Dauerdelikt Parken ohne Parkschein

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)
Dauerdelikt Parken ohne Parkschein

Hallo an alle!

Ich weiß, dass es dazu schon Threads gibt, kann diese aufgrund der "hervorragenden" Suchfunktion nicht finden... :dau:

Folgender Fall:
Ein von einem Freund geliehener Autoanhänger steht über ca. 1 Monat alleine auf einem öffentlichen Parkplatz mit einem Parkscheinautomat (Gebührenpflichtig: Mo - Sa). Er wird nicht bewegt. Der Eigentümer/Halter erhält in dieser Zeit ein Verwarngeldangebot (Parken ohne gültigen Parkschein) und bezahlt dieses.
Einen Monat nachdem der Anhänger entfernt wurde erhält der Ausleiher ein Verwarngeldangebot mit gleich lautender OWI für einen Zeitpunkt nach dem ersten Knöllchen. Vermutlich ist erst wieder der Halter angeschrieben worden und der hat dann die Adresse des Ausleihers weitergegeben.
Meiner Meinung nach kann der Ausleiher mit Verweis auf das erste, bezahlte Knöllchen nun Widerspruch einlegen, da diese OWI ein Dauerdelikt ist und nur einmal geahndet werden darf. Liege ich damit richtig?

Gruß

Connlon

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1 Antwort
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