Darf Straßenbaufrima Auto abschleppen?

20. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
emscherkind
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf Straßenbaufrima Auto abschleppen?

Guten Tag.

Mich würde es mal interessieren in wie Weit eine Straßenbau- / Garten und Landschaftsbau Firma berechtigt ist ein Auto abschleppen zu lassen. Es ist keine Firma der Stadtwerke, falls sich da noch unterschiede ergeben sollten. (Wie z.B. das Grünflächen Amt, welches öffentliche Grünanlagen beschneidet)

Beispiel A:

In einem kleinen Vorort ist eine Garten und Landschaftsbau Firma tätig, welche die Verschönerung der Grünanlagen der Siedlung durchführt.

Nun muss die Firma aber einen Graben quer über die Straße ziehen (aus welchem Grund auch immer, aber nicht wegen einem Notfall oder so)

Diese Bauarbeiten werden vorher aber den Bewohnern nicht durch Parkverbotschilder oder sonstige andere Formen (Bekanntmachungen in Schriftform etc.) bekannt gemacht. Nun Parkt am Tage der Arbeiten ein Auto an der Stelle wo der Graben gezogen werden soll.

Nun Fragt sich die Firma übers Klingeln durch die verschiedenen Haushalte und wird fündig was den Halter angeht:
a) - erreicht Ihn nicht (er macht nicht auf ist nicht da etc.)

b) - erreicht Ihn, dieser will sein Auto aber nicht weg setzen weil er, sagen wir ganz einfach mal dazu keine Lust hat.

Ist die Firma berechtigt, ohne Vorankündigung der Bauarbeiten, das Auto abschleppen zu lassen wenn sie den Halter nicht erreicht oder dieser den Wagen nicht weg setzen will?

Ich möchte diese Situation noch mit einem weiteren Beispiel ergänzen:

Beispiel B:

Der Halter hat sein Auto vor den Bauarbeiten "freundlicher Weise" bei Seite gefahren.
Am Abend desselben Tages ist der Graben wieder komplett mit Schotter zugeschüttet, die Pflastersteine der Straße sind nicht wieder aufgesetzt worden (Sieht man ja oft bei Straßenbauarbeiten)

2 Tage später!!
Der Halter parkt wieder in unmittelbarer nähe des zugeschütteten Grabens. Es sind wieder keinerlei Hinweise gegeben worden das dort nochmals gearbeitet werden muss, bzw WANN dort wieder gearbeitet wird.

Die Firma klingelt erneut beim Halter und dieser wird genau wie im ersten Beispiel:
a) - nicht erreicht

b) - Ist nicht gewillt den Wagen weg zu setzen, aus welchem Grund auch immer, sagen wir wieder keine Lust.

Falls nicht wie im ersten Beispiel, gibt es hier Änderungen?

Würde mich sehr über Antworten freuen, da ich denke dass dieses oft im Straßenverkehr vorkommt. Es haben sicherlich schon viele erlebt, aber wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in so einer Situation aus?

Ist diese Firma rechtlich dazu in der Lage, das Auto abschleppen zu lassen? Es wird ja auch kostenpflichtig und selbst wenn nicht, wäre das abschleppen / umsetzen doch ein nicht vom Eigentümer genehmigter Zugriff an privatem Eigentum? Wie schon erwähnt, es handelt sich um keinen Notfall (Rohrbruch etc.) und Hinweise auf etwaige Straßen Bauarbeiten wurden im ersten wie im 2ten Beispiel nicht gegeben.

Oder andersherum gefragt: Ist ein Halter verpflichtet sein Auto wegen solchen Arbeiten weg zu setzen wenn nicht auf die Arbeiten hingewiesen worden ist?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Jeder ist berechtigt ein Auto abschleppen zu lassen. Und wer bestellt, der bezahlt. Die Frage ist, ob die Firma die Kosten weiter geben will oder ob der Halter/Fahrer hier Regressforderungen gegen die Baufirma geltend machen soll/will/kann...
Ich denke ohne ausreichende offizielle Beschilderung hat die Firma keine rechtliche Handhabe.

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#2
 Von 
emscherkind
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Darum gehts mir ja im groben. 1. Die Firma hat keinerlei Infomationen (schriftlich, mündlich etc.) zu den Grabungen auf der Straße im Vorfeld herausgegeben.

So lange kein Notfall wie eine Behinderung bei Löscharbeiten, Polizei Einsatz oder auch einem Rohrbruch oder änlichem besteht sollte, so denke ich, ist der Halter bis dato doch wohl nicht gezwungen sein Auto zu verfahren. Naja bin mal gespannt ob noch mehr antworten kommen und vielleicht jemand etwas genaueres dazu sagen kann. Aber schon mal vielen dank für deinen Beitrag.

