließlich Nachts zum tragen kommt. Es handelt sich hierbei um ein Ampelsystem, das am Ende einer schmalen einspurigen Straßen den Verkehr nach links (kein grüner Pfeil), oder nach rechts (grüner Pfeil) einleitet, und zwar mit Hilfe von zwei Kontaktschleifen im Boden.
In den vergangenen Monaten habe ich mindestens 2- wenn nicht sogar 3-mal, nachts bei der 110 angerufen, während ich an der Ampel stand, um im Beisein eines Polizisten am Telefon, die rote Ampel zu überfahren. Mag übertrieben klingen, vorallem da dort Nachts keinerlei Verkehr herrscht, dennoch zeigten die Beamten Verständnis und nahmen in zumindest einem Fall, den Defekt zur Weiterleitung an entsprechende Stelle auf.
Wie bereits erwähnt stand ich vorgestern Nacht wieder an der selben Ampel, ohne dass eine Grünphase ausgelöst wurde. Nach einigen Minuten dachte ich mir, diesmal werde ich nicht erneut die Notrufnummer wählen, sondern einfach das tun, was mir der Beamten ohnehin sagen wird: "Fahren sie ruhig VORSICHTIG über die Ampel". Also tat ich das auch: Ich fuhr an, überfuhr vorsichtig die Haltelinie und konnte erst jetzt die Straße einsehen. Ein einziges Auto stand ca. 90m rechts an der Seite der Fahrbahn, ansonsten war kein anderes Fahrzeug zu sehen (wir hatten 02:10Uhr). Ich fuhr also weiter an und bog links ab. Das andere Auto hatte nun auch leichte Fahrt aufgenommen (als ob es nur gelauert hätte), fuhr schließlich näher hinter mir auf und als es nach 200 Metern nah genug hinter mir war, machte es sich als Polizeistreife bemerkbar.
Ich konnte nicht glauben, dass das gerade wirklich passiert... Ich hielt an und aus heiterem Himmel stand sogar noch ein zweiter Streifenwagen vor mir! Ein Polizist kam ans Fenstern, verlangte alle Dokumente und entgegnete meinen ersten Worten "Die Ampel schaltet einfach nicht auf grün!" mit absoluter Gleichgültigkeit. Es kam keine Belehrung, oder irgendetwas, er rief lediglich seinen Kollegen im anderen STreifenwagen zu: "Bei dem macht ihr bitte einen Drogentest, Ich fahr auf die Wache und mach die Anzeige."
Ich bat ihn mehrmals darum, selber zu dieser Ampelanlage zu fahren und sich zu überzeugen, dass diese nicht auf grün springt. "Nö, das sei nicht seine Aufgabe" entgegnete er mir, außerdem wäre er hier seit 15 Jahren Polizist und DIESE Ampel würde sehr wohl Grün werden. Es sei ein 1A Rotlichtverstoß. Und ich könne ja Einspruch auf dem Anhörungsbogen einlegen, welcher per Post folgt.
Die anderen Polizisten standen derweil mit einem Urinbecher neben meinem Auto, und nun durfte ich mich mit einem jungen Beamten in eine Hauseinfahrt stellen. Jedoch konnte ich nicht pinkeln, da ich einfach nicht musste. Nach ca. 5 Minuten brachen wir ab und mir wurde ein Q-Tip zum Speicheltest gereicht. Der Drogentest war natürlich negativ, ein Alkoholtest wurde garnicht erst verlangt. Ich bat währenddessen auch das zweite Streifenteam an diese Ampel zu fahren, auch das wurde verneint, da sie nur hier wären um den Drogentest durchzuführen. Nach ca. 25 Minuten war der Spuk vorbei und ich fuhr einen Bogen durch die Stadt, um auf Video festzuhalten, wie ich auf die besagte Ampel zu fahre, die Kontakte überrolle und die Ampel rot bleibt. Auch stieg ich nach ein paar Minuten aus dem Fahrzeug aus und filmte die Position, als Beweis, dass ich beide Kontakte überrollt hatte. Danach rief ich bei der 110 an, um mir diesesmal wieder die Genehmigung zu holen, die Ampel zu überfahren. Der Kollege am Telefon hatte Verständnis für meine Verärgerung über das gerade Geschehene. Leider konnte er sich aber über Anrufe bzgl. einer Fehlfunktion dieser Ampel nicht entsinnen. Ich fragte ihn, ob es möglich sei anhand einer Anrufliste meines Mobilfunkanbieters, die vorangegangenen Anrufe in deren Computersystem nachzuvollziehen. Er meinte, es sei möglich, da alle ANrufe aufgezeichnet werden, nur wüsste er nicht wieviel Monate diese gespeichert werden und, ob ein Gericht überhaupt soweit gehen würde, die Aufnahmen zu verlangen.
In dieser Nacht fuhr ich noch 2 weitere Male an die Ampel und filmte, wie ich die Kontakte überrolle und es zu keiner Grünphase kommt. Zwei Videos sind 12 Minuten lang, das letzte 7 Minuten. Um nicht erneut die 110 anrufen zu müssen, fuhr ich nach Beendigung der Aufnahme rechts ab, da mir der grüne Pfeil das erlaubt. Alle Videos sind in guter Qualität und von mir mit Datum Uhrzeit besprochen, sowie einer kurzen Schilderung des Sachverhalts. Außerdem nenne ich im ersten Video auch meinen Vollen Namen und mein Geburtsdatum und bezeichne die Aufnahme als Beweisvideo Nr. 1 / Nr. 2 / Nr.3.

