Cannabisfund ohne Bezug zum Straßenverkehr

25. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
chukpuk97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabisfund ohne Bezug zum Straßenverkehr

Hallo,
Ich brauche euren Rat. Ich habe den Führerschein A1 seit Juli 2014 und bin komplett unauffällig. (Habe keine Punkte oder sonstiges) Oktober 2015 wurde aufgrund einer Hausdurchsuchung bei mir 16.4g Cannabis gefunden. Außerdem wurden eine Feinwaage und mehrere verschließbare Plastiktütchen beschlagnahmt. Ich habe ausgesagt, dass ich das Gras nur zum Eigenkonsum gebrauche und Handel kann mir auch nicht nachgewiesen werden. Die Ermittlungen sind seit Ende Mai 2016 abgeschlossen und eine Verhandlung ist erst im Herbst 2016 zu erwarten. Ich habe bis vor 3 Wochen regelmäßig Cannabis konsumiert. Jetzt kiffe ich nicht mehr. Habe ich eine MPU oder einen Urintest demnächst zu befürchten oder wird der Fall der Verkehrsbehörde erst nach dem Urteil bekanntgegeben? Übrigens mache ich zurzeit meinen Autoführerschein und der Antrag dafür wurde Januar 2016 bewilligt, dass heißt das die Behörde von dem Gras nichts wusste oder sie weiß davon, aber zweifelt meine Fahrtüchtigkeit nicht an?
Danke im Voraus für eure Antworten :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ein ärztliches Gutachten ist durchaus wahrscheinlich, samt Drogentests natürlich. Eine MPU wird bei Cannabisgeschichten außerhalb des Verkehrs üblicherweise nicht angeordnet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chukpuk97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man sagen, wann das ungefähr kommen könnte und hängt das nicht davon ab, ob ein gerichtliches Urteil gefällt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Nein (irgendwas zw. 0 und vielleicht 12 Monate) und nein.
Dass Cannabis gefunden wurde ist kaum zu leugnen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

und hängt das nicht davon ab, ob ein gerichtliches Urteil gefällt wurde? Nö. Schließlich werden Verfahren nicht bloß eingestellt, weil man völlig unschuldig war, sondern gerade bei Cannabis auch oft wegen Geringfügigkeit. Das ändert aber nichts daran, daß dann halt Zweifel an der Fahreignung bestehen...
Kann man sagen, wann das ungefähr kommen könnte Nö. Es hätte längst kommen können, aber manchmal wird das halt auch vergessen. Es kann aber immer noch irgend jemand auffallen, der es dann der FSST weiterleitet...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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