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#3
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich wüde sorgar noch weiter gehen. Die Forma müsste sich beim zuständigen Ordnungsamt erst mal eine Genehmigigung für die Arbeiten holen. Dort werden dann auch ggf. Parkverbot o.ä. angeordnet! Die Firma darf selber ohne Anordnung noch nicht mal Schilder stellen oder Par(Halte)Verbote aussprechen. Wenn das alles nicht vorliegt, dann würde ich mal beim zuständigen Ordnungsamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) anrufen und den Fall schildern.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Jeder ist berechtigt ein Auto abschleppen zu lassen.

Unsinn. Ohne Rechtsgrundlage wäre das eine erhebliche Besitzstörung, die straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann.

Voraussetzungen sind:

1. Das Kfz muß unberechtigt parken.

2. Der Auftraggeber muß aktivlegitimiert sein (wenn Herr A im Parkverbot parkt, darf Herr B als Unbeteiligter ihn nicht abschleppen lassen).

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#5
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Darum geht es ja nicht, Wenn jemand einen Abschlepper ruft, kommt der und der Fragt nicht nach dem Halter oder wem das Fahrzeug gehört...
zu 1. Das unberechtigte Parken wird im vorliegende Fall ja (wie ich meine unberechtigt) behauptet.
zu 2. Wir doch täglich praktiziert, wobei der 1. Punkt natürlich voraussetzung ist.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn jemand einen Abschlepper ruft, kommt der und der Fragt nicht nach dem Halter oder wem das Fahrzeug gehört.

Er sollte sich aber zumindest glaubhaft machen lassen, daß der Auftraggeber aktivlegitimiert (Eigentümer des Parkplatzes, Stadtbediensteter etc.) ist, sonst hat er dieselben rechtlichen Probleme wie der Auftraggeber.

Bloß weil irgendein Heinz sagt 'schleppen se den mal ab', ist ein Abschleppunternehmer deswegen nicht haftungsbefreit.

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#7
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Dann sieht das im Fall von emscherkind ja richtig gut aus! Denn da ist ja dann wohl alles schief gelaufen...

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#8
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Dann sieht das im Fall von emscherkind ja richtig gut aus! Denn da ist ja dann wohl alles schief gelaufen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
emscherkind
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also noch mal zur Erinnerung:

1. - Der Halter bzw. der Wagen steht in keinem Halteverbot.
2. – Es wurden keine Vorabinfos (schriftlich, mündlich etc) über die Bauarbeiten an dieser Stelle der Straße gegeben. (Noch für sonstige örtliche Bauarbeiten.
Die Firma ist schon seid Wochen in der Siedlung tätig und bearbeitet dort die Grünflächen.
3. – Es besteht kein Notfall. Weder ein Rohrbruch noch ein Polizei / Feuerwehr Einsatz.
4. – Der Halter weiß in Beispiel 1 nicht das dort gegraben werden muss.
5. – Der Halter weiß im Beispiel 2 das dort gearbeitet wurde, der Graben ist zugeschüttet, nur die Pflastersteine sind noch nicht eingesetzt. Man kann die Straße aber wieder befahren.


Es geht eigentlich in diesem Beispiel rein um die Frage ob abgeschleppt werden darf. Wenn im Vorfeld Parkverbot Schilder, Absperrband, oder „Flyer“ angebracht worden wären, denke ich wäre das ja in Ordnung. Dann würde der Halter bzw. alle anderen Halter dieses Stück Straße ja sicherlich frei halten. Ob es dafür eine Genehmigung vom Amt gibt oder nicht, wäre ja egal.

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#10
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Egal im Ergebnis ja, nur darf die Firma nicht ohne Genehmigung Straßen oder Plätze sperren oder Halteverbote verhängen. Nicht mal die Feuerwehr darf im Einsatz verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen...

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#11
 Von 
emscherkind
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja gut, da gebe ich dir recht, das mag ja auch so sein. Aber das ist für diesen Fall ja sehr unwichtig.

Nehmen wir mal an die Firma würde im Vorfeld die Bewohner bitten schriftlich den Platz frei zu halten da sie dort in den nächsten Tagen arbeiten möchte. Dies wäre ja ok und ich denke da würde nichts dagegen sprechen. Aber es geht ja nicht ums Parkverbot. In der Hinsicht ist ja alles in Ordnung. Es ist ein ganz normaler Parkstreifen einer kleinen Seitenstraße.

Man könnte ja für das aufstellen von Parkverbot Schildern einen neuen Thread aufmachen.

Die Frage ist und bleibt: Hat die Firma das Recht, ein parkendes Auto abzuschleppen Ja oder Nein. Falls Ja, bitte mit Begründung wenn gegeben.

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#12
 Von 
emscherkind
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also um es noch mal etwas anders zu vormulieren:

Ist eine Firma aufgrund von Bauarbeiten berechtigt das Auto abschleppen zu lassen oder nicht.

Muss die Firma warten bis freundlicherweise jemand das Auto an die Seite stellt oder jemand zum Einkaufen fährt oder nicht.

Das ist der konsens dieses Threads.

Ob die Firma Parkverbotschilder aufstellen darf oder nicht ist unwichtig. Es stehen keine Parkverbot Schilder an dieser Stelle der Straße !!!!!!!!!