Jetzt ist die Frage, ob AUssicht besteht, dass die Behörde diesen Beweis anerkennt? Ich hatte ja schließlich keine andere Möglichkeit die Fehlfunktion zu belegen. Außerdem haben die Aufnahmen dank Smartphone eine ganz gute Qualität und zum Ausschließen von irgendwelcher Videonachbearbeitung, lass ich meinen Blinker durchgehend an, so dass es visuell und akustisch belegt ist, dass an diesem Video nichts "geschnitten wurde". (Smartphone in der Hand gehalten)

Und zweite Frage: Wenn der Anhörungsbogen kommt, ich diesen detailiert ausfülle und eine CD-Rom mit allen drei Videos dazulege, ob ich diesen Schritt erst einmal ohne Anwalt gehen kann. (Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe) Und erst, wenn die Behörde dieses Beweismiteel ablehnt, eine Anwalt einschalten kann....

Vielen Dank für eure Einschätzung.


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Was glaubst du wer sowas liest ?? ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Ich. :grins:

Interesant. Kurzfassung:
Irgendeine Ampel in Schreckensstadt wird über Induktionsschleife gesteuert,
Ampel erlaubt durch Zeichen 720 ein rechtsabbigen.
Ampel reagiert t.w. minutenlang nicht auf einen (nur einen?) Auslöseimpuls.
Weiterfahrt ist somit nur nach rechts möglich.
TS möchte aber nach links.
Als TS die beiden letzten mal in dieser Situation war rief er die 110 an.
PB (?) am anderen Ende des Telefons erlaubte jeweils Weiterfahrt auch bei rot unter Heinhaltung von Vorsichtsmasnahmen.
Diesemal rief TS nicht der 110 mal, sondern befogte rat vom letzten Telefonat. Sollte die Situation wieder auftreten, selbständig mit den Schwimbewegungen beginnen mit nötiger Vorsicht weiterfahren.
TS tut dies und wird von PB in Streifenwagen beobachtet. Eine Verkehrskontrolle findet statt.
Verkehrskontrolle verläuft korrekt und anstandsfrei, TS wird Rotlichtverstoss vorgeworfen.
TS geht zurück zu Ampel und fertigt Beweisaufnahme an welchen das nicht reagieren der Ampel dokumentieren.

Nun meine Einschätzung: Induktionsschliefen reagieren nur beim befahren. Beim Stillstand wird nichts registriert. Zurücksetzten und nochmals auslösen kann da helfen.
Da ein Abbigen nach rechts erlaubt ist, ist die weiterfahrt nicht per se verunmöglicht. Man kann, wies sie auch später selbst getan haben, also Gefahrlos weiterfahren und der Weg ist nicht absolut versperrt.


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#3
 Von 
rabbysack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Videos halten jedoch den "Akt des Überrollens" der Kontakte fest.... Zudem sei gesagt, dass zwei Kontaktschleißen dabei überfahren werden. Die erste davon, sogar mit beiden Achsen. Und ein merhfaches zurücksetzen und erneut Überrollen wäre mit Fahrzeugen, die heinter einem stehen, ja auch nicht möglich. Und wo steht, dass man den Ampelkontakt mindestens 10mal "reizen" muss, bevor ein Defekt vorliegt. Außerdem mit allen drei Videos halte ich ja fest, dass ich den Kontakt mehrmals überfahren habe.

-- Editiert von rabbysack am 12.01.2017 16:46

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von FareakyThunder):
Ich. :grins:




:respekt: :grins:



Zitat (von rabbysack):
etzt ist die Frage, ob AUssicht besteht, dass die Behörde diesen Beweis anerkennt?





Um die Ampel zu durchfahren, sollten Sie mindestens 5 min warten. Erst dann kann von einem Ampel-Defekt ausgegangen werden.(Urteile hierzu haben bereits das OLG Köln und das OLG Hamm gefällt.)



Ich habe die Urteile jetzt aber nicht gelesen!



http://www.stvo.de/info/faq/165-ampel-bleibt-rot




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Sollte die Situation wieder auftreten, selbständig mit den Schwimbewegungen beginnen mit nötiger Vorsicht weiterfahren.
Das lese ich nirgendwo!

Ganz pauschal: ich sehe hier eine gute Chance einen Richter zu überzeugen, dass ein Defekt vorlag. Ich würde einen Einspruch auf jeden Fall versuchen.

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Ich. :grins:


Dito...