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#13
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Schilderung ist zu schwammig, um konkret beurteilen zu können.

Sind Sie konkret und direkt darum gebeten worden, Ihr Auto dort weg zufahren, weil dort Baumaßnahmen ausgeführt werden müssen? Haben Sie das abgelehnt? Ist Ihnen dann angedroht worden, dass das Auto *umgesetzt* werden muss?

Wie gesagt, Ihre unterschiedlichen Fragestellungen sind zu sehr schwammig und erwecken mit Verlaub den Eindruck *Ein Querulant WILL RECHT haben!*
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 22.07.2007 05:12:00

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#14
 Von 
SteigerMan
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 45x hilfreich)

Egal im Ergebnis ja, nur darf die Firma nicht ohne Genehmigung Straßen oder Plätze sperren oder Halteverbote verhängen. Nicht mal die Feuerwehr darf im Einsatz verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
emscherkind
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok dann konkretisieren wir und personalisieren die ganze Sache.

Die Firma hat mich am Mittwochmorgen um 7.30 Uhr aus dem Bett geklingelt und mich gebeten das Auto weg zu fahren. Dies habe ich getan.

2 Tage später klingelt es wieder um 7.45 Uhr bei mir an der Tür ich wurde zum 2ten mal aus dem Bett geworfen, da ich Nachtschicht hatte.

An der Gegensprechanlage teilte ich dem Bauarbeiter mit das ich es eine Sauerei finde das die Firma auf solche arbeiten nicht hinweist. Darauf entgegnete der Bauarbeiter (Vorarbeiter) Wenn sie Ihren Wagen nicht weg fahren dann lass ich ihn abschleppen.

Da mir die rechtliche Lage nicht klar ist und ich keine Lust gehabt hätte eventuelle Schäden am Auto zu haben, sowie die Abschleppkosten zu tragen fuhr ich mein Auto nach langer Diskussion an die Seite.

Nun möchte ich gerne wissen ob diese / eine Firma mein Auto einfach mal so abschleppen darf, wenn sie an der Stelle Arbeiten muss wo ich parke.

Klar war mir bekannt dass dort vor 2 Tagen gebaut wurde. Aber da in kleinster Weise auf diese Bauarbeiten hingewiesen wurde und auch nicht auf die am Freitag folgende weiteren Bauarbeiten, stand mein Auto wie grade erwähnt am Freitag wieder kurz vor dem zugeschütteten Graben.

Die Parkplatz Situation in der Siedlung ist alles andere als großzügig. Nachts muss ich teilweise schon auf dem Grünstreifen parken wenn ich nicht 300m zum Haus laufen will, da ebenfalls LKWs und Baufahrzeuge an der Straße abgestellt werden. Anstatt die 300m entfernte Hauptstraße zu benutzen. Aber dagegen kann man ja nichts machen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)



@SteigerMan
Nicht mal die Feuerwehr darf im Einsatz verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen...

Die Aussage ist definitiv >> FALSCH !!

Bis zum Eintreffen der Rennleitung ist die Feuerwehr befugt, Sicherungsmaßnahmen jedweder Form einzuleiten und durchzuführen. Alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zuge der Erstrettung >> ist zutreffend.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#17
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Alle Bauarbeiten müssen genehmigt sein und für Absperrungen, Umleitungen, Parkverbote usw. ist eine verkehrsbehördliche Anordnung erforderlich.
Die Parkverbote müssen mindesten 72 Stunden vor Beginn der Arbeiten stehen. Dann darf auch abgeschleppt werden, wobei ein vernünftiger Bauleiter dies von der Polizei erledigen läßt.
Wenn keine Parkverbote stehen, dann darf auch nicht abgeschleppt werden.
Und wenn man z.B. für 3 Wochen im Urlaub ist und hat seinen Wagen auf der Straße stehen, dann kann man auch Pech haben wenn eine Baustelle eingerichtet wird, obwohl man keine Möglichkeit hatte den Wagen wegzustellen.

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#18
 Von 
emscherkind
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das hört sich ja sehr konkret an.

Soll also heißen:
Wenn Bauarbeiten an der Straße vorgenommen werden und ein Auto im Weg steht, OHNE das vorher durch Parkverbot oder sonstiges auf die Arbeiten hingewiesen wurden, dann ist auch keine rechtliche Grundlage für die Firma gegeben mein Auto abzuschleppen (Wie gesagt, Notfälle oder Feuerwehreinsätze ausgenommen).

Gut wenn man im Urlaub ist und die Bauarbeiten erst 3 Wochen später beginnen dann wäre das ja noch ok. Hätte sicherlich auch jeder Verständnis für, ich zumindest.

Wenn wir das also auf mein Beispiel projizieren:
Die Firma hat weder im ersten noch im zweiten Beispiel das Recht den Wagen abzuschleppen. Egal ob ich weiß das dort gearbeitet wird / wurde. So lange die Baumaßnahmen nicht durch Absperrungen oder Parkverbotschilder gekennzeichnet werden, kann und darf das Auto dort stehen.

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