Zitat:
Ampel erlaubt durch Zeichen 720 ein rechtsabbigen.

Da ein Abbigen nach rechts erlaubt ist, ist die weiterfahrt nicht per se verunmöglicht. Man kann, wies sie auch später selbst getan haben, also Gefahrlos weiterfahren und der Weg ist nicht absolut versperrt.


Ob unter diesen Umständen ein Richter dem Einspruch des TE stattgibt, wage ich zu bezweifeln.

Zitat (von rabbysack):
In dieser Nacht fuhr ich noch 2 weitere Male an die Ampel und filmte, wie ich die Kontakte überrolle und es zu keiner Grünphase kommt.

dank Smartphone eine ganz gute Qualität
(Smartphone in der Hand gehalten)


Ganz große Sache. Verstoß gegen §23 Abs. 1a StVO (60€ und 1 Punkt), und das gleich mehrfach. Damit würde ich nun auf keinen Fall argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von FareakyThunder):
Sollte die Situation wieder auftreten, selbständig mit den Schwimbewegungen beginnen mit nötiger Vorsicht weiterfahren.
Das lese ich nirgendwo!

Ganz pauschal: ich sehe hier eine gute Chance einen Richter zu überzeugen, dass ein Defekt vorlag. Ich würde einen Einspruch auf jeden Fall versuchen.


Dann hast du es ja auch durchgelesen :)
Stimmt, TS antizipiert nur, was er am Telefon hören wird, da er es schon das letzte mal gehört hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ganz große Sache. Verstoß gegen §23 Abs. 1a StVO (60€ und 1 Punkt), und das gleich mehrfach. Damit würde ich nun auf keinen Fall argumentieren.
Warum kommt immer dieser Unsinn wenn jemand etwas mit dem Handy gemacht hat?
Schau dir doch mal §16 OWiG an.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Schau dir doch mal §16 OWiG an.


Ja, und? Ich lese da aus den Beiträgen des TE keine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr heraus, die es abzuwenden galt.

Aber es ist ja auch nicht von Belang, wie ich das sehe. Entscheidender wird sein, wie der Richter das letztendlich sieht, wenn der TE das bis zum Schluss durchzieht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja, und? Ich lese da aus den Beiträgen des TE keine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr heraus, die es abzuwenden galt.
Steht doch drin, Zitat "Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut", und das Bußgeld bedroht halt das Eigentum und/oder die Fahrerlaubnis.

Ich sag' ja nicht, dass der TS im Recht ist (imho nicht - mehr dazu erst, wenn eine ordentliche Schilderung des Sachverhalts kommt), aber das mit dem Handy ist ihm nicht vorzuwerfen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von rabbysack):
ass ich meinen Blinker durchgehend an, so dass es visuell und akustisch belegt ist, dass an diesem Video nichts "geschnitten wurde"

Nun, Tonspuren lassen sich passend nach dem schneiden drüberlegen. Kann jeder Hobbyfilmer machen.



Zitat (von rabbysack):
Ich fuhr also weiter an und bog links ab.

Das nennt man Rotlichtverstoß, sogar mit Vorsatz.
Man hätte ja die erlaubte Möglichkeit nehmen und dann erlaubt wenden können. Warum tat man das nicht?



Zitat (von rabbysack):
Sie hat einen Defekt, der ausschließlich Nachts zum tragen kommt.

Das ist kein Defekt.
Die Ampel erlaubt aufgrund der Programmierung offensichtlich ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch das abbiegen nach rechts. Was hat denn das zuständige Amt nach Meldung des Problems geantwortet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist kein Defekt.
Die Ampel erlaubt aufgrund der Programmierung offensichtlich ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch das abbiegen nach rechts.
Da fehlt aber jetzt der Sarkasmus-Smilie.
Eine Sperrung mithilfe einer gewöhnlichen roten Ampel (wo sich dann manche Autofahrer dumm und dämlich warten) ist bestimmt nicht zulässig.

Aber vielleicht ist auch nur das Fahrzeug des Fragestellers defekt, wer weiß?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Eine Sperrung mithilfe einer gewöhnlichen roten Ampel (wo sich dann manche Autofahrer dumm und dämlich warten) ist bestimmt nicht zulässig.

Keine Ahnung.
Hatte mal so was in NRW vor einigen Jahren. Das war zur Stauvermeidung die Ampel morgend und abends für 1h auf rot.
Da die "Wender" dann aber noch mehr Chaos verursachten, wurde das recht schnell wieder korrigiert.
:devil:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
rabbysack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Tonspur zu manipulieren wäre schon unglaublich aufwendig, da ab und an Fahrzeuge vorbeifahren, das Blinklicht mit dem Klickton übereinstimmt, das Geräusch des Öffnen der Türen. Und es gibt laut Internet eine Regelung, dass man mindestens 5min warten soll, bis man mit Vorsicht, das Rotlicht überfahren darf.

Ich habe bei der Straßenbehörde angerufen und die hatten keine Störung vorliegen, bzw. keine Meldungen darüber erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

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